1. Definition und historische Anfänge
Das I. R. war das Recht einer weltlichen Obrigkeit im Heiligen Röm. Reich, die Religionsverhältnisse in ihrem Territorium zu regeln (»reformieren«). Es war ein typisch nzl. Recht, weil es die Grundgedanken der Territorialhoheit und der Unterscheidung von Staat und Religion voraussetzte und zugleich beide entscheidend beförderte (Kirche und Staat). In and…