Vor dem Aufkommen der Sozialversicherung in der zweiten Hälfte des 19. Jh.s (vgl. Altersversorgung; Pension) bezeichnete die R. die in festen Zeitabständen wiederkehrende Zahlung, die der Empfänger aufgrund der Überlassung eines bestimmten Kapitals (Hauptsumme), jedoch nicht des Bodens (Boden-R.; Feudal-R.) an einen Dritten erhielt. Sie entsprach dabei in gewissem Sinne einer Verzinsung des Kapitals (diente aber nicht zur Tilgung einer Verschuldung) und stellte somit ein zentrales Ins…