Ein Sch. (engl. cheque, franz. chèque) ist eine schriftliche Bankdepotanweisung, durch die der Anweisende seine Bank oder eine öffentliche Institution beauftragt, aus seinem Guthaben den auf dem Sch. vermerkten Geldbetrag an eine andere Person auszuzahlen. Die Entwicklung und Verbreitung des Sch. war Teil der Entfaltung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in SpätMA und Nz. Das Wort Sch. leitet sich etymologisch von ital. scacco (»Schatz«) ab, ebenso wie das engl. exchequer (»Fiskus«, »Schatz«), das wiederum auf arab. sakk, eine Art Zahlungsanweisung, zurückgeht [1. 555].
Depot…