Sch. bezeichnet den illegalen Transport von Waren über eine Grenze unter Umgehung der anfallenden Zölle, Steuern und Gebühren. Er ist in diesem Sinne eine Form des Unterschleifs, sofern man diesen als rechtswidrige Zueignung fremder beweglicher Sachen definiert. Eng verwandt mit dem Sch. ist deshalb die Unterschlagung produzierter Güter zum Zwecke der Umgehung einer Produktions- oder Verbrauchssteuer, etwa der Akzise. In Gebieten mit hoher territorialpolit. Zersplitterung wie dem Alten Reich der Frühen Nz. waren Sch.-A…