In der Frühen Nz. hatte ein S. zur Folge, dass ein Staat seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen konnte. Obwohl alle Staaten regelmäßig in Zahlungsschwierigkeiten gerieten, wird der Begriff S. in der Regel nur für Konstellationen verwendet, in denen der Staat die Zinsen für die Mehrheit seiner ausstehenden Kredite nicht mehr begleichen kann (Staatskredit). Ein S. führt nicht notwendigerweise zur Auflösung des Staates; dieser ist lediglich nicht in der Lage, neue Kre…