Die S. ist ein semiprivates Verfahren der Erhebung von Steuern: Für eine an die Behörden gezahlte Pauschalsumme darf der Steuerpächter (= Stp.) diese auf eigene Rechnung eintreiben. In der Regel setzten Stp. hierfür ihr eigenes Personal ein; möglich waren aber auch Organisationsformen, bei denen die Regierung Büro und Beamte dafür stellte. Die Stp. handelten den entsprechenden Vertrag entweder selbst aus oder bekamen ihn bei einer öffentlichen Auktion [1].