Der Begriff V. (engl. juridification, judicialisation) wird seit dem beginnenden 20. Jh. verwendet, um einen Vorgang der Ausdehnung rechtlicher (= rechtl.) Strukturen in bisher rechtl. nicht geregelte Lebensbereiche hinein oder eine Verdichtung und Detaillierung bestehenden Rechts zu beschreiben, ferner um allgemein auf eine Bedeutungszunahme von rechtl. Strukturen hinzuweisen. Den Begriff führten Hugo Sinzheimer 1919 und d…