1. Begriff und Gegenstand
W. bezeichnet heute die Übervorteilung eines Marktteilnehmers bei Waren- und Kreditgeschäften sowie beim Abschluss von Arbeitsverträgen unter Ausnutzung der Notlage, des Leichtsinns oder der Marktunkenntnis des Betroffenen und wird im bürgerlichen Recht sowie im Strafrecht geahndet. Die moderne Definition geht allerdings v…