1. Allgemeines
Der Begriff Z. bezieht sich auf die Organisation der Einlösung von Zahlungsversprechen, die üblicherweise komplementär zu Handelsgeschäften gemacht werden. Vor der Entstehung nationaler Zahlungssysteme v. a. im Zuge des Aufbaus von Zentral-Banken (vgl. Notenbank; s. u. 4.3.) vollzog sich der Z. in der Regel direkt zwischen einzelnen Handelsplätzen mit je eigenen Finanzdienstleistungen, wobei staatliche und polit.…