1. Begriff und Formen
Der Begriff Z. – von lat. census »(Vermögens-)Schätzung«, »Abgabe« –, in älteren Quellen vielfach lat. interesse genannt (daher engl. interest, franz. intérêt; vgl. Interesse), bezeichnete bis ins 18. Jh. das Entgelt sowohl für die Überlassung eines Geld- oder Sach-Darlehens als auch für die Nutzung von Boden oder Immobilien (Pacht- oder Miet-Z., Grund- und Erb-Z.; vgl. Bäuerliche Besitzrechte; Leistungen, bäuerliche), seither in der Regel nur noch Ersteres (vgl. auch Anleihe; Kredi…