Z. (von spätlat. teloneum/telonium, »Z.-Haus«) bezeichnet eine Abgabe, die beim Transport eines Gutes über eine Z.-Grenze entsteht – sei sie innerhalb eines Staates (Binnen-Z.) oder zwischen zwei Staaten (Außen-Z.). Binnen-Z. wurden v. a. dort erhoben, wo die Umgehung einer Z.-Station für den Händler oder Transporteur hohe Kosten verursacht hätte oder nicht möglich war. Im Landtransport geschah dies an wichtigen Brücken (Brücken-Z.), Furten, Tun…