1. Rechtsnatur, Mitglieder
Der Dt. Z. war seiner Rechtsnatur nach noch kein fester Staatenbund, stellte jedoch deutlich mehr als einen einfachen, auf einen zentralen Aspekt der Wirtschaft – das Zoll-Wesen sowie im weiteren Sinne den Außenhandel – ausgerichteten Handelsvertrag dar und kann daher seiner Funktionsweise nach als ein Vorläufer der (heutigen) internationalen Organisationen gelten. Im Z. schlossen sich durch den Zolleinigungs…