ist für alle Sparten der Branche mitunter Anlaß zu Mißverständnissen.
a. im Verkehr des Sortimenters mit dem Publikum. U. ist das vom Buchhändler dem Kunden (meistens befristet) gewährte Recht, ein gekauftes Buch oder andere Gegenstände des Buchhandels zurückzugeben und dafür ein anderes Werk, einen Gutschein oder eine Rückzah-lung zu erhalten. Eine Umtauschpflicht besteht im Buch-handel ebenso wenig wie allg. im Warenhandel, doch wird aus Kulanzgründen ein Umtauschwunsch i. d. R. akzeptiert, wenn dem Händler dadurch kein Schade…