I. Zum Begriff
R. bedeutet wiss. Beschäftigung mit dem Recht und ist Schöpfung der dt. hist. Rechtsschule der 1. Hälfte des 19.Jh. Mit ihm sollte die Wissenschaftlichkeit der Rechtsgelehrtheit betont werden; R. (iuris scientia) sollte Jurisprudenz (Rechtsklugheit) ersetzen. Scientia und prudentia sind lat. Ausdrücke für die aristotelische Unterscheidung von ε᾿πιστη´μη/epistē´mē und ϕρο´n̆ησις/phrónēsis; letzterer ordnete Aristoteles …