. Das Verhältnis von Sch. und K. spiegelt das Verhältnis von Kirche und Staat und die jeweiligen Auffassungen in Erziehung bzw. Pädagogik und in Rel. bzw. Theol. wider, unterliegt also dem Wandel und ist in einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt.
In der Antike gab es keine Sch. für christl. Kinder. Ein Beginn erfolgte in Klöstern, die – wie im Prologus Regulae Benedicti (45) formuliert – als »dominici scola servitii« gelten konnten. Im Laufe der Zeit entstanden hier – initiiert durch die Oblation von Kindern (Oblaten: I.) – Klosterschulen, in denen Heranwachs…