I. Religionsgeschichtlich
S. im engeren Sinne sind durch Tradition oder Gesetzgebung geregelte, im Auftrag, im Namen und zum Wohl des Staates durchgeführte rel. Handlungen, deren Adressaten typischerweise außersinnliche Mächte wie Götter, Dämonen, Naturnumina oder personalisierte kosmische Wirkmächte sind. Es ist zw. solchen S. zu unterscheiden, die regelmäßig zu festgelegten Zeiten und an bestimmten Orten du…