I. Religionswissenschaftlich
Volk (V.) und Volkstum sind polit. Funktionsbegriffe, die dazu dienen, eine kollektive Einheit abzugrenzen und in einen bestimmten Sinnzusammenhang einzufügen (s.u. III.). Von einem dt. V. als Subjekt seiner Gesch. kann man erst ab dem 18.Jh. sprechen. V.a. die Kirchenspaltung und die da…