I. Begriffsgeschichtlich (Antike)
1. Wichtige Begriffe neuzeitlicher Rechtskultur sind in der Antike ausgebildet worden: Naturrecht, Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit u.a. Einige stehen in der Antike jedoch in einem anderen Zusammenhang, sind weniger zentral und verbreitet als in der Neuzeit. Dies gilt für »Menschenrecht« (ius humanum), »Religionsfreiheit« (libertas religionis), »Person« (persona, Selbst), aber auch für »W. des M.« (dignitas hominis; Würde, Würde des Lebens)…