I. Dogmengeschichtlich und dogmatisch
Eine Beschäftigung mit der Z., die nicht in die Irre gehen will, muß beachten: 1. Der Ausdruck »Z.« ist – wie z.B. »Rechtfertigungslehre« (Rechtfertigung) auch – ein Reflexionsbegriff zur nachträglichen Bez. von Komplexen theol. Lehre, die schon vor dieser Bez. unverwechselbar sind, weil sie sich mit für jede zusammenhängende Glaubensexplikation unumgänglichen Momenten der Glaubensgewißheit beschäftigen. De…