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Your search for 'dc_creator:( "Franz Kalde" ) OR dc_contributor:( "Franz Kalde" )' returned 31 results. Modify search

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Rechtsförmlichkeit

(503 words)

Author(s): Franz Kalde
Rechtsförmlichkeit - Katholisch Einen generellen Formzwang für Rechtsakte (Rechtshandlung) gibt es im kan. Recht nicht, in vielen Fällen sind aber R. (sollemnia, sollemnitates) vorgeschrieben, also bes. Formen für bestimmte Rechtsakte. Bsp. für R. sind Schriftlichkeit, formelhafte Sprache, Siegel (Pfarrsiegel), Unterschrift od. Anwesenheit von Zeugen. Während früher Rechtsakte oft feierlicher u. förmlicher ausgestaltet waren, ist heute die (qualifizierte) Schriftlichkeit die dominierende R. R. können zur Erlaubtheit od. Gültigkeit vorgeschrieben sein. Die…

Devolution

(230 words)

Author(s): Franz Kalde
Devolution - Katholisch 1. Im kan. Ämterrecht wird zwischen echter u. unechter D. unterschieden. Echte D. liegt vor beim Übergang der Amtsverleihung an eine andere Stelle, wenn das Verleihungsrecht aus Nachlässigkeit od. bei Verhinderung des/der zunächst Zuständigen nicht ausgeübt wird. Bspw. geht bei Vakanz des bfl. Stuhls das Bestellungsrecht für einen Diözesanadministrator auf den Metropoliten bzw. den dienstältesten Suffraganbischof über, wenn innerhalb der vorgeschriebenen Zeit kein Diözesanad…

Empfehlung

(258 words)

Author(s): Franz Kalde
Empfehlung - Katholisch Die E. gewinnt im KR als Instrument indirekter Verhaltenssteuerung zunehmend an Bedeutung. Der dritte der Leitsätze der Bischofssynode 1967 für die Revision des CIC/1917 handelt von einigen Mitteln zur Förderung der pastoralen Sorge im künftigen CIC: u. a. sollen die kan. Normen keine Pflichten auferlegen, wo Weisungen, Ermahnungen, E. u. a. Hilfsmittel, m. denen die Gemeinschaft unter den Gläubigen gefördert wird, hinreichend erscheinen, um die Zielsetzung der Kirche leicht…

Imbreviatur

(142 words)

Author(s): Franz Kalde
Imbreviatur - Historisch Die I. ist die Aufzeichnung eines Notars über eine Rechtshandlung, die in seiner Gegenwart stattfand, u. zwar in gekürzter Form u. m. Abk. ([im-/ab-]breviatura). Auf der Grundlage der I. fertigte der Notar eine Urkunde od. (z. B. bei deren Verlust) weitere Urkunden aus. Die I. hatte öff. Beweiskraft u. wurde vom Notar, manchmal auch in einem Archiv od. bei Gericht, aufbewahrt. Zur Erhöhung der Rechtssicherheit wurden seit dem 12. Jh., ausgehend von Italien, I. in I.-Büchern…

Legaldefinition

(252 words)

Author(s): Franz Kalde
Legaldefinition - Katholisch L. ist eine vom Gesetzgeber im Gesetz festgelegte Begriffsbestimmung; z. B. sind in c. 100 die Begriffe Einwohner, Zugezogener, Fremder u. Wohnsitzloser definiert, wobei der Begriff Zugezogener („advena“) im CIC nur an dieser Stelle vorkommt u. damit im Hinblick auf den CIC als L. funktionslos ist. Die L. gehört zu den Nicht-Befehlssätzen; sie kann aber in einen Befehlssatz eingebettet sein (z. B. c. 1199). Die L. ist autoritativ u. daher zu unterscheiden von Begriffsbildung u. -bestimmung durch die Kanonistik. Die L. kann vom allg. Sprachgebrau…

Responsum

(237 words)

Author(s): Franz Kalde
Responsum - Katholisch 1. Allg.: R. bzw. Responsio bez. allg. die Antwort, z. B. im Zusammenhang m. dem Paulinischen Privileg (Privilegium Paulinum) bei der Befragung des ungetauften Partners (vgl. cc. 1145, 1146). Im liturgischen Recht kann R. auch den Kehrvers, z. B. bei responsorischem Psalmengesang, bez. 2. Als Verlautbarungsform des Apost. Stuhls: Aufgrund der mangelnden Formtypik kirchl. Gesetze gibt es für gesetzgeberische Erlasse röm. Kurialbehörden unterschiedliche Bez. wie Declaratio, Decr. (Dekret) od. Responsio / R. Ein Dokument…

Bullarium

(287 words)

Author(s): Franz Kalde
Bullarium - Katholisch B. ist eine Slg. päpstlicher Dokumente, nicht nur von Bullen (Bulle, päpstliche), wie die Bez. nahelegt, sondern auch von Konstitutionen, Dekreten etc. Die päpstlichen B. sind, bis auf den ersten Bd. des B. Benedikts XIV., Privatarbeit. Slg. päpstlicher Akten gibt es seit der Mitte des 16. Jh.; erstmals nennt L. Cherubini seine Slg. 1586 B. Das wichtigste B. ist das Magnum Bullarium Romanum von H. Mainardi u. C. Cocquelines, das in 18 Büchern (32 Bde.) den Zeitraum von 440 (L…

Vakanz

(370 words)

Author(s): Franz Kalde
Vakanz - Katholisch V. ist die Zeit, in der ein Amt unbesetzt ist. Neben Regelungen für die V. des päpstlichen (Apostolischer Stuhl) u. des bischöflichen Stuhles (Sedisvakanz) enthält der CIC/1983 auch Bestimmungen für die V. anderer Ämter, z. B. des Dekans des Kardinalskollegiums (vgl. c. 352 § 2). Eine V. kann eintreten durch Tod des Amtsinhabers, Ablauf einer befristeten Amtsübertragung, Erreichen der Altersgrenze, annahmebedürftigen bzw. nicht annahmebedürftigen Verzicht (Amtsverzicht), Versetz…

Nutzfrist

(208 words)

Author(s): Franz Kalde
Nutzfrist - Katholisch Im Unterschied zum tempus continuum, also einer Frist, die (i. d. R.) keine Unterbrechung duldet (vgl. c. 201 § 1; gleichlautend: c. 1544 § 1 CCEO), ist eine N. (tempus utile) unterbrechlich; sie läuft nur, wenn sie von der betroffenen Person genutzt werden kann. Demjenigen, der sein Recht ausübt od. der sein Recht (sei es auf dem Verwaltungs- od. auf dem Gerichtsweg [Gerichtsweg, kirchlicher]; vgl. c. 221 § 1) verfolgt, läuft nach der Legaldefinition des c. 201 § 2 (fast gle…

Schriftlichkeit

(739 words)

Author(s): Franz Kalde
Schriftlichkeit - Katholisch Die S. ist eine Rechtsförmlichkeit, die in versch. Fällen vom Recht zur Erlaubtheit od. Gültigkeit einer Rechtshandlung vorgeschrieben ist; gültigkeitsrelevant ist die S. nur, wenn dies ausdrücklich normiert ist (lex irritans), z. B. beim Verzicht auf den Rechtszug (vgl. c. 1524 § 3; c. 1205 § 3 CCEO). Gegenüber dem gesprochenen, mündlichen Wort bietet die S. die Möglichkeit, Sprache zu konservieren. Die S. ermöglicht Publizität u. Beweissicherung u. dient der Rechtssicherheit. Die S. ist bspw. gefordert für Verwaltungsakte (vgl. c. 3…

Lex irritans

(508 words)

Author(s): Franz Kalde
Lex irritans - Katholisch Ein irritierendes Gesetz (l. i.) macht eine Rechtshandlung bei Vorliegen entspr. Voraussetzungen ungültig (Gültigkeit). Irritierende u. inhabilitierende Gesetze (Lex inhabilitans) fügen Geboten od. Verboten die Nichtigkeit als nichtstrafrechtliche Sanktion bei; sie sind eng auszulegen (Interpretation, Auslegung) (vgl. c. 18; c. 1500 CCEO). Zusätzlich zur Nichtigkeitssanktion kann eine Strafe als Rechtsfolge vorgesehen sein, z. B. im Fall der Simonie (vgl. cc. 149 § 3, 1380). Fehlt eine ausdrückliche Nichtigkeitssanktion, ist die Zuw…

Abrogation

(206 words)

Author(s): Franz Kalde
Abrogation - Katholisch A. ist die gänzliche Aufhebung eines Gesetzes durch den zuständigen Gesetzgeber; die A. geschieht entweder durch ausdrückliche Bestimmung (vgl. z. B. c. 6 § 1) od. stillschweigend (Obrogation), indem das neue Gesetz dem früheren unmittelbar widerspricht od. die ganze Materie neu ordnet (vgl. c. 20; c. 1502 § 1 CCEO). Zur Bez. der A. verwendet der CIC/1983 neben abrogare (vgl. cc. 3, 6 § 1, 20, 505) auch andere Begriffe (vgl. z. B. revocatio in c. 21 od. tollere in c. 1313 § …

Breve, apostolisches

(368 words)

Author(s): Franz Kalde
Breve, apostolisches - Katholisch Das B. ist ein päpstliches Schreiben, das weniger feierlich als die Bulle ist (Bulle, päpstliche). Das älteste erhaltene B. aus dem J. 1390 stammt von P. Bonifaz IX. Im CIC/1983 u. in der ApK P. Johannes Pauls II. über die Röm. Kurie PastBon vom 28.06.1988 ist das B. nicht mehr erwähnt. Bestimmungen zum B. sind im CIC/1917 (cann. 263 n. 3; 264) u. in der ApK P. Pauls VI. über die Röm. Kurie REU vom 15.08.1967 enthalten. Nach Art. 11 § 2 dieser Konst. werden Urkunden od. Akten in weniger wic…

Desuetudo

(251 words)

Author(s): Franz Kalde
Desuetudo - Katholisch Der Begriff d. stammt aus dem röm. Recht; durch d., also durch die gewohnheitsmäßige Nichtbefolgung eines Gesetzes, wird dieses außer Kraft gesetzt (vgl. Digesten 1, 3, 32 § 1: „ut leges… etiam tacito consensu omnium per desuetudinem abrogentur“). Im CIC/1917, im CIC/1983 u. im CCEO wird die d. nicht erwähnt (Gesetzesgeltung u. Gesetzesverpflichtung); in der kan. Literatur führt die Nichtübung durch die Gesetzesunterworfenen zum Wegfall eines Gesetzes von innen her. Als Bsp. …

Lex inhabilitans

(323 words)

Author(s): Franz Kalde
Lex inhabilitans - Katholisch Ein inhabilitierendes Gesetz (l. i.) macht eine Person unfähig für bestimmte Rechtshandlungen (vgl. c. 10; gleichlautend: c. 1495 CCEO; vgl. auch c. 124 § 1; c. 931 § 1 CCEO). Diese Unfähigkeit kann absolut (z. B. Minderjährige; vgl. c. 97 § 2) od. relativ, d. h. auf bestimmte Handlungen bezogen (z. B. Eheschließung eines Klerikers; vgl. c. 1087), sein. Während die Nichtigkeitssanktion bei der l. i. personenbezogen ist, ist sie bei einem irritierenden Gesetz handlungsbe…

Bulle, päpstliche

(471 words)

Author(s): Franz Kalde
Bulle, päpstliche - Katholisch Die B. ist ein päpstliches Schreiben, das feierlicher als das Breve ist (Breve, apostolisches). B. bez. urspr. das in einer Metallkapsel enthaltene Siegel, später das Siegel aus Blei, selten aus Gold od. Silber, das an Hanf- od. Seidenfäden an der Urkunde hängt, u. dessen Gebrauch durch die Päpste seit dem 6. Jh. belegt ist. Schließlich wurde B. für die Urkunde selbst gebräuchlich (etwa seit dem 13. Jh.), während man das Siegel plumbum nannte. Im CIC/1983 u. in der ApK P. Johannes Pauls II. über die Römische Kurie PastBon vom 28.06.1988 ist…

Reskript

(328 words)

Author(s): Franz Kalde
Reskript - Katholisch Das R. (lat.; Rückschreiben) ist nach der Legaldefinition des c. 59 § 1, die im CIC/1917 fehlte, ein von der zuständigen Autorität schriftlich erlassener Verwaltungsakt, durch den seiner Natur nach auf eine Bitte hin ein Privileg, eine Dispens od. ein anderer Gnadenerweis gewährt wird (vgl. auch c. 1510 § 2 n. 3 CCEO). Die drei Elemente Antragsabhängigkeit, Schriftlichkeit u. Gunsterweis kennzeichnen das R.; eine Besonderheit ist das nur mündlich erteilte oraculum vivae vocis, das ansonsten den Reskriptnormen unterliegt (vgl. c. 59 § 2). Das Kap. über…

Monsignore

(233 words)

Author(s): Franz Kalde
Monsignore - Katholisch 1. Im dt. Sprachraum wird m. M. (abgekürzt: Msgr.) der Kpl. Seiner Heiligkeit (auch: Päpstlicher Ehrenkaplan; bis 1967: Päpstlicher Geheimkämmerer) bez. Der M. ist die untere Stufe der drei geistl. Ehrentitel; die beiden höheren sind Ehrenprälat Seiner Heiligkeit (Päpstlicher Ehrenprälat) u. Apostolischer Protonotar (supra numerum). Der M. hat das Recht, eine schwarze Soutane m. violetten Paspeln (scherzhaft Knopflochentzündung genannt), violetten Knöpfen u. einem violettem Zingulum zu tragen; die formelle Anrede ist M. Papst Franziskus legte 20…

Causae maiores

(170 words)

Author(s): Franz Kalde
Causae maiores - Katholisch Nach der Legaldefinition in can. 220 CIC/1917 heißen c. m. wichtigere Angelegenheiten, die ihrer Natur nach od. durch positives Gesetz dem Papst zustehen. Obgleich sich diese Definition im CIC/1983 nicht mehr findet, gibt es nach wie vor c. m. in diesem Sinne (z. B. cc. 291, 338, 1405 § 1; cc. 51, 396, 1060 § 1 CCEO). Nach der ApK P. Johannes Pauls II. über die Römische Kurie PastBon vom 28.06.1988 sind der Approbation des P., abgesehen von bestimmten Ausnahmen, „decisiones maioris momenti“ vorzulegen (Art. 18: AAS 80 [1988], 864). Der CIC/1983 ver…

Indult

(305 words)

Author(s): Franz Kalde
Indult - Katholisch I. ist ein von einem Träger hoheitlicher Leitungsgewalt bewilligtes Ausnahmerecht von einer gesetzlichen Bestimmung für eine physische Person od. jur. Person (Juristische Person, kirchliche); es ist dem Privileg ähnlich, z. T. gleichbedeutend. Das I. ist i. d. R. zeitlich begrenzt u. besteht (im Unterschied zum Privileg) meist eher in der Nachsicht von einer Pflicht als in einer positiven Vergünstigung. Im CIC/1983 ist I. nicht definiert; es begegnet v. a. als Säkularisierungs-, Exklaustrations- od. Austritts-I. bei den Ordensinstitu…
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