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Your search for 'dc_creator:( "Heribert Hallermann" ) OR dc_contributor:( "Heribert Hallermann" )' returned 172 results. Modify search

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Berufung, geistliche

(744 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Berufung, geistliche - Katholisch Die B. ist zu verstehen als ein Zusammenwirken zwischen der Liebe Gottes, der den Menschen ruft, u. der Freiheit des Menschen, der Gott antwortet, allerdings nicht als ein rein individuelles Geschehen, sondern als ein Vorgang, an dem die Gemeinschaft der Kirche wesentlich beteiligt ist (PDV 35, 36 u. 38). Jede einzelne B. ist sakramental im Empfang der Taufe grundgelegt u. zielt auf die Verwirklichung der Sendung der Kirche: „Die christliche Berufung ist in jeder ihrer Formen ein Geschenk, bestimmt zum Aufbau der Kirche“ (PDV 35). 1. B. ist in ei…

Diözesanbischof

(976 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Diözesanbischof - Katholisch 1. Vat II bestimmt in CD 11, 2 den D. als pastor proprius, ordinarius et immediatus der ihm anvertrauten Teilkirche, der in ihr u. für sie den Hirtendienst in den drei Aufgabenbereichen der Verkündigung, der Heiligung u. der Leitung ausübt. Im Zusammenwirken m. dem Presbyterium führt er die ihm anvertrauten Gläubigen durch Wort u. Sakrament, d. h. durch Verkündigungs- u. Heiligungsdienst, im Hl. Geist zu einer Teilkirche zusammen, in der die eine hl. kath. u. apost. Kir…

Designation

(224 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Designation - Katholisch Innerhalb des mehrstufigen Verfahrens einer Amtsübertragung bez. D. den ersten Schritt, d. h. die Auswahl der Person, der das in Frage kommende Amt übertragen werden soll. Bei der freien Amtsverleihung kommt die D. der für die Verleihung zuständigen Autorität zu. Bei der gebundenen Verleihung haben Einzelpersonen od. Kollegien das Recht der D., die durch Präsentation, Wahl od. Wahlbitte erfolgt. Zur Rechtmäßigkeit der D., die von der für die Amtsverleihung zuständigen Autor…

Bologna-Prozess

(2,244 words)

Author(s): Max-Emanuel Geis | Heribert Hallermann | Renate Koch
Bologna-Prozess - Staatlich Ausgangspunkt des B. war die Sorbonne-Erkl. 1998 der Bildungsminister von Deutschland, Frankreich, Großbritannien u. Italien, in der die Einf. einer einheitlichen konsekutiven Bachelor-Master-Studienstruktur im europäischen Hochschulraum vereinbart wurde, um durch eine bessere Vergleichbarkeit der Studienabschlüsse die Mobilität der Studierenden zu befödern. Im Berlin-Communiqué 2003 einigten sich die Bildungsminister von 40 Staaten auf die Einf. von Akkr.verf. nach amer…

Entlohnung

(448 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Entlohnung - Katholisch Der Anspruch auf E. erwächst aus einem kirchl. Dienstverhältnis auf Dauer od. auf Zeit (cc. 231 §§ 1 u. 2; 281 § 1) od. aus einem Arbeitsvertrag (c. 1286, 2°) u. unterscheidet sich damit vom Lebensunterhalt (sustentatio) der Kleriker, der als Rechtsanspruch aus der Inkardination erwächst. Die Übertragung eines KA (officium) od. eines kirchl. Dienstes (munus) (Amtseinkommen) an Kleriker od. Laien führt zum Anspruch auf E., die Übertragung der liturgischen Dienste (ministeria)…

Consociatio

(408 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Consociatio - Katholisch 1. Der Begriff C. wird im CIC versch. verwendet: als Synonym für die persona iuridica, d. h. eine Personengesamtheit m. bestimmter Zielsetzung, auf Dauer angelegter Ordnung u. freier Mitgliedschaft (c. 120 § 1); für den Anschluss eines Nonnenklosters an ein Ordensinstitut von Männern (c. 614); für die Zusammenarbeit zwischen Diözesen zur Versorgung des Klerus (c. 1274 § 4); zur Bez. einer Vereinigung, die Machenschaften gegen die Kirche betreibt u. deshalb keine kirchl. Ver…

Errichtung

(390 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Errichtung - Katholisch Als E. (lat. erectio od. const.) wird das Handeln einer kirchl. Autorität bez., das ein Rechtssubjekt öff. Rechts in der Kirche begr., das im Namen der Kirche tätig werden kann. Die Strukturen u. Ämter der KirchVerf. sind iure divino gegeben od. entstehen durch E. Die ihnen unmittelbar zugeordneten Einrichtungen, Vereinigungen (Vereinigung von Gläubigen) u. Einrichtungen, die die chr. Lehre im Namen der Kirche vermitteln, den amtl. Gottesdienst fördern od. andere ihrer Natur…

Beratung

(864 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Beratung - Katholisch 1. Das Phänomen der B. ist kennzeichnend für die Kirche, die sich gem. Vat II (vgl. v. a. LG 4) als Communio versteht. Ausgehend von LG Kap. 3 entwirft v. a. CD 27 das Bild eines Bf., der in seinem Hirtendienst von Organen der B. u. von Personen unterstützt wird, die ihm B. leisten. Das DirH leitet aus der Communio-Struktur der Kirche die Verpflichtung des Bf. ab, die in der Rechtsordnung verankerten Organe der Mitwirkung u. B. wertzuschätzen, denn diese „prägen der Leitung de…

Amtsverlust

(2,306 words)

Author(s): Max-Emanuel Geis | Heribert Hallermann | Rainer Obrock
Amtsverlust - Staatlich M. der Beendigung des Beamtenverhältnisses tritt der A. ein. Dies geschieht durch Entlassung, strafgerichtliche Verurteilung od. Entfernung aus dem Dienst als Disziplinarmaßname (Disziplinarrecht), nicht jedoch bei Eintritt in den Ruhestand, da dabei das Beamtenverhältnis bestehen bleibt (Kunig: Schoch, 2013, Kap. 6, Rn. 118). 1. Entlassung, §§ 21 Nr. 1, 22, 23 BeamtStG: Die Entlassung kraft Gesetzes gem. § 22 BeamtStG ist von der Entlassung durch Verwaltungsakt nach § 23 BeamtStG zu unterscheiden. Kraft Gesetzes …

Amtsantritt

(734 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Amtsantritt - Katholisch Der sich in mehreren Schritten vollziehende Akt der Amtsverleihung (provisio canonica), der die Designation (designatio personae) u. die Amtsübertragung (provisio officii) in einer der kanonischen Formen (collatio libera, praesentatio, electio, postulatio) umfasst, wird v. a. bei den Ämtern des Bf. u. des Pfarrers erst durch den kan. Akt des A. od. der Besitzergreifung zum Abschluss u. zur vollen rechtlichen Wirksamkeit gebracht (Investitur). 1. Der ernannte od. gewählte u. vom P. bestätigte (c. 377 § 1) Diözesanbischof muss, wenn er…

Altersgrenze

(1,071 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Heinrich de Wall
Altersgrenze - Katholisch Im KR bestimmen A. die Rechtsstellung physischer Personen mit, insb. in Hinblick auf ihre Handlungsfähigkeit, den Eintritt od. den Entfall von Pflichten u. Rechten, die Befähigung (habilitas od. idoneitas) zur Übernahme kirchl. Ämter, Dienste u. Funktionen sowie des Zugangs zu geistl. Gütern. Der Besitz der Grundrechte und Grundpflichten der Christen ist nicht an eine bestimmte A. gebunden, weil diese vom Empfang der Taufe abhängen u. wie die Taufe selbst unverlierbar u. n…

Christus Dominus

(646 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Christus Dominus - Katholisch 1. Die Ankündigung des Vat II als Pastoralkonzil durch Johannes XXIII. zielte u. a. darauf ab, den Dualismus zwischen doctrina u. disciplina zu überwinden. So sollte der neue Codex des KR, den Johannes XXIII. sich als eine Frucht u. als Krönung des Konzils erhoffte, die konziliare Ekklesiologie in die kan. Sprache übers. u. operationalisierbar machen (Konzil und Codex). Die theol. Lehre sollte folglich das Urbild u. die kanonische Norm das Abbild sein. Auch CD 44, 1 läs…

Eheschließungsversuch

(311 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Eheschließungsversuch - Katholisch Wer trotz kirchenrechtlicher Eheunfähigkeit mind. einer der beteiligten Personen versucht hat, eine kirchl. od. zivile Ehe zu schließen, die aufgrund bestehender Ehehindernisse immer ungültig bleibt, hat einen E. (matrimonium attentatum) unternommen, der bzgl. der Weihe (Ordination, Weihe) wie auch der Gelübde zu entspr. Rechtsfolgen führt. Die für einen E. relevante Eheunfähigkeit kann im bestehenden Eheband, im gültigen Empfang einer Weihe od. im öff. ewigen Gel…

Autonomie

(2,331 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Hans-Peter Hübner | Richard Potz
Autonomie - Katholisch 1. Allg. bez. A. das Recht von Personen u. Körperschaften, best. Angelegenheiten in Selbstverwaltung, z. B. durch eigene Rechtsetzung zu regeln. Im KR wird die A. m. autonomia bzw. autonomus bez. (cc. 115 § 3; 323; 580; 586; 708; 806 § 1; 809; 1303 § 1, 1° u. 2°), bei eigenständigen Rituskirchen m. Ecclesia ritualis sui iuris (cc. 111 u. 112) (Ecclesia sui iuris). Ritus bez. gem. c. 28 § 1 CCEO das eigenständige u. unterschiedliche liturgische, theol., geistl. u. disziplinäre…

Amtshandlungen

(1,496 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Hans-Peter Hübner
Amtshandlungen - Katholisch 1. Die dt. Ausg. des CIC übers. m. A. i. d. R. den lat. Begriff functiones, die in c. 408 § 1 spezifiziert werden als „functiones ad quas Episcopus dioecesanus tenetur“, in c. 530 als „functiones specialiter parocho commissae“, in c. 543 § 1 als „functiones parochi“, in cc. 558 u. 560 als „functiones paroeciales“. Daraus ergibt sich, dass m. A. solche Handlungen od. Funktionen bez. werden, die m. den Hirtenämtern des Diözesanbischofs u. des Pfarrers verbunden sind u. die sich aus deren Hirtensorge für die Gläubigen ergeben. Unzutreffend dürfte d…

Amtsträger, kirchlicher

(1,210 words)

Author(s): Paula-Marlene Kühner | Heribert Hallermann
Amtsträger, kirchlicher - Staatlich Als Konsequenz der staatl. garantierten Ämterhoheit anerkennt die staatl. Rechtsordnung den Status kirchl. A. (Ämterhoheit der Kirchen). Zwar haben die Kirchen u. anerkannte Religionsgemeinschaften gem. Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 5 WRV formal den Status von K. d. ö. R. Dies macht sie aber keineswegs zu einem Teil der Staatsverwaltung, sodass kirchl. A. nicht zu den mittelbaren Beamten gehören, die in einem Dienstverhältnis zu einer dem Staate nachgeordnete…

Amtseinkommen

(581 words)

Author(s): Max-Emanuel Geis | Heribert Hallermann
Amtseinkommen - Staatlich Beamte haben Anspruch auf Besoldung (geldmäßige Dienstbezüge), § 1 II BBesG (Peine – Heinlein, 1999, 93), der sich aus dem Grundsatz des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG) ergibt (Schinkel – Seifert, 2017, vor § 1, Rn. 2) (Pfarrbesoldung, Versorgung). Die Besoldung ist für Beamte des Bundes im BBesG u. für Beamte der Länder in den LBesG geregelt; letztere gleichen in der Struktur dem BBesG; die tatsächlichen Beträge differieren jedoch seit der Föderalismusreform 2006 er…

Anzeige

(710 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Michael Germann
Anzeige - Katholisch Der CIC kennt keinen spezifischen Begriff für A. sondern umschreibt eine entspr. Verpflichtung oft m. certiorem facere; dabei wird der Konjunktiv verwendet od. die Erweiterung m. debere bzw. tenere. 1. In einem allg. Sinn bez. A. die Übermittlung einer Information, über die ein kirchl. Amtsträger nicht von sich aus verfügt, die er aber benötigt, um selbst Rechtsakte setzen zu können, die in bestimmten Fällen vorgesehen sind. Zu einer A. verpflichtet der CIC Amtsträger u. a. Gläubige. So wird z. B. bei Amt…

Abwesenheit

(348 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Abwesenheit - Katholisch 1. Die Verwirklichung der Hirtensorge wird durch die Residenzpflicht geschützt, die in den Normen zur A. eine zeitliche Ausprägung erfährt. Der Diözesanbischof darf nicht mehr als einen Monat vom Bistum abwesend sein. Ausnahmen gelten für die Teilnahme an Ad-limina-Besuch, Konzil, Bischofssynode u. BK sowie z. B. für Exerzitien u. Ferien. Bes. Beschränkungen bzgl. der A. gelten für die kirchl. Hochfeste. Dem Bistum darf durch die A. des Bf. kein Schaden entstehen. Bei unrec…

Aufhebung

(287 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Aufhebung - Katholisch 1. Der Begriff A. wird in der dt. Übers. des CIC i. d. R. für die lat. Verben rescindere u. revocare verwendet. Die Übers. von supprimere od. suppressio m. A. ist inadäquat, weil es um den Tatbestand der Auflösung geht (z. B. cc. 584, 733 § 1 u. 616 §§ 1 u. 2). Die Trennung von Ehegatten (Ehetrennung) bei bleibendem Eheband (cc. 1151-1155) wird in der wiss. Lit. auch als A. der ehelichen Gemeinschaft bez. 2. In cc. 3, 4, 28 u. 73 wird die teilweise od. vollständige A. von Konk., wohlerworbenen Rechten u. Privilegien, Gewohnheitsrecht u. Res…
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