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Your search for 'dc_creator:( "Ludger Müller" ) OR dc_contributor:( "Ludger Müller" )' returned 15 results. Modify search

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Kompilation

(384 words)

Author(s): Ludger Müller
Kompilation - Historisch K. (von compilare, wörtlich zusammenraffen) meint im KR die Slg. von kirchl. Rechtsquellen, insb. päpstlichen Dekretalen. Seit etwa 1170 wurden die immer zahlreicheren päpstlichen Dekretalen in Slg. überliefert. Bes. Bedeutung erlangten fünf Dekretalensammlungen, die als Quinque compilationes antiquae bez. werden: 1. Das Breviarium extravagantium des Bernardus Balbi von Pavia (zwischen 1188 u. Juni 1192) wurde in Bologna als Compilatio prima rezipiert. Ihre Gliederung in fünf Bücher (iudex – iudicium – clerus – s…

Intention

(312 words)

Author(s): Ludger Müller
Intention - Katholisch I. (lat.: intentio, wörtlich: das Hingerichtetsein) wird in der kirchl. Rechtssprache in drei Bedeutungen verwendet: a) Absicht in einem allg. Sinn (z. B. cc. 597, 874 § 1; cc. 448, 685 § 1 CCEO), sodann speziell: b) I., ein Sakrament zu spenden (Sakramentenspendung) od. zu empfangen (Sakramentenempfang), c) das Anliegen, für welches das Messopfer vom Priester dargebracht wird. 1. I. zur Sakramentenfeier: Schon das Konzil von Florenz hat im J. 1439 in seiner Bulle Exsultate Deo die Notwendigkeit der I. zur Spendung des Sakraments …

Auctores probati

(260 words)

Author(s): Ludger Müller
Auctores probati - Katholisch Der CIC/1917 nannte in can. 6 n. 2 u. den Übergangsnormen für das Inkrafttreten des damals zum ersten Mal kodifizierten kan. Rechts auch die Auslegungen der a. zur Einschätzung jener Canones, die vollständig altes Recht wiedergeben (Interpretation, Auslegung). Ähnlich nannte can. 20 die gemeinsame u. stetige Ansicht der (Rechts-)Gelehrten als Mittel zur Ausfüllung von Gesetzeslücken. Während die letztgenannte Regelung in c. 19 aufgenommen wurde, ist die Erwähnung der a.…

Fortbildung

(760 words)

Author(s): Ludger Müller
Fortbildung - Katholisch F. meint die Fortführung u. Vertiefung der in einer Ausbildung erworbenen Kenntnisse u. Fähigkeiten (Bildung). Ein bes. Anliegen der F. liegt – neben der weiterführenden Vermittlung der neuesten wiss. Erkenntnisse – in der Verbindung von wiss. Vorbildung u. Erfordernissen der beruflichen Praxis. 1. F.-verpflichtung der Kleriker: Das Recht der kath. Kirche weist schon seit langer Zeit Normen auf, welche die Kleriker zu einer beständigen F. verpflichten. So forderte schon P. Pius IX. in seiner Enz. Nemo certe ignor…

Konzessionssystem

(275 words)

Author(s): Ludger Müller
Konzessionssystem - Historisch Konzession (aus dem lat. concedere, zugestehen) meint im KR v. a. die Übertragung einer Vollmacht od. Gewalt. Unter K. versteht man das System der Übertragung von Dispensvollmachten an die Diözesanbischöfe, wie es bis zum Vat II gegolten hat. Nach der im CIC/1917 festgehaltenen kirchenrechtlichen Tradition sind zwar einerseits die (Diözesan-)Bischöfe „die Nachfolger der Apostel und stehen aufgrund göttlicher Einrichtung ihren eigenen Kirchen vor, welche sie mit ordent…

Exkardination

(195 words)

Author(s): Ludger Müller
Exkardination - Katholisch E. ist die Ausgliederung des Klerikers aus seinem geistl. Heimatverband od. Inkardinationsverband (Teilkirche, kan. Lebensverband od. sonstige inkardinationsberechtigte kirchl. Körperschaft) u. damit der Akt, der die Inkardination (nach CCEO: Askription) des Klerikers beendet (vgl. cc. 265-272; cc. 357-366 CCEO). Da es keine Kleriker o. Heimatordinarien geben darf (c. 265), ist die E. nur in zwei Fällen möglich: wenn der betr. Kleriker zugl. in einen anderen Inkardination…

Gesetzesanalogie

(253 words)

Author(s): Ludger Müller
Gesetzesanalogie - Katholisch Die G. stellt neben der Anwendung allg. Rechtsprinzipien (sog. Rechtsanalogie) – wobei die aequitas canonica beachtet werden muss –, der Rechtsauffassung u. -praxis der Römischen Kurie (sog. stilus curiae) u. der gemeinsamen u. beständigen kan. Lehre das wichtigste Mittel zur Auffüllung von Gesetzeslücken dar. C. 19 sieht für den Fall, dass in einer bestimmten Frage eine klare Rechtslage aufgrund von Gesetzes- od. Gewohnheitsrecht fehlt, die Heranziehung von Gesetzen v…

Gerichtsverfassung, kirchliche

(792 words)

Author(s): Ludger Müller
Gerichtsverfassung, kirchliche - Katholisch Unter G. versteht man jene Gesetze, welche grds. die Zuständigkeit der Gerichte (Gerichte, kirchliche), ihre Organisation (Gerichtsorganisation, kirchliche) u. Zusammensetzung, die Gerichtsordnung (Gerichtsordnung, kirchliche), die Stellung der Prozessparteien u. ihrer Beistände sowie die prozessualen Kampfmittel regeln. Aufgrund der Reform des kirchl. Ehenichtigkeitsverfahrens durch P. Franziskus im J. 2015 gelten für Ehenichtigkeitsverfahren einerseits u…

Legalkonsens

(206 words)

Author(s): Ludger Müller
Legalkonsens - Katholisch Unter L. wird das wenigstens stillschweigende Einverständnis des Gesetzgebers zum Inkrafttreten von Gewohnheitsrecht verstanden. Bei der Entstehung von objektivem Recht ist stets ein Zusammenwirken von Gesetzgeber u. gesetzesfähiger Gemeinschaft erforderlich, hinsichtlich des Gesetzesrechts im Zusammenspiel von Promulgation des Gesetzes einerseits u. Rezeption andererseits, hinsichtlich des Gewohnheitsrechts in der Gestalt von Rechtsgewohnheit einerseits u. L. andererseits. Der L. wird…

Funktionentrennung

(312 words)

Author(s): Ludger Müller
Funktionentrennung - Katholisch In der Kirche gibt es keine Gewaltenteilung wie im Staat, sondern nur eine Unterscheidung der Gewaltfunktionen (Gewaltenunterscheidung). Die Leitungsgewalt, die auf der Weihegewalt aufbaut, wird im Blick auf die Gewaltfunktionen unterschieden in gesetzgebende, ausführende u. richterliche Gewalt (c. 135 § 1; c. 985 § 1 CCEO). Der Inhaber der oberhirtlichen Gewalt hat alle drei Gewaltfunktionen inne, auf der Ebene der Vertretungsorgane dagegen werden diese i. d. R. getrennt u. versch. Trägern zugewiesen. Die Gesetzgebung kommt neben …

Episkopalsystem

(1,037 words)

Author(s): Ludger Müller | Christoph Görisch
Episkopalsystem - Katholisch E. ist ein Verständnis der kirchl. Verf., in dessen Mittelpunkt das Bischofsamt steht. In der kath. Theologie ist m. E. zumeist eine solche ekklesiologische Lehre gemeint, die das Bischofsamt im Verhältnis zum Papstamt (Papst) überbetont u. daher üblicherweise u. zutreffend als Episkopalismus bez. wird (Gegenbegriff: Papalismus). Ein solches Verständnis von E. meint nicht die Verteidigung der legitimen Rechte der Bischöfe, sondern die m. dem päpstlichen Primat im Widerspruch stehend…

Jurisdiktion

(1,050 words)

Author(s): Ludger Müller | Heinrich de Wall
Jurisdiktion - Katholisch Anders, als die wörtliche Übers. des lat. Wortes iurisdictio (Rechtsprechung) erwarten ließe, u. im Unterschied zum römischen Recht, in dem iurisdictio die Befugnis zur Rechtspflege, bes. aber die (Zivil-)Gerichtsbarkeit meinte, bez. J. im KR die hoheitliche Gewalt in der Kirche insgesamt, die in drei Funktionsweisen ausgeübt wird: als Gesetzgebung, Rechtsprechung u. Verwaltung. Durch ihre Ausrichtung auf die Sendung der Kirche insgesamt u. durch ihre Bindung an das geweihte Amt stellt sich J. in der Kirche wesentlich als geistl. Gewalt dar. Zu unters…

Rechtsschulen

(2,618 words)

Author(s): Ludger Müller | George Wilkes | Serdar Kurnaz
Rechtsschulen - Katholisch Um eine Gemeinsamkeit des Arbeitens u. Denkens versch. wiss. Denker zum Ausdruck zu bringen, hat es sich eingebürgert, von wiss. Schulen – in der Rechtswissenschaft von R. – zu sprechen. Im kan. Recht wurde schon sehr früh von Schulen gesprochen. Entscheidend war zunächst die Schule von Bologna (Bologna, Schule von), die Schule schlechthin, die „Mutter und Lehrmeisterin sämtlicher Schulen des kanonischen Rechts“ (Erdő, 2006, 59). Die Arbeitsweise dieser Schule war exegetisch-glossierend, jedenfalls nicht rein systematisch. Sodann ist es üblich…

Gehorsam

(3,825 words)

Author(s): Ludger Müller | Martin Honecker | Neri Ariel | Harry Harun Behr
Gehorsam - Katholisch 1. Begriff: G., genauer gesagt: kirchl. G. (obsequium, oboedientia), ist die Einordnung in die kirchl. Gemeinschaft, die allen Christen abverlangt wird, welcher Stellung u. welchen Standes auch immer. Der G. stellt die Haltung desjenigen dar, der im Hören des Wortes Gottes zum Glauben kommt (oboedientia von audire, hören) u. der in Glauben u. Leben dem Vorbild Chr. folgt (obsequium von sequi, folgen). Kirchl. G. besteht darin, Chr. in dessen G. gegenüber dem Vater nachzufolgen…

Bekenntnisfreiheit

(3,298 words)

Author(s): Ludger Müller | Renate Penßel | Micha Brumlik | Jörn Thielmann
Bekenntnisfreiheit - Katholisch B. ist ein Teilaspekt der Religionsfreiheit u. bez. die Freiheit des Menschen im Blick auf öff. Äußerungen zu religiösen Lehren. B. setzt die Glaubensfreiheit als das Festhalten an einem Glauben voraus (confiteri) u. meint das Aussprechen einer Glaubensüberzeugung (profiteri; Listl im Anschluss an Anschütz). B. ist ebenso wie Religionsfreiheit überhaupt als individuelle u. korporative, aber auch als positive u. negative Freiheit möglich. B. ist daher sowohl die Freih…