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Disziplinarverfahren
(966 words)
Disziplinarverfahren - Katholisch Ausgehend von der doktrinellen Fassung des kirchl. Disziplinarrechts als Gesamtheit der Bestimmungen über den Inhalt u. die Behandlung von Dienstvergehen von Klerikern u. im Dienst der Kirche stehenden Laien (Hauptberufliche), bez. der Begriff D. die versch. Prozeduren, die zur Feststellung des Vorliegens von Dienstvergehen einschließlich der sich hieraus ergebenden Konsequenzen vorgesehen sind. In dieser Hinsicht kann das Verfahren einer aus disziplinarischen Grün…
Pfarrbüro
(416 words)
Pfarrbüro - Katholisch Im Unterschied zum Pfarrhaus, das nach Vorschrift des c. 533 § 1 (vgl. c. 292 § 1 CCEO) in der Nähe der (Pfarr-)Kirche (Pfarrkirche) liegt u. durch den Pfarrer bewohnt wird – außer der Ortsordinarius erlaubt dem Pfr. eine Wohnsitznahme anderenorts – verwendet der CIC den Begriff P. nicht. Dennoch wird ein Ort vorausgesetzt, an dem alle od. doch die meisten verwaltungsmäßigen Arbeiten, die in einer Pfarrei anfallen, vorgenommen werden können, wenn in c. 535 (vgl. c. 296 CCEO) …
Kirchengemeinderat
(2,022 words)
Kirchengemeinderat - Katholisch Obschon die Kirchengemeinde rechtsfähig ist, kann sie selbst nicht handeln, sondern bedarf hierfür eines Vertretungsorgans. Abhängig von dem in den Diözesen jeweils geltenden Vermögensverwaltungsrecht finden sich für das zur Vertretung u. Verwaltung des ortskirchlichen Vermögens eingesetzte Kollegialorgan unterschiedliche Bez., wie Kirchenvorstand (so weitgehend im Geltungsbereich des preuß. Vermögensverwaltungsgesetzes von 1924), Verwaltungsrat (Diözesen im Bereich …
Beamtenrecht
(2,516 words)
Beamtenrecht - Staatlich Unter B. versteht man das Recht der Beschäftigungsverhältnisse zwischen Beamten u. deren öff.-rechtlichen Dienstherren (Beamtenverhältnis) (Schmidt, 2017, 5). Hierbei können der Bund, die Länder od. die Kommunen die Rechtsstellung des Dienstherren einnehmen. Bei dem B. handelt es sich daher um bes. Verwaltungsrecht. 1. Rechtsquellen: Dem B. liegt allen voran Art. 33 Abs. 2-5 GG zugrunde. Die Ausgestaltung des Beamtenverhältnisses dagegen wird in Bundesrecht u. Landesrecht geregelt. Das BeamtStG regelt als Rahmenges…
Dienstgeheimnis
(707 words)
Dienstgeheimnis - Staatlich Ein D. ist jede Information, die ihrem Träger im Zusammenhang m. dessen dienstlicher Tätigkeit bekannt geworden ist u. Dritten aufgrund Rechtsvorschrift nicht offenbart werden darf (entspr.: Amtsgeheimnis bei amtl. Tätigkeit) (Amt). (Rechts-)Hist. wurzelt die Figur des D. im Dualismus von Staat u. Gesellschaft u. der hieraus abgeleiteten Notwendigkeit, den Staat als Ordnungsgaranten vor einem uneingeschränkten Zugriff durch ungeordnete gesellschaftliche Kräfte zu schützen. Dieser Arkantradition entspr…
Kirchengemeinde
(2,621 words)
Kirchengemeinde - Staatlich K. ist die unterste rechtlich selbständige regionale Gliederung in der ev. u. kath. Kirche. Im gesamten Bundesgebiet sind die Landeskirchen u. Diözesen territorial gegliedert u. flächendeckend in K. aufgeteilt. Die Institution der K. stammt aus dem Protestantismus. Dem kan. Recht war der Begriff der K. unbekannt. Die lokale Repräsentation der Institution Kirche ist die Pfarrei (cc. 515 ff.) bzw. Pfarrgemeinde. Über das Staatskirchenrecht hat der Begriff der K. jedoch Ein…
Disziplinarrecht
(2,956 words)
Disziplinarrecht - Staatlich Das D. umfasst die Möglichkeiten des Dienstherrn m. Disziplinarmaßnahmen gegen einen Beamten, der die ihm obliegenden Pflichten verletzt, vorzugehen. Es ist im BDG, sowie in den Landesdisziplinargesetzen geregelt u. enthält neben Bestimmungen über die Arten von Disziplinarmaßnahmen auch Regelungen zum behördlichen u. gerichtlichen Disziplinarverfahren. Letztere stellen Spezialvorschriften zum VwVfG u. zur VwGO dar (Schmidt, 2017, 143). Disziplinarmaßnahmen können sowohl…