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Your search for 'dc_creator:( "Peter Unruh" ) OR dc_contributor:( "Peter Unruh" )' returned 18 results. Modify search

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Gliedkirche

(289 words)

Author(s): Peter Unruh
Gliedkirche - Evangelisch Die Entscheidung über die Annahme der Reformation sowie ggf. die reformatorisch-konfessionelle Ausrichtung u. die Leitung der jeweiligen Kirche wurden spätestens m. dem AR von 1555 auf die Reichsstände übertragen. Folge dieses landesherrlichen Kirchenregiments (Kirchenregiment, landesherrliches) war u. ist bis heute die Organisation des dt. Protestantismus in territorial begrenzte u. konfessionell weitgehend homogene Landeskirchen. Durch Veränderung der territorialen Abmes…

Konsistorium

(1,395 words)

Author(s): Markus Graulich | Peter Unruh
Konsistorium - Katholisch Als K. wird die Versammlung der Kardinäle m. dem Papst zur Beratung wichtiger Angelegenheiten der Kirche bez. 1. Geschichte: Seit den Kard. das Vorrecht der Papstwahl zukommt, steigert sich auch der Einfluss, den sie tatsächlich bei der Leitung der Kirche ausüben. Sie werden zu den engsten Beratern u. Mitarbeitern der P. u. übernehmen in den K., die wohl ab dem Pontifikat Urban II. regelmäßig stattfinden, schrittweise die Rolle, die urspr. der röm. Synode zukam. Ihre Bedeutung u. ihr Einfl…

Gemeinde

(4,338 words)

Author(s): Peter Unruh | Heribert Hallermann | Hans-Peter Hübner | Uri-Robert Kaufmann | Harry Harun Behr
Gemeinde - Staatlich G. ist eine politisch u. territorial bestimmte Form menschlichen Zusammenlebens auf der untersten Stufe des Staatsaufbaus. Die Idee der gemeindlichen Selbstverwaltung wurde zunächst in den sog. Stein-Hardenberg’schen Reformen (1808), in § 184 der Paulskirchenverfassung (1849) sowie Art. 127 WRV (1919) u. ist heute in Art. 28 Abs. 2 GG verankert. Die weiteren Rechtsgrundlagen finden sich in Bundesgesetzen, den landesrechtlichen Gemeindeordnungen, sowie in Fachgesetzen u. gemeind…

Gebet

(1,814 words)

Author(s): Peter Unruh | Andreas Bieringer | Christian Grethlein | Athanasios Vletsis | Daniel Katz | Et al.
Gebet - Staatlich Das G. als Anrufung Gottes ist ein Element diverser Weltreligionen wie dem Christentum, dem Judentum od. dem Islam. Als religiös-rituelle Handlung unterfällt es dem Schutzbereich der Religionsfreiheit. Soweit das G. im privaten Bereich od. im Rahmen von Gottesdiensten praktiziert wird, ist es (religionsverfassungs-)rechtlich unproblematisch. Probleme ergeben sich aber bei der Berührung m. der öff. bzw. staatl. Sphäre, weil der Ausführung des G. hier Grundrechte Dritter od. Rechtsg…

Kirchenverwaltung

(1,472 words)

Author(s): Michael Benz | Peter Unruh
Kirchenverwaltung - Katholisch Jede jur. Person (Juristische Person, kirchliche) benötigt als ideales Gebilde sowohl Organe, die rechtmäßig ihren Handlungswillen bestimmen, wie auch solche, die als ihr Verwalter diesen Willen umsetzen, was letztlich immer nur durch physische Personen geschehen kann (c. 118). Jede jur. Person soll neben dem Verwalter einen Vermögensverwaltungsrat haben (c. 1280). Der rechtmäßige Vertreter des Pfarreivermögens ist der Pfarrer (c. 532; c. 290 § 1 CCEO), der in dieser …

Kirchenmitgliedschaft

(682 words)

Author(s): Peter Unruh
Kirchenmitgliedschaft - Staatlich K. bez. die rechtliche Zugehörigkeit eines Menschen zu einer (chr.) Religionsgemeinschaft. Sie hat im staatl. Rechtskreis Bedeutung u. a. bei der Abwicklung der Kirchensteuer, denn die staatl. Finanzbehörden müssen hier zwischen Kirchenmitgliedern u. -nichtmitgliedern unterscheiden. Gleiches gilt für die Teilnahme am Religionsunterricht gem. Art. 7 Abs. 3 GG, die sich – unter dem Vorbehalt der Abmeldung – an die Mitglieder der jeweiligen Religionsgemeinschaft richt…

Kriegsdienstverweigerung

(261 words)

Author(s): Peter Unruh
Kriegsdienstverweigerung - Staatlich K. ist die auf Gewissensgründe gestützte Weigerung, Kriegsdienst m. der Waffe zu leisten. Das Recht auf K. ist – aufgrund der dt. Geschichte des 20. Jh. u. rechtsvergleichend singulär – als Grundrecht in Art. 4 Abs. 3 GG verankert. Es handelt sich um den praktisch wichtigsten Anwendungsfall der Gewissensfreiheit u. insofern um eine lex specialis gegenüber Art. 4 Abs. 1 GG. Die Vorschrift ist zudem im Kontext m. der Regelung zur Wehr- u. Dienstpflicht in Art. 12a…

Gottesdienst

(4,651 words)

Author(s): Peter Unruh | Alexander Zerfaß | Christian Grethlein | Konstantin Nikolakopoulos | Daniel Katz | Et al.
Gottesdienst - Staatlich Der G. ist für viele Religionsgemeinschaften, so auch für die chr. Kirchen, die zentrale Ausdrucksform des jeweiligen Glaubens. Das Recht des G., d. h. das ius liturgicum, gehört daher zu den wichtigen Regelungsgegenständen des internen Rechts der Religionsgemeinschaften bzw. des KR. Es ist für die röm.-kath. Kirche im CIC/1983 u. für die ev. Kirchen in (z. T. durch die gliedkirchlichen Zusammenschlüsse) synodal beschlossenen Agenden u. Gesangbüchern geregelt. Der G. wird auf versch. Ebenen der staatl. Rechtsordnung geschützt. Im Völkerre…

Feiertage

(5,559 words)

Author(s): Peter Unruh | Rüdiger Althaus | Anne-Ruth Wellert | Vladimir Khulap | Micha Brumlik | Et al.
Feiertage - Staatlich F. u. der normative Feiertagsschutz bilden an allen Orten u. zu allen Zeiten ein Gemeingut der Menschheitsgeschichte. Seit der Entstehung u. Ausbreitung des Christentums kann zwischen dem Sonntags- u. dem Feiertagsschutz unterschieden werden. Der Schutz der Sonntagsruhe geht bis auf ein Edikt Kaiser Konstantins des Großen aus dem J. 321 zurück. I. Ü. entwickelte sich der Feiertagsschutz seit dem 5. Jh. Nach einem erheblichen numerischen Anstieg der F. im MA aufgrund der zunehm…

Kirchenamt

(712 words)

Author(s): Peter Unruh
Kirchenamt - Katholisch → Sehe Amt Kirchenamt - Evangelisch Dem Begriff K. können versch. Bedeutungen zugeordnet werden. In funktionaler Hinsicht bez. er das allg. Amt der Kirche, d. h. das Predigtamt. Inhaltlich bezieht sich dieses Amt auf die Wahrnehmung des kirchl. Auftrags in Gestalt der öff. Wortverkündigung (Verkündigung) u. Sakramentsverwaltung (ministerium verbi divini). Als formale Voraussetzung gilt zumindest eine theol. Ausbildung bzw. ein theol. Studium. Ein bes. K. in funktionaler Hinsicht i…

Metropolit

(1,426 words)

Author(s): Heinrich Hohl | Peter Unruh | Andreas Weiß | Eva Synek
Metropolit - Katholisch Das Amt des M. ist ein Inst. im Verfassungsrecht der kath. Kirche. Es gelten insb. die cc. 435-436. Der Kirchenprovinz steht der M. vor; das Amt ist m. einem bestimmten Bischofsstuhl verbunden; dem ernannten M. wird zugl. der Ehrentitel eines Ebf. verliehen (c. 435). In den Suffragandiözesen hat der M. darüber zu wachen, dass Glaube u. Disziplin genau gewahrt werden; unter definierten Umständen hat er eine Visitation durchzuführen od. einen Diözesanadministrator zu bestellen (c. 436 § 1). Der M. kann m. bes. Aufgaben…

Partikularität

(674 words)

Author(s): Peter Unruh
Partikularität - Evangelisch Die P. der reformatorischen Kirchen ist Teil einer doppelten Differenzierung des einschlägigen Kirchenbegriffs (Kirche, Begriff). Grundlegend ist die Unterscheidung zwischen der verborgenen Kirche (ecclesia spiritualis) als der Versammlung der Gläubigen, in der das Evangelium unverfälscht verkündigt u. die Sakramente evangeliumsgemäß dargereicht werden (Art. 7 CA), u. der sichtbaren Kirche als menschlichem Sozialverband, der auf die reale Organisation von Wortverkündigu…

Prälat

(978 words)

Author(s): Markus Graulich | Peter Unruh
Prälat - Katholisch Als P. bez. das Recht diejenigen, denen für den äußeren Bereich ordentliche Leitungsvollmacht zukommt. Insb. findet der Titel Verwendung für die Inhaber des Vorsteheramtes einer Territorialprälatur (c. 370) od. einer Personalprälatur (c. 295). Der P., welcher eine Gebietsprälatur leitet, wird i. d. R. zum Bischof geweiht (daher die Bez. als Vescovo-Prelato – Bf.-P.) u. hat im Hinblick auf den ihm anvertrauten Teil des Gottesvolkes die Rechte u. Pflichten, die einem Diözesanbischof in seiner Diözese zukommen. …

Minderheiten, kirchliche

(1,094 words)

Author(s): Michael Karger | Peter Unruh
Minderheiten, kirchliche - Katholisch Der Begriff M. grenzt aus sozialwissenschaftlicher Perspektive a) eine zahlenmäßig kleinere, b) eine zahlen- u. machtmäßig unterlegene od. c) eine machtunterlegene, aber zahlenmäßig stärkere Gruppe durch konstituierende Merkmale von einer entspr. Mehrheit ab. Der enger gefasste jur. M.-Begriff meint Gruppen, die einer Sprache, Kultur, ethnischen Herkunft od. Religion zuzuordnen sind. Die Entwicklung der kath. Soziallehre zeigt eine wachsende Hinwendung zu M. War die Vormoderne zunächst noch von einer unsensibl…

Pfarrkonvent

(267 words)

Author(s): Peter Unruh
Pfarrkonvent - Evangelisch Die Zusammenkunft von Pastorinnen u. Pastoren (Pfarrer) zu gegenseitiger Beratung, Lehre u. Fortbildung hat in den Kirchen der Reformation eine lange Tradition. Sie beginnt m. der von Huldrych Zwingli 1523 etablierten „Prophezei“, der von Johannes Calvin 1541 gegr. Genfer „Compagnie des pasteurs“ u. der von Johannes a Lasco 1544 einberufenen „Versammlung der reformierten Prediger Ostfrieslands“. Heute bez. der Begriff der P. (bzw. der Pastoralkonferenzen, Pfarrkonferenzen…

Präses

(704 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Peter Unruh
Präses - Katholisch 1. Der Begriff P. (auch rector, director, curator, praeceptor u. a.) bez. einen Priester, der gegenüber einer kirchl. Vereinigung im Namen der kirchl. Autorität Leitungs- u. Aufsichtsfunktion ausübt. Gem. CIC/1917 wurde der Vorsitzende einer kirchl. Vereinigung als moderator bez., der leitende Priester als cappellanus. Beide Ämter konnte gültig nur ein Priester ausüben. Die Ernennung erfolgte i. d. R. durch den kirchl. Oberen. In dessen Namen übte der P. die directio spiritualis…

Ortskirche

(724 words)

Author(s): Peter Unruh
Ortskirche - Katholisch → Sehe Diözese, Teilkirche Ortskirche - Evangelisch Der Begriff O. findet in den ev. Kirchen kaum Verwendung; maßgeblich ist der Terminus der Kirchengemeinde bzw. Ortskirchengemeinde. Während der Begriff der Gemeinde sich im theol. Sinn grundlegend auf die Kirche Jesu Christi bezieht (CA 7), bez. der Begriff der KGde. eine konkrete, rechtlich geordnete organisatorische Einheit. Als solche wird die O. definiert als örtliche bestimmte Gemeinschaft von Kirchenmitgliedern, die sich reg…

Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft

(659 words)

Author(s): Peter Unruh
Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft - Staatlich Die zweifelsreie u. rechtssichere (Er-)Kenntnis über die Z. ist aus der staatl. Perspektive wichtig, weil sich daran bestimmte Rechtsfolgen knüpfen. Dies gilt dz. etwa für die Teilnahme am Religionsunterricht nach Art. 7 Abs. 2 u. 3 GG od. die Heranziehung zur Kirchensteuer, denn hier handelt es sich um Verpflichtungen, die an die Z. zu einer bestimmten Religionsgemeinschaft gekoppelt sind. Es gilt aber auch für Berechtigungen (z. B. den Zugang …