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Your search for 'dc_creator:( "Rudolf Prokschi" ) OR dc_contributor:( "Rudolf Prokschi" )' returned 6 results. Modify search
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Konfessionsverschiedene Ehe
(2,456 words)
Konfessionsverschiedene Ehe - Katholisch K. E. (matrimonium mixtum) bez. im kath. Sprachgebrauch die Ehe „zwischen zwei Getauften, von denen der eine in der katholischen Kirche getauft oder nach der Taufe in sie aufgenommen worden ist, der andere aber einer Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft zugerechnet wird, die nicht in voller Gemeinschaft mit der kath. Kirche steht“ (c. 1124; vgl. auch c. 813 CCEO; DirOec/1993, Nr. 143). Als sakramentale Ehe zwischen zwei Getauften (vgl. c. 1055; c. 776 § 2 CCE…
Barmherzigkeit
(4,273 words)
Barmherzigkeit - Katholisch Die Spannung von B. u. Gerechtigkeit ist schon bei Paulus im Galater- u. Römerbrief angesprochen, wenn er die Gerechtigkeit Gottes als Freispruch zum Leben erfährt. Gottes Gerechtigkeit ist dann nicht strafende, sondern gerecht machende Gerechtigkeit o. Vorleistung, die dem ungeschuldet zuteil wird (gratia gratis data), der an Chr. glaubt. Sie rechtfertigt aus Gnade. „So begründet die Botschaft von der durch den Glauben geschenkten neuen Gerechtigkeit die christliche Freiheit (Gal 5,1.13).“ (Ka…
Ehebruch
(1,708 words)
Ehebruch - Staatlich E. stellt eine Verletzung der Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft (§ 1353 Abs. 1 S. 2 BGB) dar. Der jeweils andere Ehegatte kann infolgedessen vor dem Familiengericht Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft beantragen (§ 1353 Abs. 2 BGB). Ein entspr. familiengerichtlicher Beschl. ist jedoch gegen den untreuen Ehegatten nicht vollstreckbar (§ 120 Abs. 3 FamFG). Seit Einf. der Zerrüttungsscheidung (Ehescheidung) i. J. 1977 spielt E. als Scheidungsgrund keine Rolle mehr. Allerdings kann die Verletzung der ehelichen …
Eherecht
(8,428 words)
Eherecht - Staatlich 1. Das staatl. E. umfasst den grundrechtlich verbürgten Schutz der Ehe u. ihre einfachgesetzliche Ausgestaltung im 4. Buch des BGB. Die Verf. u. das einfache Recht treten dabei in eine Wechselwirkung. Das nationale E. wird durch europarechtliche Regelungen überformt. 2. a) Art. 6 Abs. 1 GG stellt Ehe u. Familie unter den bes. Schutz der staatl. Ordnung u. enthält damit das E. des GG. Anders als in der Vorgängervorschrift Art. 120 WRV sind die Grundrechte Ehe u. Familie im GG vollständig entkoppelt, sodass die Ehe al…
Eheschließung
(3,128 words)
Eheschließung - Staatlich Die bürgerlich-rechtliche Ehe lässt sich gleichermaßen als Institution wie als Vertrag begreifen (Ehevertrag). Sie ist – trotz Ehescheidungsmöglichkeit – die auf Lebenszeit angelegte umfassende Lebens- u. Verantwortungsgemeinschaft zwischen zwei Personen versch. od. – dies gilt seit 2017 – gleichen Geschlechts (§ 1353 Abs. 1 BGB), bei deren einvernehmlicher Ausgestaltung weitreichende Freiheit besteht (Lebensgemeinschaft, eheliche). Zur E. ist die gleichzeitige Anwesenheit der Verlobten vor einem Standesbeamten erforder…
Ehe
(6,741 words)
Ehe - Historisch E. ist eine kulturell u. rechtlich gestaltbare, regelmäßig auf einer personalen Paarbeziehung beruhende Institution von grundlegender Bedeutung für das Gemeinwesen. Der normative Gestaltungsvorrang in Bezug auf die E., den im MA die Kirche innehatte, kommt seit der Reformation u. der franz. Revolution zunehmend dem Staat zu, dessen Recht gegenwärtig das gesamtgesellschaftliche Verständnis von E. bestimmt. Hingegen ist für die Ehegerichtsbarkeit der kath. Kirche (Gerichtsbarkeit, ki…