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Your search for 'dc_creator:( "Wilhelm Rees" ) OR dc_contributor:( "Wilhelm Rees" )' returned 50 results. Modify search

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Schismatiker

(1,466 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Schismatiker - Katholisch Der kirchl. Gesetzgeber gibt keine Definition des S.; vielmehr muss auf die Definition von Schisma in c. 751 (vgl. Nr. 2089 KKK) Bezug genommen werden: S. ist, wer die Unterordnung unter den Papst od. die Gemeinschaft m. den diesem untergebenen Gliedern der Kirche, d. h. den Vorstehern der jeweiligen Teilkirche (Teilkirchenvorsteher) (vgl. LG 23 Abs. 1), i. d. R. den Diözesanbischöfen, verweigert. Näherhin wird die kath. Kirche als eine Gemeinschaft verstanden, die in u. a…

Strafverschärfung

(592 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Strafverschärfung - Katholisch Der kirchl. Gesetzgeber räumt bei der Strafverhängung die Möglichkeit ein, strenger zu bestrafen als ein Strafgesetz od. ein Strafbefehl vorsehen (c. 1326; c. 1416 CCEO; vgl. cann. 2206-2208). Dies ist möglich, wenn der Täter weiterhin in seinem strafbaren Verhalten verharrt, so dass daraus seine Unverbesserlichkeit (pertinacia; contumacia) erschlossen werden kann (c. 1326 § 1, 1°), ferner auch bei einem Täter, der sich in der Stellung eines Vorgesetzten befindet od. …

Selbstmord

(3,401 words)

Author(s): Jörg Eisele | Wilhelm Rees | Eberhard Pausch | Thomas Stompe | Patrick Franke | Et al.
Selbstmord - Staatlich Der Begriff des S. u. des Suizides wird im StGB selbst nicht verwendet. Die Selbsttötung ist von der Fremdtötung zu unterscheiden. Eine freiverantwortliche Selbsttötung ist straflos, da Taten nach §§ 211-222 StGB stets die Tötung eines anderen Menschen voraussetzen. Bedeutung hat dies für Fälle eines gescheiterten Suizids, so dass der Suizident nicht wegen einer versuchten Selbsttötung bestraft werden kann. Weil die Selbsttötung keine Straftat ist u. damit keine vorsätzliche,…

Simonie

(713 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Simonie - Katholisch S. (simonia) bez. das Abhängigmachen der Spendung eines Sakraments (Sakramentenspendung) bzw. der Übertragung eines kirchl. Amtes von einer weltlichen Gegenleistung. Der Begriff leitet sich von Simon dem Magier ab (vgl. Apg 8, 18-24). Frühe Konzilien, das Decretum Gratiani (C. 1, q. 1-7), päpstliche Anordnungen (X 5.3-5; Clem 5.1, Extravagantes commmunes 5.1), das Konzil von Trient (sess. XXI c. 1 De ref.; sess. XXIV c. 19) u. die Konst. Apostolicae Sedis P. Pius IX. ahndeten S. Der CIC/1917 (cann. 727-730) unterschied zwischen S. göttl. Rechts…

Vorsatz

(696 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Vorsatz - Katholisch V. (dolus) erfordert Wissen u. Wollen u. enthält somit ein kognitives u. voluntatives Element. Es besteht eine Zielvorstellung (kognitiv), deren Erreichung angestrebt wird (voluntativ). Wer bewusst eine Handlung vornimmt bzw. ein Gesetz od. einen Verwaltungsbefehl verletzt, handelt vorsätzlich. Wissen u. Wollen, eine Strafnorm zu verletzen, ist nicht erforderlich. V. unterscheidet sich von Fahrlässigkeit, bei der eine Person in rechtswidriger u. vorwerfbarer Weise handelt, nich…

Sperre

(1,023 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Sperre - Katholisch S. (obex; vgl. DenzH 1606; ferner auch DenzH 1451) bez. jenen Mangel an Disposition auf Seiten des Empfängers eines Sakraments (Sakramentenempfang), der der Entfaltung der Gnadenwirkungen einen Riegel vorschiebt (obex gratiae) bzw. seit P. Innozenz III. (DenzH 781) das Zustandekommen des Sakraments verhindert (obex sacramenti). Der Begriff, der auf Augustinus zurück geht (Epistula 98, 10) u. m. „fictio“ od. „simulatio“ (De baptismo 1, 12, 18) gleichbedeutend ist, hat durch Thoma…

Strafverhängung

(1,157 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Strafverhängung - Katholisch S. (vgl. cc. 1341-1353; can. 1933) erfolgt i. d. R. durch hoheitlichen Spruch (Spruchstrafe) auf dem Gerichts- (Gerichtsweg, kirchlicher) od. Verwaltungsweg, sofern das Ärgernis weder durch brüderliche Ermahnung noch durch einen Verweis noch durch andere Wege behoben werden kann (c. 1341; vgl. can. 2214 § 2) bzw. nicht eine Tatstrafe angedroht ist. Ordentlicher Weg der S. ist der Strafprozess (vgl. c. 1342 § 1; cc. 1717-1731; ausdrücklich c. 1402 § 1 CCEO; cc. 1468-1482…

Unschuldsvermutung

(543 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Unschuldsvermutung - Katholisch Die U. ist ein Grundprinzip eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens (vgl. Art. 11 Abs. 1 Allg. Erkl. der Menschenrechte; Art. 6 Abs. 2 Europäische Menschenrechtskonvention) u. besagt, dass es Sache der Strafverfolgungsbehörde u. nicht der strafverdächtigen od. beschuldigten Person ist, die Schuld zu beweisen (Beweis). U. in diesem Sinn ist der Kirche fremd. Der CIC/1917 stellte sogar die gesetzliche Vermutung auf, dass eine nach Außen in Erscheinung getretene Strafta…

Sanktion

(1,183 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Sanktion - Katholisch Mit S. werden unterschiedliche, teils gegensätzliche Sachverhalte bez., wie Anerkennung, Genehmigung, Bestätigung, Billigung, Verbindlichkeitserklärung, aber auch rechtliche Einschränkungen u. Zwangsmaßnahmen. Als rechtstechnischer Begriff bez. S. im Rahmen der kirchl. Gesetzgebung, ähnlich wie im weltlichen Bereich, die Überleitung eines Gesetzesentwurfs in verbindliches Recht durch die Erteilung des Gesetzesbefehls. Früher wurden kaiserliche Maßnahmegesetze sowie Erlasse bez. kirchl. Angelegenheiten als Pragmatische S. bez. S. dient …

Strafbefehl

(543 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Strafbefehl - Katholisch Die Androhung von Sanktionen ist normalerweise Sache des Gesetzgebers u. erfolgt im Weg der Gesetzgebung. Der CIC beschränkt die Möglichkeit der Strafandrohung jedoch nicht auf die Träger der legislativen Gewalt, sondern spricht auch jenen der exekutiven Gewalt (Verwaltung) im Weg des Verwaltungsbefehls (praeceptum; c. 49; c. 1510 § 2, 2° CCEO) dieses Recht gegenüber Einzelpersonen u. einer Mehrheit von Personen (Diözesanklerus; Domkapitel) zu (vgl. c. 1319 § 1; c. 1406 CCE…

Straftat

(1,862 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Straftat - Katholisch Eine S. ist im Unterschied zur Sünde ein von der Rechtsordnung m. Strafe bedrohtes Verhalten u. damit eine Rechtsverletzung. Der CIC enthält keine Definition der S. (delictum; crimen), vielmehr werden die Elemente einer S. personenbezogen formuliert. In den ersten Jhh. der Kirche bestand kein festumschriebener Kanon kirchl. S. Die Verhängung von Strafen (Strafverhängung) erforderte jedoch ein Verfahren. Erst seit dem 8. Jh. wurden auch Tatstrafen angedroht. Der Begriff S. in Abgrenzung zur Sünde klärte sich erst…

Tötungsdelikt

(2,266 words)

Author(s): Jörg Eisele | Wilhelm Rees
Tötungsdelikt - Staatlich Der 16. Abschnitt des StGB, §§ 211-222 StGB, normiert die Straftaten gegen das Leben. Rechtsgut der T. ist damit das von Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG geschützte Recht auf Leben. Es enthält nicht nur ein Abwehrrecht gegen staatl. Eingriffe, sondern zugl. auch ein Recht auf staatl. Schutz gegen Eingriffe Dritter, die sich gegen das menschliche Leben anderer richten. Dabei gilt der Grundsatz des absoluten Lebensschutzes. Das menschliche Leben ist damit o. Rücksicht auf die Lebenserwartung, das Alter od. die familiäre bzw. soziale Situation der Person geschützt. Gesc…

Zwangsaufenthalt

(626 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Zwangsaufenthalt - Katholisch Die Kirche kannte bereits zur germanischen Zeit Z. in Form der Einweisung in ein Kloster. Der CIC/1917 verstand Strafe als Entzug eines Gutes, auch der Freiheit, u. sah für schwere Straftaten von Klerikern (can. 2302; vgl. z. B. can. 1957; Kleriker) ein Aufenthaltsverbot bzw. -gebot (Aufenthalt) als Sühnestrafe vor (can. 2298, 7° u. 8°). Außerhalb der Diözese kam nur ein gemeinschaftliches Haus (domus poenitentiae; Demeritenhaus; Korrektionsanstalt) mehrerer Diözesen o…

Straferlass

(1,063 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Straferlass - Katholisch Der S. stellt einen Hoheitsakt dar, durch den eine Kirchenstrafe aufgehoben u. die bestrafte Person von den Rechtswirkungen der Strafe befreit wird (vgl. cc. 1354-1363; cc. 1419-1425 CCEO; cann. 2236-2240). Er ist ein Akt der freiwilligen Verwaltung (potestas regiminis exsecutiva) u. gestaltet sich je nach Strafverhängung durch Urteil bzw. Dekret sowie bei Tatstrafen unterschiedlich (cc. 1354-1357), d. h. im äußeren (cc. 1355 §§ 1 u. 2, 1356; c. 1420 CCEO) bzw. inneren sakr…

Spruchstrafe

(1,247 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Spruchstrafe - Katholisch Eine Besonderheit u. Eigentümlichkeit des kirchl. Strafrechts der lat. Kirche, die das weltliche Strafrecht u. jenes der kath. Ostkirchen nicht kennt, ist die Unterscheidung hinsichtlich der Form der Strafverhängung in S. u. Tatstrafen (vgl. c. 1314). In der Geschichte der Kirche war eine Strafe grds. S., d. h. die Strafverhängung setzte ein gerichtliches Verfahren voraus. Erst später traten Tatstrafen hinzu, die in immer stärkerem Maß angedroht wurden. Der CIC/1917 kannte Tat- u. Urteilsstrafen (can. 2217)…

Zensur

(2,314 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Zensur - Katholisch Z. hat zweifache Bedeutung: 1. Z. (von lat. censura, Prüfung, Beurteilung): Z. bedeutet die Qualifizierung eines Lehrsatzes als falsch bzw. häretisch (censura theologica; Häresie) sowie die Prüfung von Schrift-, Ton-, Bildwerken u. anderer Medien im Blick auf die kirchl. Glaubenslehre u. Sittenlehre, ggf. verbunden m. der Aufforderung zur inhaltlichen Abänderung bzw. Untersagung des Werkes im Interesse des Schutzes der kirchl. Lehre u. Gemeinschaft. Ansätze zur Z. gab es m. Erstarken des röm. Bischofssitzes, auf dem Konzil von Trient sowie …

Utilitas

(1,003 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Utilitas - Katholisch U. (lat. u., Nutzen; Nützlichkeit, Vorteil) spielt in der theol. Ethik u. der chr. Sozialethik eine Rolle. Im kirchl. Recht ist U. ein Kriterium zur Entscheidungsfindung in festgelegten Fällen durch Gläubige bzw. die jeweils zuständige kirchl. Autorität (Autorität, religiöse). Mit Blick auf eine künftige Handlung soll eine konkrete Situation bewertet u. über das weitere Vorgehen entschieden werden, also darüber, etwas zu tun bzw. davon Abstand zu nehmen. U. unterscheidet sich …

Schuld

(1,399 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Schuld - Katholisch S. ist ein vielfältiger Begriff u. hat unterschiedlichen Bedeutungsgehalt. Aus moralischer Sicht ist S. ein Verstoß gegen das Gewissen, aus rechtlicher Sicht ein Verstoß gegen Recht bzw. Gesetz. Im theol. Sinn u. aus der Sicht des Glaubens ist S. identisch m. dem Begriff Sünde. Für das kirchl. Strafrecht stellt sich die Frage nach S., näherhin nach der Zurechenbarkeit (imputabilitas) einer Handlung. Im Lauf der Zeit hat die Kirche eine umfassende Lehre von der Sünde als Missachtung des Willens Gottes u. damit des Abbruchs der personalen B…

Schisma

(2,388 words)

Author(s): Wilhelm Rees | David Heith-Stade
Schisma - Katholisch S. (Absonderung, Trennung, Spaltung) bez. in der kirchl. Rechtsgeschichte u. dem KR im Unterschied zu Apostasie u. Häresie die Trennung von der Einheit der Kirche in Form der Aufkündigung der kirchl. Gemeinschaft, wenngleich in der frühen Kirche S. u. Häresie eng aufeinander bezogen waren. Der CIC definiert S. als „die Verweigerung der Unterordnung unter den Papst oder der Gemeinschaft mit den diesem untergebenen Gliedern der Kirche“ (c. 751; vgl. Nr. 2089 KKK), d. h. m. den Vorstehern der jeweiligen Teilkirche (Teilkirc…

Verwarnung

(617 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Verwarnung - Katholisch Die Warnung bzw. V. (monitio canonica) zählt m. dem Verweis zu den kirchl. Strafsicherungsmitteln (cc. 1312 § 3 i. V. m. 1339), die sich von Strafen unterscheiden, jedoch in Verbindung zu möglichen Straftaten stehen. Eine V. dient i. S. v. Prävention der Vorbeugung bzw. Vermeidung einer Straftat od. als Strafersatz. Bereits das Konzil von Trient kannte die V. (Conc. Trid., sess. XIII, de ref., cap. 1: CoD3, Vol. 3). Auch konnte gem. CIC/1917 vom zuständigen Ordinarius od. einem Bevollmächtigten gegen ein Mitglied der Kirche, das in unmit…
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