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Your search for 'dc_creator:( "Willvonseder, Reinhard (Wien)" ) OR dc_contributor:( "Willvonseder, Reinhard (Wien)" )' returned 12 results. Modify search
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Cautio
(505 words)
[English version] (von
cavere). Ein bedingtes Leistungsversprechen in Form einer
stipulatio zur Sicherung eines Rechtes. Wird dieses Versprechen mit einem Pfand (
pignus ) oder einer Bürgschaft verbunden, spricht man auch von einer
satisdatio .
Cautiones waren für die röm. Rechtspraxis ein probates Mittel, künftige Probleme vorausschauend zu regeln. Nach röm. Prozeßrecht konnten Vertreter Prozesse nur als selbständige Prozeßparteien führen, so daß das Urteil für bzw. gegen sie gefällt wurde (Gai. inst. 4,86). Deshalb sicherte sich der Kläger, …
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Der Neue Pauly
Decretum
(790 words)
[English version] Entscheidung, Beschluß, obrigkeitliche Verfügung (von
decernere). Im Sprachgebrauch der Rechtstexte, der nicht die Anforderungen moderner Begrifflichkeit erfüllt, ist von
d. vor allem bei folgenden Entscheidungsträgern die Rede: 1. den Prätoren und Provinzstatthaltern, 2. den Kaisern, 3. dem Senat, 4. den Dekurionen, 5. Priesterkollegien, 6. den Konzilien (in christl. Zeit). 1. Gai. inst, 4,140 teilt die prozessualen Verfügungen des Prätors in
d. und
interdicta , je nachdem, ob der Prätor etwas positiv anordnet, etwa die V…
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Der Neue Pauly
Fragmentum (fragmenta) de iure fisci
(196 words)
[English version] Zwei in der Halbunziale (Schrift) des 5./6. Jh. n.Chr. zweispaltig beschriebene Pergamentblätter aus der Kapitelbibliothek von Verona. Der Text könnte dem 2. oder 3. Jh. n.Chr. entstammen. Die oberen Ränder der Seiten fehlen, deshalb ist die Reihenfolge der Seiten nicht eindeutig. Eine überzeugende Zuweisung zu einem bekannten Autor ist noch nicht gelungen. Ein Zusammenhang mit dem im selben Bereich gefundenen Text der ‘Institutionen des Gaius [1] ist nicht erkennbar. Behandelt werden der Verfall von Werten, z.B. der
bona caduca (
aerarium ), an den
fiscus …
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Der Neue Pauly
Creditor
(95 words)
[English version] Wer aus einem Schuldverhältnis (
obligatio ) zur Forderung berechtigt ist, ist
c., Gläubiger. Der Verpflichtete ist Schuldner,
debitor . Ein
c. kann seine Rechte nach röm. Auffassung nicht so ohne weiteres übertragen (
cessio ). Vielfach wird das Wort
c. prägnant gebraucht und bezeichnet dann den durch ein Pfandrecht gesicherten Gläubiger. Davon kommt
iure creditoris vendere (Dig. 17,1,59,4), der Verkauf der Pfandsachen, bei dem der verkaufende Gläubiger zulässigerweise die Gewährleistung ausschließt, um nicht als Verkäufer der Sache …
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Der Neue Pauly
Excusatio
(203 words)
[English version] bezeichnet vielfach einen Umstand, der ein ansonsten strafbares oder zu Ersatz verpflichtendes Verhalten dieser Folgen beraubt (z.B. Paulus Dig. 13,7,16,1). Im jurist. Sprachgebrauch bezeichnet man mit
e. vor allem die Möglichkeit des für ein Ehrenamt (
honos) Ausersehenen, des von einer im öffentlichen Interesse auferlegten Belastung (
munus ) Betroffenen und bes. des als Vormund (
tutela ) Berufenen, sich durch Hinweis auf seine besondere Lage zu entschuldigen. Wohl von Einzelentscheidungen der zuständigen Magistra…
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Der Neue Pauly
Beneficium
(325 words)
[English version] ist eine begünstigende Ausnahmeregelung. Nach deren Urheber unterscheidet man
beneficia principis (Caesaris) [3],
legis, senatus consulti, praetoris.
B. sind im allg. generelle Normen, können aber auch einer bestimmten Person gewährt werden. Vor allem die Kaiser gewährten als
b. Gemeinden oder Einzelpersonen z.B. öffentlichen Grundbesitz und Abgabenfreiheit. Einige Fälle einer privatrechtlichen Begünstigung, wo die Quellen oder die Lehre von
b. sprechen, seien genannt: Im Bereich des Erbrechts spricht Ulp. Dig. 29,2,71,4 untechnisch von einem
b. absti…
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Der Neue Pauly
Debitor
(281 words)
[English version] Der
d. (Schuldner) ist dem
creditor (Gläubiger) zu einer Leistung verpflichtet. Zum Entstehen einer solchen Leistungspflicht durch Vertrag (
contractus ) oder unerlaubte Handlung (
delictum )
obligatio . Der Gläubiger kann seine Ansprüche gegen einen säumigen Schuldner (
mora ) gerichtlich geltend machen (Prozeßrecht). Obsiegt der Gläubiger oder anerkennt der Schuldner, so verwirklicht sich die “persönliche Haftung” des Schuldners (
nexum ). Das mag nach Gellius (20,1, bes. 45ff.) im Recht der XII Tafeln (5.Jh. v.Chr.) no…
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Der Neue Pauly
Causa
(506 words)
[English version] Oft wird
c. (Ursache, Motiv, Zweck, Rechtsgrund) derjenige Umstand genannt, der eine Situation erklärt oder rechtfertigt. So geht Cicero der Frage nach, ob jedes Ereignis auf eine
c. zurückgeführt werden könne (fat., bes. 34), beschäftigt sich mit der
c. einer Tötung (S. Rosc. 61) und der
c. für den Empfang von Geld (Q. Rosc. 40). Typische Verwendungen in der Rechtssprache [1] sind: Der Rechtsfall als solcher wird als
c. bezeichnet, z.B. die berühmte
c. Curiana, Q. Mucius Scaevola (Cic. de orat. 1,180) [4]. Der Streit um Geld ist eine
c. pecuniaria. Das
causas dicere, de…
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Der Neue Pauly
Adstipulator
(133 words)
[English version] Bei einer Schuldbegründung durch
stipulatio konnte der Gläubiger (
stipulator) einen Vertrauensmann als
a. heranziehen, dem durch ein erneutes Versprechen des Schuldners ebenfalls die vollen Gläubigerrechte einschließlich der Möglichkeit, den Anspruch einzuklagen oder auch zu erlassen, zukamen, der aber im Innenverhältnis an die Anweisungen des Hauptgläubigers gebunden war. Bei Verletzungen dieser Verpflichtung haftete der
a. dem Hauptgläubiger urspr. aus der
lex Aquilia (2. Kap.), in klass. Zeit aus
mandatum . Nach dem Bericht …
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Der Neue Pauly
Anatocismus
(63 words)
[English version] Zinseszins (von τόκος, Zins). Der
a. galt den röm. Juristen (sie sprechen von
usurarum usurae) als überharte Belastung des Schuldners (vgl. Marcianus Dig. 22,1,29). Schon Cicero (Att. 5,21,11), der als Statthalter von Kilikien Ansprüche auf
a. zuließ, fühlte sich offenbar gedrängt, dies mit dem Herkommen zu begründen. Justinian verbot 529 den
a. (Cod. Iust. 4,32,28). Zins Willvonseder, Reinhard (Wien)
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Der Neue Pauly
Auctoritas
(780 words)
[English version] I. Allgemein A. meint die “Urheberschaft”, “Bekräftigung” und “Verstärkung” einer Sache und leitet sich aus der Bed. des Verbs
augere (“mehren”) und bes. des Verbalsubstantivs
auctor ab. Im Rechtsleben Roms bezeichnet das Wort in der privaten und öffentlichen Sphäre verschiedene außerordentlich wichtige Institute. Gizewski, Christian (Berlin) [English version] II. Öffentliches Recht In der Republik bezeichnet
a. die verfassungsrechtliche Souveränitätsposition des Senats. Die
a. senatus oder
a. patrum ist eine Letztentscheidungskompetenz in de…
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Der Neue Pauly
Edictum
(1,505 words)
[English version] [1] Magistratische Ankündigung
E. (von
edicere) ist eine verbindliche öffentliche Ankündigung röm. Amtsträger (
magistratus ), worin entweder konkrete Anordnungen gegeben wurden oder ein “Regierungsprogramm” [1. 58] für die kommende Amtsperiode. Das Wort läßt an eine urspr. mündliche Verkündung denken [2. 178], die histor. belegte Form aber ist die Aufzeichnung auf dem
album (“weiße Holztafel”) am Amtssitz des Magistrats. Die lit. Überlieferung nennt Edikte der
consules ,
aediles ,
praetores , Provinzstatthalter,
tribuni plebis ,
censores …
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Der Neue Pauly