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Your search for 'dc_creator:( "Lück, Heiner" ) OR dc_contributor:( "Lück, Heiner" )' returned 6 results. Modify search
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Universitätsgerichtsbarkeit
(1,013 words)
1. Ursprünge und Entwicklung im Mittelalter Die U. (auch akademische Gerichtsbarkeit) geht auf die frühesten Universitäts-Gründungen in Europa zurück. Das Gesetz
Habita Kaiser Friedrichs I. Barbarossa von 1158, das auswärtige Scholaren der Universität Bologna unter kaiserlichen Schutz stellte, gilt als Vorläufer einer entsprechenden Rechtsgrundlage. Die relativ eigenständige Gerichtsbarkeit der Korporation Universität (= Univ.) resultierte aus deren Personalgefüge, das sich aus Klerikern und Laien mit jeweils eigenen Gerichtsständen [5. 107 f.], v. a. aber aus s…
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Enzyklopädie der Neuzeit Online
Date:
2019-11-19
Feme
(1,027 words)
1. Begriff und GrundlagenDer Begriff F. (Veme) ist mehrdeutig und hat zeitlich einen Bedeutungswandel erfahren. Folgt man den ersten Quellenbelegen (1227, mndt.
vimenoten), bedeutet er genossenschaftlichen Zusammenschluss [7]. Ferner steht er für Strafe, die als Todesstrafe für schwere Missetaten (mndt.
vemewrogen) verhängt wurde (so jedoch erst am Ende des 14. Jh.s). Nicht zuletzt wurde mit F. eine besondere Art von königlicher Gerichtsbarkeit bezeichnet, die sich während des 13. Jh.s in Westfalen herausbilden konnte und wohl der Sicherung des Landfriedens diente [10]. H…
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Enzyklopädie der Neuzeit Online
Date:
2019-11-19
Schöffenstuhl
(822 words)
1. Begriff und UrsprungAls Sch. (niederdt. Schöppenstuhl) wird ein selbständiges Kollegium von Rechts- und Urteils-Findern bezeichnet. Diese Institution entwickelte sich während des MA im Zusammenhang mit der Stadtverfassung, den Stadtrechten und deren Verwandtschaften (»Stadtrechtsfamilien«) [2]. Die Sch. sprachen auf Anfrage Recht und erteilten Rechtsauskünfte (Rechtsmitteilungen, -weisungen, Sprüche, Urteile, Konsilien). Sie waren dadurch gekennzeichnet, dass ihre Mitglieder keine gelehrten Juristen waren. Ferner war der Sch. vom Stadtgericht getrennt.In de…
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Enzyklopädie der Neuzeit Online
Date:
2019-11-19
Sächsisches Recht
(820 words)
1. BegriffDas S. R. (auch das sächs.-magdeburgische R.) stellt einen relativ einheitlichen Normenkomplex des sächs. R.-Gebiets (Sachsen, Erzstift Magdeburg, Thüringen, Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg, welfische Territorien, Teile Holsteins und Schlesiens) dar (Partikularrecht), der sich im SpätMA auf der Grundlage des
Sachsenspiegels und des Magdeburger Stadtrechts herausbildete und neben dem (infolge der Rezeption der fremden R. entstandenen) Gemeinen Recht relativ eigenständige Gestalt annahm [19]. In der Frühen Nz. wurde S. R. als neben dem Gemeinen …
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Enzyklopädie der Neuzeit Online
Date:
2019-11-19
Sühnevertrag
(993 words)
1. Begriff Der S. war ein Instrument der (straf-)rechtlichen Konfliktbeilegung. Zeitlich erstreckte sich seine Anwendung von den Anfängen rechtlichen Zusammenlebens (und damit des Unrechtsausgleichs) bis in die ersten beiden Jahrzehnte des 17. Jh.s. Täter- und Opferseite (Familie, Verwandtschaft, Freunde), die sich nach einer Missetat in einem Vergeltung und Wiedergutmachung evozierenden Verhältnis gegenüberstanden, einigten sich mit oder ohne Mitwirkung des Gerichtsherrn vertraglich über die Zahlung eines Wergeldes, d. h. über einen materiellen Schadensausgleich…
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Enzyklopädie der Neuzeit Online
Date:
2019-11-19
Wappen
(3,759 words)
1. Begriff, Entstehung und FormenW. (von mhdt.
wâpen, »Waffen«; franz.
armoiries; engl. [
coat of]
arms [1]) waren in der abendländischen Ständegesellschaft des MA und der Nz. wichtige Symbole für den Rang und Stand, die Abkunft und die Beziehungen eines Individuums, einer Familie (Familienwappen) oder einer Korporation. Sie entstanden um 1100 in jenen Regionen (Mittel-)Europas, in denen die Feudalgesellschaft am tiefsten verwurzelt war: in (Nord-)Frankreich, Burgund, England, Schottland und im Westen des Alten Reichs. Von do…
Source:
Enzyklopädie der Neuzeit Online
Date:
2019-11-19