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Your search for 'Reichsverfassung' returned 108 results. Modify search

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Reichsverfassung

(2,126 words)

Author(s): Buschmann, Arno
1. Begriff Unter der R. des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation ist in der Nz. dessen polit. und rechtliche Gesamtordnung zu verstehen, wie sie sich aus dessen Geschichte entwickelt und seit dem SpätMA reichsrechtlich verfestigt hatte. Die Zeitgenossen, namentlich die Vertreter der Reichspublizistik, sprachen statt von R. allerdings von (lat.) status bzw. status imperii, ›Staats-Verfassung‹ (›des Teutschen Reiches‹). Erst die Historiographie des 19. Jh.s bediente sich zune…
Date: 2019-11-19

Paulskirchenversammlung

(903 words)

Author(s): Kohl, Gerald
1. AllgemeinDer Name P. bezeichnet die »dt. konstituierende Nationalversammlung«, die am 18. 5. 1848 in der Paulskirche zu Frankfurt am Main zusammentrat und bis zum 30. 5. 1849 tagte. Als erstes gesamtdt. Parlament erfüllte es die insbes. seit den Befreiungskriegen gegen Napoleon I. vorhandenen Wünsche nach einer gesamtdt. Volksvertretung (Repräsentation).…
Date: 2019-11-19

Bündnisrecht

(886 words)

Author(s): Fassbender, Bardo
Date: 2019-11-19

Abbildungsregister: Sachen - R

(249 words)

Radierung, Druckgraphik Raffination, Raffi…

Reichsgrundgesetze

(783 words)

Author(s): Mohnhaupt, Heinz
1. BegriffDie R. sind Normen, die für das Heilige Römische Reich Deutscher Nation bis zu seiner Auflösung (1806) rechtliche Teilordnungen darstellten, welche in ihrer Summe nach heutigem Verständnis seine Verfassung ausmachten (Reichsverfassung). Reichsgesetzlich wurde der Begriff erstmals in Art. 14 der WahlkapitulationFerdinands III. von 1636 verwendet. Die R. waren nicht in einer einheitlichen Verfassungsurkunde zusammengefasst, sondern bildeten einen seit dem MA nach Inhalt und Bedeutung ständig ausgeweiteten Normenkreis, der – wie auch in anderen europ. Staaten – wegen seiner grundlegenden Ordnun…
Date: 2019-11-19

Kurfürsten

(1,095 words)

Author(s): Härter, Karl
1. Definition Im MA hatte sich im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation ein fester Kreis von Fürsten herausgebildet, die den dt. König kürten (wählten), der danach vom Papst zum Kaiser gekrönt werden konnte. In der Nz. galt allerdings bereits der Gewählte als Kaiser. Die Entstehung des Kurkollegs wird zwar kontrovers diskutiert, doch seit 1257 standen sieben Fürsten fest, die sich 1298 als Kollegium bezeichneten, das 1356 mit der Goldenen Bulle eine rechtlich fixierte Form erhielt [3]: Die drei Erzbischöfe von Mainz, …
Date: 2019-11-19

Fürstabt/Fürstäbtissin [Hinzugefügt 2023]

(1,898 words)

Author(s): Schröder-Stapper, Teresa
F. waren nicht-bischöfliche Vorsteher/innen geistlicher Gemeinschaften, die als Träger/innen weltlicher Herrschafts-Rechte gleichzeitig kleine bis kleinste Territorien des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation regierten ( Geistliche Herrschaft); sie verfügten über die Reichsstandschaft, waren also mit Sitz und Stimme auf dem Reichstag vertreten.1. Begriff und VerbreitungBeim Begriff des/der F. handelt es sich um einen gelegentlich schon im 18. Jh. vorkommenden Quellenbegriff, der dann aber erst im Laufe des 19. Jh.s zu einem gebräuchlichen F…
Date: 2024-02-19

Sedisvakanz

(753 words)

Author(s): Brauneder, Wilhelm
S. (von lat. sedis vacantia, »Leerstehen des Amtssitzes/Throns«) bezeichnet bei einem höheren Amt allgemein die Zeitspanne des Fehlens seines Inhabers von dessen Tod, Abdankung oder Amtsenthebung bis zur Neubesetzung. Der Begriff entstammt dem kanonischen Recht in Hinblick insbes. auf die Erledigung eines Bischofssitzes und auch des päpstlichen Stuhles (Papsttum) [4]. Erst im 18. Jh. wurde das Wort S. auch in Bezug auf das Heilige Römische Reich verwendet.Zu klären war die Ausübung des Amtes bis zu seiner Neubesetzung, da diese durch einen eigenen Rechtsakt e…
Date: 2019-11-19

Augsburger Religionsfriede

(640 words)

Author(s): Brockmann, Thomas
Der A. R., Teil des Augsburger Reichsabschieds vom 25. 9. 1555 [1. 343–347, §§ 7–30], zählt zu den grundlegenden Verfassungsgesetzen des frühnzl. Alten Reichs. Nach Jahrzehnten schwerer Konflikte um die wahre Religion und um die Religi…
Date: 2019-11-19

Cuius regio, eius religio

(761 words)

Author(s): Potz, Richard
Das Schlagwort C. R. E. R. (lat. »Wes das Land, des der Glaube«) wurde vom evang. Kanonisten Joachim Stephani Anfang des 17. Jh.s für die Bestimmung des Augsburger Religionsfriedens vom 29. 9. 1555 geprägt, wonach den Reichsständen für ihre Territorien die Freiheit der Entscheidung zwischen Katholizismus (Römisch-katholische Kirche) und Luthertum (Protestantismus; Evangelische Kirchen) zugestanden wurde. Damit war der Ewige Landfriede von 1495 auf religiöse Belange erweitert und das Reichsketzerrecht daher endgültig nicht mehr auf die lutherischen Länder anwendbar (Häresie). Die damit erfolgte Verlagerung der religiösen …
Date: 2019-11-19

Deutsche Einheit

(730 words)

Author(s): Kohl, Gerald
Der Begriff D. E. kennzeichnet das Bestreben der sog. dt. Nationalbewegung nach staatlicher Vereinigung der im Sinne Herders sprachlich-kulturell definierten dt. Nation. Bereits der Reichspublizistik des 18. Jh.s hatte »Einheit« als Maßstab für die Beurteilung der Reichsverfassung gedient: Sie bedeutete nicht Zentralismus, sondern nur ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen Kaiser und Reichsständen. Daher fiel es angesichts wachsenden Souveränitäts-Bewusstseins der Territorialherren zunehmend schwer, das Alte Reich als eine Einheit wahrzunehmen. 1806 löste sich mit dem …
Date: 2019-11-19

Bund

(1,714 words)

Author(s): Hardtwig, Wolfgang
1. BegriffDer Begriff B. lässt sich erst in der mhdt. Rechtssprache der zweiten Hälfte des 13. Jh.s nachweisen. Der Sprachgebrauch überschneidet sich vielfach mit dem von Begriffen wie Einung, Gelübde, Verständnis, Frieden, Freundschaft, Bruderschaft, Gesellschaft, Genossenschaft oder Eidgenossenschaft. B. bezeichnet immer den Akt eines freiwilligen, mehr oder weniger intensiven Sich-Verbindens. Das Wortfeld blieb lange offen für Überlappungen mit Einung, Vereinigung, Bündnis, Verbündnis. Bis zur Reformation jedoch lag der Schwe…
Date: 2019-11-19

Westfälischer Friede

(3,223 words)

Author(s): Tischer, Anuschka
1. Definition Der am 24. 10. 1648 in Münster unterzeichnete W. F. beendete den Dreißigjährigen Krieg (= D. K.). Formal war er ein Friedensvertrag Kaiser Ferdinands III. und der Reichsstände mit Königin Christina von Schweden und König Ludwig XIV. von Frankreich. Die Artikel mit Schweden sind in dem in Osna…
Date: 2019-11-19

Sachregister - R

(7,908 words)

Rabassa morta, Pacht Rabbiner, Judentum | Judentum | Jüdische Gemeinde | Jüdische Gerichtsbarkeit | Jüdische Gerichtsbarkeit | Landesjudenschaft | Mystik | Synagoge | Wissenschaft des Judentums …

Nationalversammlung

(1,176 words)

Author(s): Best, Heinrich
1. BegriffDer Begriff N. bezeichnet eine Volksvertretung, die als gesetzgebendes Organ (Parlament) zu Verhandlungen und Entscheidungen über grundsätzliche den Staat betreffende Angelegenheiten zusammentritt. Bei der konstituierenden N. liegt diese Aufgabe i. Allg. in der Schaffung der institutionellen Grundlagen für die politische Organisation einer Nation, speziell im Erlass einer Verfassung. …
Date: 2019-11-19

Abbildungsregister: Sachen - W

(511 words)

Waage, Aufklärung Waffen, Atlantische Welt | Ballistik | Osmanische Gesellschaft | Reisläufer | Schießpulver | Sklaverei | Soldat | Feuer Waffenherstellung, Waffen | Waffen | Waffen Wagen, Biene | Eilwagen | Eisenbahn | E…

Revolution 1848/49

(2,776 words)

Author(s): Langewiesche, Dieter
Da sie im März ausbrach, wird die dt. R. von 1848 auch »Märzrevolution« genannt. Diese Bezeichnung ist jedoch ungenau, denn die revolutionären Bestrebungen und Ereignisse im dt. Sprachraum dauerten vielerorts bis 1849.1. Zwei Revolutionen: Ziele, Akteure, Handlungsmuster Verfassungs-Staat – Nationalstaat – Gesellschaftsreform: Vor diesen Aufgaben stand die dt. Revolution 1848/49. Es ging um institutionelle Modernisierung. Nur diese Linie wird erinnert, wenn diese Revolution von der Gegenwart für Demokratietraditionen in Anspruch genommen wird. Doch neben der In…
Date: 2019-11-19

Bundesstaat

(787 words)

Author(s): Härter, Karl
Der B. mit einheitlichem Staatsgebiet, Staatsvolk und Staats- bzw. Zentralgewalt als eine dauerhafte Verbindung von Gliedstaaten (B., Länder, Kantone) ohne eigene Subjektivität im Völkerrecht existierte bis zum Ende des 18. Jh.s weder in der Praxis, noch wurde er in der juristisch-politischen Literatur theoretisch behandelt [3]; [4]. Moderne B. entstanden erst 1787 mit den USA und 1848 mit der Schweiz. In Deutschland kam es dagegen in der Nachfolge des Alten Reichs mit dem Rheinbund (1806) und dem Deutschen Bund (1815) zunächst zur Gründung von Staatenbünden. Als histor. Kate…
Date: 2019-11-19

Staatskirchenrecht

(717 words)

Author(s): Winzeler, Christoph
S., heute auch Religionsverfassungsrecht oder staatliches Religionsrecht genannt, ist der Inbegriff des staatlichen Rechts für und über die Kirchen (mit der Weimarer Reichsverfassung 1919 erweitert auf alle Religionsgemeinschaften), ursprünglich institutionell verstanden, heute unter Einschluss der Religionsfreiheit. Das Wort ist eine dt. Begriffsbildung des 19. Jh.s und findet sich erstmals beim Staatswissenschaftler Robert von Mohl [9. 489]. Schon früher wurde der an sich genauere, im 20. Jh. jedoch außer Gebrauch gekommene Begriff des Kirchenstaatsrechts verwen…
Date: 2019-11-19

Privilegium de non appellando

(678 words)

Author(s): Marquardt, Bernd
Das P. D. N. A. (Nichtappellations-Privileg) beschränkte oder untersagte das Rechtsmittel der Appellation an Reichsgerichte. Es war ein für die frühnzl. Justizverfassung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation charakteristisches Gerichtsprivileg, mit dem der Kaiser das ab etwa 1450 aufkommende und im Zuge der Reichsreform in der Reichskammergerichts-Ordnung von 1495 [1] verankerte hierarchisch-mehrinstanzliche Appellationswesen [7] unter Anpassung an die unterschiedlichen rechtlichen und polit. Gegebenheiten in der Fläche ausgestaltete.…
Date: 2019-11-19
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