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Syrisch-römisches Rechtsbuch

(282 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] Das ‘S.-r. R. ist eine spätant. Rechts-Slg., die in mehreren syrischen, arabischen und armenischen Versionen verschiedenen Umfanges überl. ist. Sie war im Gebiet der oriental. Kirchen verbreitet, enthielt aber weltliches röm. Recht. Das Interesse am “Reichsrecht” in den östl. Prov. des röm. Reiches zeigt sich überlieferungsgesch. zunächst an den Sententiae Syriacae, einer Paraphrase kaiserlicher Gesetze, v. a. aus der Zeit des Diocletianus mit dem Schwerpunkt in den J. 293/4 n. Chr. Die Übers. ins Syrische erfolgte nicht unmitt…

Kreuzigung

(140 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] Die K., lat crux oder damnatio in crucem (“Verurteilung zur K.”), griech. in hell. Zeit ἀνασταύρωσις/ anastaúrōsis (das bei Hdt. 3,125 und wohl auch noch bei Xenophon [10] von Ephesos 4,2 aber eher “Pfählen” bedeutet), war nur eine von mehreren Arten der Vollstreckung einer Todesstrafe (II.) im röm. Reich. Sie kommt dort verm. aus der Gefahrenabwehr gegenüber Sklaven im Rahmen der coercitio (“Zwangsgewalt”) durch die tresviri [1] capitales. Die K. hatte vielleicht orientalische und punische Vorbilder und war zur Zeit der K. Jesu eine typische Ma…

Suppositio Partus

(18 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] Im röm. Recht die strafbare Handlung der Kindesunterschiebung, partus suppositus . Schiemann, Gottfried

Spado

(135 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] Der lat. Ausdruck für den Eunuchen, aber auch für den unabhängig von einer Kastration ( castratio ) nicht Zeugungsfähigen (Ulp. Dig. 50,16,128). Für den s. galten im röm. Recht familien- und erbrechtliche Besonderheiten: Während aus dem 2. Jh. n. Chr. die Regelung überliefert ist, daß der s. generell zur Adoption fähig ist (Gai. inst. 1,103), wird unter Iustinianus (6. Jh n. Chr.) differenziert: Die ältere Regel gilt nur noch für den s. aus natürlichen Gründen, nicht für Kastrierte (Inst. Iust. 1,11,9). Dies entspricht einer generellen Tendenz g…

Tabulae duodecim

(940 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
(‘Zwölf Tafeln oder vollständiger lex duodecim tabularum, ‘Gesetz der Zwölf Tafeln), die wichtigste Gesetzgebung der röm. Republik. Sie haben ihren Namen davon, daß man sie angeblich auf 12 eichene ( roboreas, wie es richtiger statt eboreas, “elfenbeinern”, bei Pomp. Dig. 1,2,2,4 heißen müßte) Tafeln aufschrieb. Inschr. sind sie aber nicht überl.; Text und Inhalt müssen aus der ant. Lit. rekonstruiert werden. Aus der Schilderung des Gesetzgebungsvorganges bei ant. Schriftstellern (v. a. Liv. 3,32 ff.) läßt sich ihre Entstehung um 450 v. Chr. vermuten. [English version] I. Anl…

Scriptura

(111 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] (wörtl. “das Aufgeschriebene”), bezeichnet im juristischen Bereich alle röm. Urkunden, und (mit der Zunahme der Schriftlichkeit) seit dem Prinzipat, v. a. aber in der Spätant., u. a. das Testament, den Schuldschein ( cheirógraphon ), überhaupt den Vertrag, aber auch eine Rechtsansicht oder eine rechtliche Entscheidung, soweit diese schriftlich niedergelegt waren. In einem engeren Sinne - wohl daher, daß die röm. Steuerpächter ( publicani ) das Geschäft zur Überlassung von öffentlichem Weideland an private (Unter-) pächter aufschrieben - war s. das Entgel…

Gesetzgebung

(232 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] ist in der Ant. sowohl Gegenstand praktischer Politik (Rechtskodifikation) als auch theoretischer (politikwiss. und rechtsphilos.) Reflexion. Letztere wurde von den Griechen erstmals (als nomothesía) thematisiert und sogleich auf einen Höhepunkt der Geistesgeschichte geführt, v. a. in Platons [1] Spätwerk über die Gesetze ( Nómoi). Platons Auffassung von G. dürfte, vermittelt wohl auch durch Cicero mit seiner Theorie der G. ( De legibus), nachhaltigen Einfluß auf die G. der röm. Kaiserzeit und hierdurch auf die europäische Rechtswissensch…

Translatio

(146 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] [1] s. Status [1] A. s. Status [1] A. Schiemann, Gottfried [English version] [2] juristischer Ausdruck T. iuris (“Übertragung des Rechts”) kommt in der berühmten Sentenz zum Ausdruck: ‘Niemand kann mehr Recht auf einen anderen übertragen, als er selbst hat’ ( nemo plus iuris transferre potest quam ipse habet, Ulp. Dig. 50,17,54). Dieser “Merksatz” vom Anf. des 3. Jh. n. Chr. spiegelt die Vorstellung des klass. röm. Rechts wider, daß subjektive Rechte nicht - wie in der früheren Gedankenwelt - in der Person jedes Inhabers neu e…

Synallagma

(254 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] (συνάλλαγμα, wörtl.: “der gegenseitige Austausch”). Griech. Ausdruck für den (Geschäfts-) Verkehr, zuweilen auch für jede rechtliche Verpflichtung, unabhängig von ihrer Begründung durch Delikt oder Vertrag; eine präzise juristische Bed. hat er nicht. Dennoch nehmen die röm. Juristen M. Antistius [II 3] Labeo (um Christi Geburt) und Titius Aristo (E. 1. Jh. n. Chr.) das griech. Wort s. im Lat. auf, um damit eine Vereinbarung zu bezeichnen, die für beide Partner Verpflichtungen begründet. Dies können insbes. auch sog. Innominatverträ…

Scheidung

(409 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] Die Auflösung der Ehe durch Sch. scheint in der Ant. von Mesopotamien bis Rom überall möglich gewesen zu sein, freilich nicht immer für Männer und Frauen in gleicher Weise. So war zwar in Äg. im 1. Jt. v. Chr. Frauen ebenso wie Männern die Erklärung der Sch. möglich; im altjüd. Recht wie wohl auch in Mesopotamien war hingegen nur die Verstoßung durch den Mann bekannt. Das jüd. Recht knüpfte die Auflösung der Ehe jedenfalls in späterer, talmudischer Zeit (Halakha) zudem an Sch.-Gr…

Strafprozeß

(300 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] Von einem S. im technischen Sinne kann in histor. Perspektive nur gesprochen werden, wenn sich ein Bereich der Strafverfolgung im öffentlichen (staatlichen) Interesse (Strafe, Strafrecht) von der Rechtsverfolgung im privaten Interesse (einschließlich etwaiger Privatstrafen, lat. poena ) unterscheiden läßt. Die Tatsache, daß z. B. die private Rache durch den Zwang zur Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens kanalisiert wird, begründet noch keinen S.: Zur Wahrung des öffentlichen Friedens und d…

Vindicius

(154 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] (auch Vindex: Pomp. Dig. 1,2,2,24). Eine Legendengestalt der röm. Geschichtsschreibung, z. B. Liv. 2,4,5-10. V. soll als Sklave eine Verschwörung der Tarquinii (vgl. Tarquinius [7; 12]) zur Wiederherstellung der Königsherrschaft im J. 509 v. Chr. entdeckt haben. Zur Belohnung soll er freigelassen und in den röm. Bürgerstand aufgenommen worden sein. Möglicherweise diente diese Legende zur “histor.” Erklärung dafür, daß die Freilassung nach röm. Recht zum Erwerb des Bürgerrechts füh…

Verbera

(122 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] (wörtl. “Schläge”), z. B. mit dem Stock ( ferula) oder Peitschen ( flagella), waren in Rom ein Mittel der Züchtigung ( castigatio). Sie kamen vor als eigenständige (Polizei-)Strafe v. a. gegenüber Sklaven und Angehörigen der Unterschicht ( humiliores, s. honestiores ) im Rahmen der Polizeigewalt der Magistrate ( coercitio ), insbes. der tresviri capitales in republikanischer Zeit, dann des Kaisers und seiner Beauftragten sowie der Provinzgouverneure. V. waren ferner - wie von der Geißelung Jesu bekannt - im röm. Strafrecht eine “Nebenstrafe”,…

Suizid

(449 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] Der S., von neulat. suicidium (“Selbsttötung”) als Parallelbildung zu homicidium , war in der griech. und röm. Ant. Gegenstand lebhafter intellektueller Auseinandersetzung: In schematischer Gegenüberstellung kann man sagen, daß die Anhänger und Nachfolger Platons, zumal Aristoteles [6] und der Neuplatonismus den S. verurteilten, während schon einige Sophisten (Sophistik) und erst recht der Kynismus den S. als Ausdruck der individuellen Freiheit hinnahmen, ja sogar ausdrü…

Vindicta

(81 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] Im röm. Gerichtsverfahren der legis actio sacramento in rem (“gesetzlichen Klage auf die Sache”) der Stab, der symbolisch an den Sklaven oder die Sache angelegt wurde, um den Anspruch des Klägers und den Gegenanspruch des Beklagten auf die Sache sinnfällig auszudrücken. Die Etym. von v. ist umstritten (dazu neuestens [1. 47 f.12]). Am wahrscheinlichsten erscheint der Zusammenhang mit vim dicere (“behaupten, die - rechtmäßige - Gewalt über die Sache zu haben”). Rei vindicatio Schiemann, Gottfried Bibliography 1 A. Bürge, Röm. Privatrecht, 1999.

Zitiergesetz

(269 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] Das in der mod. Lit. sogenannte Z. ist eine Anordnung des röm. Kaisers darüber, welche Juristen früherer Jh. bei der Rechtsfindung herangezogen und zitiert werden durften. Mit der Krise des röm. Reiches in der Mitte des 3. Jh. n. Chr. verlor auch die röm. Rechtswissenschaft ( iuris prudentia ) die polit., sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen für eine produktive Fortsetzung. Die Rechts-Lit. seit dem 1. Jh. v. Chr., dem Beginn ihrer “klass.” Periode, wurde damit aus einem Fundus für den ideellen Diskurs…

Gericht

(374 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] Seit Beginn ant. Staatlichkeit gab es die Institution des G. Ob und wo eine Phase der Schiedsgerichtsbarkeit voranging, läßt sich nicht mehr erschließen. In den Urkunden des Alten Orients sind G. vielfach belegt [1; 2; 3]. Der jeweilige Stadtfürst oder König dürfte auch Gerichtsherr gewesen sein; daneben gab es aber in Mesopotamien auch lokale Gerichtsbarkeit (d. h. innerhalb bestimmter Gruppen) [2]. Die Schreiber waren aufgrund ihrer Ausbildung für die Tätigkeit als Richter geei…

Vidua

(17 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] Lat. Ausdruck und t.t. des röm. Rechts für die Witwe (II.). Schiemann, Gottfried

Verleumdung

(98 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] Die V. wurde als schwere Persönlichkeitsverletzung sowohl im griech. (att.) Recht als auch im röm. Recht verfolgt. In Athen dürfte die V. unter den Tatbestand der kakēgoría (vgl. auch loidoría ) gefallen sein und zu einer Geldbuße auf private Klage hin geführt haben. Im röm. Recht war die V. ebenfalls ein Privatdelikt als eine Ausprägung der iniuria (Rechtsverletzung). Mit der V. verwandt war möglicherweise das carmen famosum (“Spottgedicht”) der 12 Tafeln ( tabulae duodecim ). Eine qualifizierte Art der V. war die röm. calumnia (falsche Ansc…

Supplicium

(229 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] (“Strafe”, = St.) wird im röm. Recht ähnlich wie poena verwendet, jedoch beschränkt auf die “öffentliche” St. (Strafrecht) und spezieller die Todesstrafe. Darüber, wie s. (urspr. wohl: Bitte um Vergebung) die Bed. einer St. erh. hat, sind nur Spekulationen möglich. Die Zwölf Tafeln (5. Jh. v. Chr.) kennen zwar die Todes-St. in einigen Fällen, jedoch überwiegend als private St.; sie wird in den Berichten über das Gesetz nicht als s. bezeichnet. Mehrfach ist in den Quellen von einem s. more maiorum (“St. nach der Vätersitte”) die Rede (Nachweise [1. 204-207…

Tergiversatio

(171 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] (wörtl. etwa “das den Rücken Wenden”). Im röm. Recht die Abwendung des privaten Anklägers im Strafverfahren ( accusatio , delatio nominis ) von der durch ihn eingeleiteten Verfolgung des Angeklagten. Die t. führte seit dem SC Turpillianum (61 n. Chr.) zu einem Strafverfahren gegen den Ankläger selbst. Bei ungerechtfertigtem Rücktritt wurde die t. mit einer Geldbuße bestraft (Dig. 47,15,3,3). Darüber hinaus erlitt der private Ankläger den Verlust der Amtsfähigkeit und bürgerlichen Ehre ( infamia , Dig. 48,16,2). Der vom (zurückgetret…

Urteil

(88 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] Das U. aufgrund gerichtlicher Verfahren wurde in der griech. und röm. Ant. ganz durch die vorangehende Klage oder Anklage bestimmt, z. B. in Athen von díkē [2] (Zivilklage) und graphḗ [1] (Strafklage). Zur Findung des U. war dann nichts zu begründen; nur die Stimmen im Entscheidungsgremium waren auszuzählen. Der “Urteiler” ( iudex ) im röm. Recht hatte im wesentlichen nur Beweise zu erheben. Die rechtliche Würdigung war vorweggenommen mit der Zulassung der Klage ( actio [2]), v. a. durch den Praetor. Prozeßrecht; Strafe, Strafrecht Schiemann, Gottfried

Vermächtnis

(72 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] Der t.t. V. des mod. Rechts ist geprägt durch das röm. legatum , dessen wörtliche Übers. “V.” ist. Das röm. Recht unterschied bei der testamentarischen Regelung der Vermögensnachfolge nach dem Tod zw. der Einsetzung zum vollgültigen Rechtsnachfolger als Erbe ( heres, s. dazu Erbrecht III.) - bzw. mehrere Erben - und Zuwendung einzelner Gegenstände als V. Andere ant. Rechte enthalten keine vergleichbare Konstruktion. Fideicommissum; Testament [2] IV. Schiemann, Gottfried

Soldatenlehen

(240 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] ist der vielleicht besser als “Soldatengüter” zu bezeichnende Landbesitz, an den sich mil. Pflichten knüpften: sei es der Waffendienst des Inhabers, seien es die Stellung und Ausrüstung von Soldaten (gleichsam als Stellvertreter des Inhabers). S. in diesem Sinne kamen insbes. im Alten Orient vor. Sie sind relativ gut überl. für das Perserreich der Achaimenidai [2] (6.-4. Jh. v. Chr.) und für das Hethitische Reich (Ḫattusa II.); auch äg. Militärkolonien bestanden wohl aus aktiven …

Thesaurus

(215 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] Im röm. Recht der t.t. für den Schatz, den jemand findet (Inst. Iust. 2,1,39). Der spätklass. Jurist Iulius [IV 16] Paulus (Anf. 3. Jh. n. Chr.) verwendet dafür thensaurus, den er definiert als ‘ein lange zurückliegendes Weglegen von Geld, an das keine Erinnerung mehr vorhanden ist, so daß es keinen Eigentümer mehr hat’ ( vetus quaedam depositio pecuniae, cuius non existat memoria, ut iam dominium non habeat, Dig. 41,1,31,1). Als th. wurde aber nicht nur Geld, sondern jeder Wertgegenstand angesehen. Warum man dafür ein griech. Lehnwort gebrauch…

Verbannung

(55 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] Die V. ersetzte in der griech.-röm. Antike weitgehend die Todesstrafe für die Angehörigen der Oberschicht, kam aber wie im attischen ostrakismós auch als selbständige Strafe vor. Zu den Einzelheiten für Griechenland, insbesondere Athen, s. phygḗ , aeiphygía , apeniautismós , für Rom s. exilium , deportatio , relegatio . Schiemann, Gottfried

Vormundschaft

(59 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] Die V. spielte sowohl im attischen Recht (vgl. epítropos [2]) als auch im röm. Recht (vgl. tutela [1]) eine wichtige Rolle. Sie bestand nicht nur gegenüber Kindern und Heranwachsenden, soweit sie nicht unter patria postestas (“väterlicher Gewalt”) waren, sondern in weitem Umfang auch als Geschlechts-V. gegenüber Frauen ( kýrios II., tutela [1] III.). Schiemann, Gottfried

Taxatio

(152 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] (die “Schätzung”) ist im röm. Formularprozeß ( formula ) die Höchstgrenze, bis zu der der iudex (“Richter”) nach der Anweisung des Praetors zur Verurteilung ( condemnatio ) die Urteilssumme festsetzen durfte. Die t. kommt typischerweise vor: (1) bei der Haftung des Herrn mit dem Eigengut ( peculium ) des Sklaven oder Haussohnes aus der actio de peculio oder aus der actio de in rem verso wegen Vermögensvermehrungen durch das Handeln solcher Gewaltunterworfener ( patria potestas ), (2) bei der Einrede des Schuldners wegen einer Notlage ( beneficium competentiae) und …

Vincula

(274 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] (wörtl. “Fesseln”). Schon nach den XII Tafeln (tab. 3,3; tabulae duodecim ) konnte der Gläubiger zum Zwecke der Zwangsvollstreckung den Schuldner in v. legen. Damit wurde eine Schuldhaft begründet. Sie zielte zunächst auf die Erzwingung der Schuldzahlung durch den Schuldner selbst oder einen Dritten, war aber auch Durchgangsstadium dazu, über den Schuldner persönlich nach Ablauf einer Frist zu verfügen, ihn z. B. in die Sklaverei zu verkaufen oder ihn in Schuldknechtschaft die Summe, zu der er verurte…

Sponsalia

(73 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] Das Verlöbnis im röm. Recht. Es hat seine Bezeichnung offenbar daher, daß in früherer Zeit die Ehe wechselseitig durch förmliche stipulatio (oder sinngleich sponsio ) der Väter beider Brautleute versprochen wurde. In der späten Republik und im Prinzipat waren die s. frei widerruflich, und es konnte nicht auf Eingehung der Ehe geklagt werden. Auch indirekte Bindungen (z. B. Vertragsstrafen, Dig. 45,1,134 pr.) waren nichtig. Schiemann, Gottfried Bibliography Honsell/Mayer-Maly/Selb, 392 f.  Treggiari, 145-160.

Signum

(264 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
(wörtl. “Zeichen”, Pl. signa). [English version] [1] (Name) s. Supernomen (Name) s. Supernomen Schiemann, Gottfried [English version] [2] (Militärwesen) s. Feldzeichen; Signale (Militärwesen) s. Feldzeichen; Signale Schiemann, Gottfried [English version] [3] Brandzeichen für Sklaven Brandzeichen, mit dem bei den Römern Sklaven kenntlich gemacht wurden (Sklaverei). Dies kam zur Verhinderung der Flucht und bei Diebstahlsgefahr vor sowie generell bei Straftätern, die zur Arbeit im Bergwerk ( in metallum) verurteilt worden und dadurch zu Sklaven geworden waren. We…

Völkerrecht

(1,338 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] I. Überblick Als ein eigenes Rechtsgebiet ist das V. in der frühen Neuzeit (v. a. durch Hugo Grotius, 1583-1645) etabliert worden. Dafür hat sich der aus dem röm. Recht stammende Begriff des ius (A.2.) gentium durchgesetzt, der in der Ant. nicht V. bezeichnete, sondern diejenigen Vorstellungen vom Recht überhaupt, die - wie man annahm - allen Völkern gemeinsam waren. Dazu gehörten auch Grundsätze, die dem V. im engeren Sinn zuzuordnen sind, wie die Unverletzlichkeit diplomatischer Vertreter (Dig. 50,7,18). Einen…

Tabulae nuptiales

(185 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] (wörtl. “Ehetafeln”). In Urkunden niedergelegte Eheverträge des röm. Rechts seit der Kaiserzeit (vgl. Tac. ann. 6,45,5 zu Messalina [2] und Silius 48 n. Chr.). Die Ehe selbst war nach röm. Recht kein (förmlicher) Vertrag, sondern Geschlechtsgemeinschaft mit dem Willen zum ehelichen Leben ( affectio maritalis). Gegenstand der t.n. waren hingegen die mit der Ehe verbundenen Vermögensfragen, v. a. das Versprechen der Mitgift ( dos ) an den Mann zur Versorgung der Frau, in der Spätant. wohl auch das Versprechen von Schenkungen des Mannes vor oder wegen der Ehe ( donati…

Sectio bonorum

(81 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] (“Vermögensverkauf”) ist das Modell für die röm. Vermögensvollstreckung ( missio in possessionem ) gegen Schuldner im röm. Recht. Blieb jemand, insbes. ein Steuerpächter ( publicani ), dem röm. Staat etwas schuldig, wurde sein ganzes Vermögen veräußert. Der Erwerber mußte die Schuld übernehmen. Der Verkaufspreis ging an den Staatsschatz ( aerarium ). Die s. b. fand auch bei den Bürgen ( praedes) statt, die der Staatsschuldner vielfach beizubringen hatte. Schulden Schiemann, Gottfried Bibliography M. Kaser, K. Hackl, Das röm. Zivilprozeßrecht 21996, 389 f…

Iustitium

(108 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] In Rom der von einem Magistrat (dem jeweils höchsten in Rom anwesenden) durch Edikt angeordnete Stillstand der Rechtspflege, verbunden mit weiteren Einschränkungen des Geschäftsverkehrs, z.B. der Schließung der Staatskasse ( aerarium , Cic. har. resp. 55) oder der Läden auf dem Forum (Liv. 9,7,8). Der Anordnung dürfte mindestens in der späten Republik ein Senatsbeschluß vorausgegangen sein (Liv. 3,3,6). Das i. war nicht nur eine Notstandsmaßnahme, sondern kam schon in republikanischer Zeit auch aus Anlaß öffentlicher Trauer über eine mil…

Emancipatio

(519 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Im röm. Recht hatte der paterfamilias in der Regel, solange er lebte, die väterliche Gewalt über seine Kinder. Eine Entlassung von Söhnen aus der Herrschaft des pater war nur durch ein sehr förmliches und kompliziertes Rechtsgeschäft möglich: die e. Sie knüpft an die förmliche Veräußerung durch mancipatio an, mit der nicht nur der dominus seine Sklaven verkaufen konnte, sondern auch der Vater seine Söhne. Durch diesen “Verkauf” gab der Vater den Sohn einem anderen pater in Dienst. Noch zur Zeit der Zwölf Tafeln (5. Jh.v.Chr.) stand außer dem “Verkauf” …

Repudium

(168 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Im röm. Recht zunächst die einseitige Verstoßung der Ehefrau durch ihren Mann. Nach dem Wortsinn (von pudor, “Scham, Keuschheit”) wird das r. eine schwere Verfehlung (bes. Ehebruch, adulterium ) der Frau zur Voraussetzung gehabt haben. Nach den Zwölftafeln soll, wie Gai. Dig. 24,2,2,1 berichtet, der Mann die Frau beim r. aufgefordert haben, fortzugehen ( baete foras) und ihre Sachen mitzunehmen ( tuas res tibi habeto). Schon im 3. Jh. v. Chr. ist das r. ohne Schuld der Frau möglich (vgl. Gell. 4,3,1 f.); spätestens seit dem 1. Jh. v. Chr. kann die In…

Caelibatus

(210 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Die Ehelosigkeit ( c.) war ein wichtiger Gegenstand gesellschaftlicher Bewertung und rechtlicher Regelung in Rom. In republikanischer Zeit hat sich, vielleicht nach frühen Vorläufern schon 403 v.Chr. (Val. Max. 2,9,1), der Zensor (102, nicht 131 v.Chr.) Q. Caecilius Metellus Numidicus in einer Rede vor dem Volk gegen die Ehe- und Kinderlosigkeit ausgesprochen (Gell. 1,6). Hieran knüpfte Augustus zur Begründung der lex Iulia de maritandis ordinibus, dem ersten Hauptstück seiner Ehegesetzgebung (18 v.Chr.), ausdrücklich an (Liv. 59). Durch dies…

Todesstrafe

(581 words)

Author(s): Neumann, Hans | Schiemann, Gottfried
[English version] I. Alter Orient T. als Sanktion für Kapitaldelikte im alten Vorderasien ist als Androhung in unterschiedlicher Häufigkeit in den jeweiligen Gesetzes-Slgg. und (seltener) als Urteil in Urkunden des Prozeßrechts seit dem ausgehenden 3. Jt. v. Chr. bezeugt. Kapitaldelikte waren bes. Mord/Tötung (Tötungsdelikte), Raub, Entführung, Ehebruch, verschiedene Fälle von Sodomie und Inzest sowie andere, vornehmlich die polit.-soziale Ordnung bedrohende Tatbestände. Die T. konnte darüber hinaus …

Manumissio

(14 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Der t.t. für die röm. Freilassung (C.). Schiemann, Gottfried (Tübingen)

Orbi

(121 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Die “Kinderlosen”, die nach röm. Recht seit Augustus gewisse Rechtsnachteile erfuhren: Zur Förderung des Kinderreichtums wurden Frauen mit mehreren Kindern nach der lex Iulia de maritandis ordinibus und nach der lex Papia begünstigt ( ius liberorum ) und als “Kehrseite” hiervon Kinderlose (Frauen wie Männer) in ihrer Fähigkeit ( capacitas) zum Erwerb von Erbschaften und Vermächtnissen beschränkt: Was den o. testamentarisch hinterlassen war, fiel ihnen nur zur Hälfte (dem überlebenden Ehegatten sogar nur zu einem Zehntel) zu. Der verbleibende Rest wurde als cad…

Persona

(191 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] [1] s. Maske s. Maske Schiemann, Gottfried (Tübingen) [English version] [2] Juristisch Juristisch. P. ist zwar ein in die Gegenwartssprache eingegangenes Lehnwort aus dem Lat., hat dort aber noch überhaupt nicht die zentrale Bed. wie in der mod., nach-vernunftrechtlichen Rechtskultur (vgl. Person). Ulp. Dig. 50,17,22 pr. spricht zwar von einer p. versilis, also der Persönlichkeit (auch) eines Sklaven. Dies steht jedoch im Zusammenhang mit der Feststellung, daß den Sklaven gerade keine rechtlichen Ansprüche zustehen. Vielmehr war …

Carcer

(279 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Der Ort der persönlichen Haft im röm. Recht wird von Varro ling. 5,151 von coercere abgeleitet, steht also in Zusammenhang mit der Befugnis des Magistrats zu unmittelbarer Gewaltanwendung ( coercitio ), nicht mit Sanktionen gegen strafbares Verhalten. ‘Der c. muß zur Verwahrung, nicht zur Bestrafung von Menschen unterhalten werden’: carcer enim ad continendos homines, non ad puniendos haberi debet (Ulp. Dig. 48,19,8,7). Für Privatdelikte wie für andere Obligationen, die zur Haftung des Schuldners mit seiner eigenen Person führten, regel…

Ignorantia

(167 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Von der i., auch ignoratio (Unkenntnis), handelt eine alte röm. Rechtsregel. Nach Paulus (3. Jh. n.Chr., Dig. 22,6,9 pr.) lautet sie: iuris i. nocet, facti vero i. non nocet (‘Rechtsunkenntnis schadet, Tatsachenunkenntnis aber nicht’). Seit dem MA spricht man eher von Irrtum ( error). Bei den Römern hat man error und i. vermutlich gleich bewertet: Der Rechtsirrtum hindert weder die Verantwortlichkeit für eigenes (“straf”- wie zivilrechtliches) Verhalten, noch die Wirksamkeit des consensus bei Rechtsgeschäften unter Lebenden oder …

Modus

(273 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] hat im röm. Recht zweifache Bed.: Zum einen bezeichnet es das “Maß” v.a. von Grundstücken, zum anderen - der Sache nach - dasselbe wie der mod. Begriff der Auflage (bei einer Schenkung oder einer testamentarischen Begünstigung). M. agri (die Grundstücksgröße) war Gegenstand einer aus Paul. sent. 2,17,4 bekannten Klage ( actio de modo agri): War der Preis für ein Grundstück nach der Größe seiner Fläche berechnet, konnte der Erwerber als Privatstrafe vom Veräußerer das Doppelte des anteiligen Preises verlangen, wenn sich herausstellt…

Dictio dotis

(219 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Im röm. Recht das einseitige Versprechen, eine Mitgift ( dos ) zu gewähren. Proculus (Dig. 50,16,125) gibt das Formular zu dieser Erklärung mit den Worten wieder: dotis filiae meae tibi erunt aurei centum (‘als Mitgift für meine Tochter werden dir 100 Goldstücke zur Verfügung stehen’). Außer dem Brautvater konnten auch andere männliche Vorfahren der Braut, die Braut selbst und gemäß ihrer Anweisung ihr Schuldner (z.B. ihr früherer Ehemann, der ihr die dos, die er seinerzeit bei der Eheschließung der Frau erhalten hatte, aufgrund der actio rei uxoriae herausgeben m…

Capitale

(84 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Das Wort c. verwendeten die Römer, wann immer es um die Todesstrafe (auch poena capitis) ging: für das Verbrechen selbst, das Strafverfahren und den Ausspruch und Vollzug der Strafe, aber auch bei Verlust der persönlichen Freiheit oder des Bürgerrechts ( deminutio capitis ) und insbes. beim Exil ( exilium ), seitdem diese in spätrepublikanischer Zeit tatsächlich an die Stelle der Todesstrafe für röm. Bürger getreten war. Schiemann, Gottfried (Tübingen) Bibliography E. Cantarella, I supplizi capitali in Grecia e a Roma, 1991.

Naturales liberi

(325 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] (auch: liberi naturales), die “natürlichen Kinder”, waren in der Spätant. die Kinder aus einer nichtehelichen Gemeinschaft ( concubinatus ). Gegenüber anderen Kindern nichtehelicher Abkunft ( spurius ) waren sie vielfältig privilegiert. So gab es nur für die n.l. die Möglichkeit einer Legitimation, also des späteren Erwerbs der Rechtsstellung ehelicher Kinder ( legitimi). Zunächst wohl als Anreiz zur Eheschließung der Konkubinatspartner gedacht, bewirkte seit Constantinus [1] d.Gr. die Ehe der Eltern die volle Stellung ehelicher Kinder für die n.l. (Legit…

Tutela

(1,406 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried | Sehlmeyer, Markus
[English version] [1] Vormundschaft (lat. “Vormundschaft”, von tueri, “schützen”). Schiemann, Gottfried [English version] I. Begründung und Arten der Vormundschaft Die t. kam im röm. Recht als t. über Unmündige ( impuberes) und über Frauen ( t. mulierum) vor und betraf Personen, die nicht der persönlichen Herrschaft des Familienvaters ( pater familias ) oder Ehemannes ( manus ) unterworfen und daher “eigenen Rechts” ( sui iuris) waren. Als tutor legitimus (“gesetzlicher Vormund”) waren nach den XII Tafeln ( tabulae duodecim ; tab. 5,6, ca. 450 v. C…

Petitio

(262 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Das Wort p. (das “Begehren”) wird für bestimmte Klagearten im röm. Formularprozeß gebraucht ( formula ), so für die actio (Klage), die auf einen bestimmten Gegenstand oder eine bestimmte Summe erhoben wird (Dig. 12,1), oder die Klage des wahren Erben gegen den Besitzer einer Erbschaft ( hereditatis p., Dig. 5,3; Cod. Iust. 3,31). Außerdem werden die im Kognitionsverfahren ( cognitio ) erhobenen Ansprüche meist als p. bezeichnet. Eine genaue begriffliche Abgrenzung zw. actio, p. und persecutio (Rechtsverfolgung) enthalten die röm. Quellen nicht; sie ist …
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