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Your search for 'dc_creator:( "Schiemann, Gottfried (Tübingen)" ) OR dc_contributor:( "Schiemann, Gottfried (Tübingen)" )' returned 129 results. Modify search

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Iustitium

(108 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] In Rom der von einem Magistrat (dem jeweils höchsten in Rom anwesenden) durch Edikt angeordnete Stillstand der Rechtspflege, verbunden mit weiteren Einschränkungen des Geschäftsverkehrs, z.B. der Schließung der Staatskasse ( aerarium , Cic. har. resp. 55) oder der Läden auf dem Forum (Liv. 9,7,8). Der Anordnung dürfte mindestens in der späten Republik ein Senatsbeschluß vorausgegangen sein (Liv. 3,3,6). Das i. war nicht nur eine Notstandsmaßnahme, sondern kam schon in republikanischer Zeit auch aus Anlaß öffentlicher Trauer über eine mil…

Emancipatio

(519 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Im röm. Recht hatte der paterfamilias in der Regel, solange er lebte, die väterliche Gewalt über seine Kinder. Eine Entlassung von Söhnen aus der Herrschaft des pater war nur durch ein sehr förmliches und kompliziertes Rechtsgeschäft möglich: die e. Sie knüpft an die förmliche Veräußerung durch mancipatio an, mit der nicht nur der dominus seine Sklaven verkaufen konnte, sondern auch der Vater seine Söhne. Durch diesen “Verkauf” gab der Vater den Sohn einem anderen pater in Dienst. Noch zur Zeit der Zwölf Tafeln (5. Jh.v.Chr.) stand außer dem “Verkauf” …

Repudium

(168 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Im röm. Recht zunächst die einseitige Verstoßung der Ehefrau durch ihren Mann. Nach dem Wortsinn (von pudor, “Scham, Keuschheit”) wird das r. eine schwere Verfehlung (bes. Ehebruch, adulterium ) der Frau zur Voraussetzung gehabt haben. Nach den Zwölftafeln soll, wie Gai. Dig. 24,2,2,1 berichtet, der Mann die Frau beim r. aufgefordert haben, fortzugehen ( baete foras) und ihre Sachen mitzunehmen ( tuas res tibi habeto). Schon im 3. Jh. v. Chr. ist das r. ohne Schuld der Frau möglich (vgl. Gell. 4,3,1 f.); spätestens seit dem 1. Jh. v. Chr. kann die In…

Raub

(971 words)

Author(s): Hengstl, Joachim (Marburg/Lahn) | Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] I. Allgemein R. ist die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache mit Gewalt gegen einen Menschen oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben in der Absicht, sich die Sache rechtswidrig zuzueignen (§ 249 StGB). Rechtlich ist R. eine Kombination von Diebstahl und Nötigung, im allgemeinen Empfinden wird R. h. als das gegenüber der einfachen Wegnahme schwerere Delikt aufgefaßt, in den ant. Rechtsordnungen und bis ins MA dagegen der (heimliche) Diebstahl für schlimmer als die (offene, gewalttätige) Wegnahme. Hengstl, Joachim (M…

Caelibatus

(210 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Die Ehelosigkeit ( c.) war ein wichtiger Gegenstand gesellschaftlicher Bewertung und rechtlicher Regelung in Rom. In republikanischer Zeit hat sich, vielleicht nach frühen Vorläufern schon 403 v.Chr. (Val. Max. 2,9,1), der Zensor (102, nicht 131 v.Chr.) Q. Caecilius Metellus Numidicus in einer Rede vor dem Volk gegen die Ehe- und Kinderlosigkeit ausgesprochen (Gell. 1,6). Hieran knüpfte Augustus zur Begründung der lex Iulia de maritandis ordinibus, dem ersten Hauptstück seiner Ehegesetzgebung (18 v.Chr.), ausdrücklich an (Liv. 59). Durch dies…

Rechtskodifikation

(1,046 words)

Author(s): Hengstl, Joachim (Marburg/Lahn) | Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] I. Alter Orient R. im Sinne der zusammenfassenden und abschließenden Regelung eines größeren, mehr oder minder geschlossenen Sachgebiets ist für die vor- und außerröm. Kulturen ungeachtet aller antiken Nachrichten (Ägypten: Diod. 1,95,4 f.; Griechenland: Aristot. Ath. pol. 2,1273a 35 - 1274b 25) oder mod. Diskussionen (“Gesetz des Ḫammurapi”: [11; 13]; Achämenidenreich: [4; 14; 16]) auszuschließen (s. die Beiträge in [5]; ferner [6; 13]). Das Sammeln, Systematisieren oder Vereinheit…

Manumissio

(14 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Der t.t. für die röm. Freilassung (C.). Schiemann, Gottfried (Tübingen)

Orbi

(121 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Die “Kinderlosen”, die nach röm. Recht seit Augustus gewisse Rechtsnachteile erfuhren: Zur Förderung des Kinderreichtums wurden Frauen mit mehreren Kindern nach der lex Iulia de maritandis ordinibus und nach der lex Papia begünstigt ( ius liberorum ) und als “Kehrseite” hiervon Kinderlose (Frauen wie Männer) in ihrer Fähigkeit ( capacitas) zum Erwerb von Erbschaften und Vermächtnissen beschränkt: Was den o. testamentarisch hinterlassen war, fiel ihnen nur zur Hälfte (dem überlebenden Ehegatten sogar nur zu einem Zehntel) zu. Der verbleibende Rest wurde als cad…

Persona

(191 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] [1] s. Maske s. Maske Schiemann, Gottfried (Tübingen) [English version] [2] Juristisch Juristisch. P. ist zwar ein in die Gegenwartssprache eingegangenes Lehnwort aus dem Lat., hat dort aber noch überhaupt nicht die zentrale Bed. wie in der mod., nach-vernunftrechtlichen Rechtskultur (vgl. Person). Ulp. Dig. 50,17,22 pr. spricht zwar von einer p. versilis, also der Persönlichkeit (auch) eines Sklaven. Dies steht jedoch im Zusammenhang mit der Feststellung, daß den Sklaven gerade keine rechtlichen Ansprüche zustehen. Vielmehr war …

Carcer

(279 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Der Ort der persönlichen Haft im röm. Recht wird von Varro ling. 5,151 von coercere abgeleitet, steht also in Zusammenhang mit der Befugnis des Magistrats zu unmittelbarer Gewaltanwendung ( coercitio ), nicht mit Sanktionen gegen strafbares Verhalten. ‘Der c. muß zur Verwahrung, nicht zur Bestrafung von Menschen unterhalten werden’: carcer enim ad continendos homines, non ad puniendos haberi debet (Ulp. Dig. 48,19,8,7). Für Privatdelikte wie für andere Obligationen, die zur Haftung des Schuldners mit seiner eigenen Person führten, regel…

Ignorantia

(167 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Von der i., auch ignoratio (Unkenntnis), handelt eine alte röm. Rechtsregel. Nach Paulus (3. Jh. n.Chr., Dig. 22,6,9 pr.) lautet sie: iuris i. nocet, facti vero i. non nocet (‘Rechtsunkenntnis schadet, Tatsachenunkenntnis aber nicht’). Seit dem MA spricht man eher von Irrtum ( error). Bei den Römern hat man error und i. vermutlich gleich bewertet: Der Rechtsirrtum hindert weder die Verantwortlichkeit für eigenes (“straf”- wie zivilrechtliches) Verhalten, noch die Wirksamkeit des consensus bei Rechtsgeschäften unter Lebenden oder …

Modus

(273 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] hat im röm. Recht zweifache Bed.: Zum einen bezeichnet es das “Maß” v.a. von Grundstücken, zum anderen - der Sache nach - dasselbe wie der mod. Begriff der Auflage (bei einer Schenkung oder einer testamentarischen Begünstigung). M. agri (die Grundstücksgröße) war Gegenstand einer aus Paul. sent. 2,17,4 bekannten Klage ( actio de modo agri): War der Preis für ein Grundstück nach der Größe seiner Fläche berechnet, konnte der Erwerber als Privatstrafe vom Veräußerer das Doppelte des anteiligen Preises verlangen, wenn sich herausstellt…

Dictio dotis

(219 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Im röm. Recht das einseitige Versprechen, eine Mitgift ( dos ) zu gewähren. Proculus (Dig. 50,16,125) gibt das Formular zu dieser Erklärung mit den Worten wieder: dotis filiae meae tibi erunt aurei centum (‘als Mitgift für meine Tochter werden dir 100 Goldstücke zur Verfügung stehen’). Außer dem Brautvater konnten auch andere männliche Vorfahren der Braut, die Braut selbst und gemäß ihrer Anweisung ihr Schuldner (z.B. ihr früherer Ehemann, der ihr die dos, die er seinerzeit bei der Eheschließung der Frau erhalten hatte, aufgrund der actio rei uxoriae herausgeben m…

Capitale

(84 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Das Wort c. verwendeten die Römer, wann immer es um die Todesstrafe (auch poena capitis) ging: für das Verbrechen selbst, das Strafverfahren und den Ausspruch und Vollzug der Strafe, aber auch bei Verlust der persönlichen Freiheit oder des Bürgerrechts ( deminutio capitis ) und insbes. beim Exil ( exilium ), seitdem diese in spätrepublikanischer Zeit tatsächlich an die Stelle der Todesstrafe für röm. Bürger getreten war. Schiemann, Gottfried (Tübingen) Bibliography E. Cantarella, I supplizi capitali in Grecia e a Roma, 1991.

Naturales liberi

(325 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] (auch: liberi naturales), die “natürlichen Kinder”, waren in der Spätant. die Kinder aus einer nichtehelichen Gemeinschaft ( concubinatus ). Gegenüber anderen Kindern nichtehelicher Abkunft ( spurius ) waren sie vielfältig privilegiert. So gab es nur für die n.l. die Möglichkeit einer Legitimation, also des späteren Erwerbs der Rechtsstellung ehelicher Kinder ( legitimi). Zunächst wohl als Anreiz zur Eheschließung der Konkubinatspartner gedacht, bewirkte seit Constantinus [1] d.Gr. die Ehe der Eltern die volle Stellung ehelicher Kinder für die n.l. (Legit…

Petitio

(262 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Das Wort p. (das “Begehren”) wird für bestimmte Klagearten im röm. Formularprozeß gebraucht ( formula ), so für die actio (Klage), die auf einen bestimmten Gegenstand oder eine bestimmte Summe erhoben wird (Dig. 12,1), oder die Klage des wahren Erben gegen den Besitzer einer Erbschaft ( hereditatis p., Dig. 5,3; Cod. Iust. 3,31). Außerdem werden die im Kognitionsverfahren ( cognitio ) erhobenen Ansprüche meist als p. bezeichnet. Eine genaue begriffliche Abgrenzung zw. actio, p. und persecutio (Rechtsverfolgung) enthalten die röm. Quellen nicht; sie ist …

Abortio

(171 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] auch partus abactio, ist die Abtreibung im spätröm. Recht. Lange Zeit ist die a. in Rom offenbar ebensowenig wie im griech. Rechtskreis ( amblosis ) strafbar gewesen. In einer Rechtsordnung, die sogar die Kindesaussetzung zuließ, war dies konsequent. Möglicherweise sorgte freilich der Zensor für eine wirksame soziale Kontrolle gegenüber evidenten Mißbräuchen. Erst mit einem Reskript von Sept. Severus und Caracalla (vgl. Marcianus Dig. 47,11,4) wurde das Exil über abtreibende verheirat…

Mater familias

(131 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Während das Wort pater familias eine klar definierte Rechtsstellung bezeichnet, wird die röm. Familienmutter mit m. f. eher ges. als juristisch gekennzeichnet. Zunächst war m. f. der Ehrentitel für die Ehefrau, die in der manus (Hausgewalt) ihres Mannes lebte und mit ihm Kinder hatte. Ihre soziale Stellung war im Gegensatz (und in Kompensation) zu ihrer Rechtsstellung ( manus ) hoch. Sie hatte den Vorrang vor allen anderen Hausgenossen außer ihrem Ehemann. Später, als die manus-Ehe schon außer Gebrauch war, verlor der Ausdruck m. f. - nun im wörtlichen Sinne…

Iurgium

(86 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Ein Ausdruck in den Zwölftafelgesetzen (ca. 450 v.Chr., Tabulae duodecim ), dessen rechtsgesch. Relevanz bis h. sehr umstritten ist. I. ist wohl eine mildere Streitform als das gerichtlich ausgetragene Verfahren ( lis ), sonst eine allg. Bezeichnung für eine Streitigkeit. Denkbar erscheint, daß man unter i. eine außergerichtliche Einigung, vielleicht mit Hilfe der Priester, verstand. In klass. Zeit (1. Jh.v.Chr. - 3. Jh. n.Chr.) ist diese Schlichtung längst außer Gebrauch. Schiemann, Gottfried (Tübingen) Bibliography M.Kaser, K. Hackl, Das röm. Zivil…

Anquisitio

(138 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] ist ein Teil des röm. Strafverfahrens der republikanischen Zeit bei Staatsverbrechen. Über sie fällten die Komitien in einem iudicium publicum das Urteil. Dem ging die a. voran: Zunächst vertraten die Volkstribunen als hierfür zuständige Magistrate die beabsichtigte Anklage dreimal vor dem versammelten Volk ( contio ). Entgegen der Ansicht Mommsens [1] waren die Komitien nicht erst Gnadeninstanz, die nach einer provocatio gegen das zuvor vom Magistrat gefällte Urteil entschied. Wie Brecht [2] und Kunkel [3] herausgearbeitet haben, war die a. aber keine Stra…
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