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Your search for 'dc_creator:( "Schiemann, Gottfried" ) OR dc_contributor:( "Schiemann, Gottfried" )' returned 176 results. Modify search

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Syrisch-römisches Rechtsbuch

(282 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] Das ‘S.-r. R. ist eine spätant. Rechts-Slg., die in mehreren syrischen, arabischen und armenischen Versionen verschiedenen Umfanges überl. ist. Sie war im Gebiet der oriental. Kirchen verbreitet, enthielt aber weltliches röm. Recht. Das Interesse am “Reichsrecht” in den östl. Prov. des röm. Reiches zeigt sich überlieferungsgesch. zunächst an den Sententiae Syriacae, einer Paraphrase kaiserlicher Gesetze, v. a. aus der Zeit des Diocletianus mit dem Schwerpunkt in den J. 293/4 n. Chr. Die Übers. ins Syrische erfolgte nicht unmitt…

Kreuzigung

(140 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] Die K., lat crux oder damnatio in crucem (“Verurteilung zur K.”), griech. in hell. Zeit ἀνασταύρωσις/ anastaúrōsis (das bei Hdt. 3,125 und wohl auch noch bei Xenophon [10] von Ephesos 4,2 aber eher “Pfählen” bedeutet), war nur eine von mehreren Arten der Vollstreckung einer Todesstrafe (II.) im röm. Reich. Sie kommt dort verm. aus der Gefahrenabwehr gegenüber Sklaven im Rahmen der coercitio (“Zwangsgewalt”) durch die tresviri [1] capitales. Die K. hatte vielleicht orientalische und punische Vorbilder und war zur Zeit der K. Jesu eine typische Ma…

Suppositio Partus

(18 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] Im röm. Recht die strafbare Handlung der Kindesunterschiebung, partus suppositus . Schiemann, Gottfried

Spado

(135 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] Der lat. Ausdruck für den Eunuchen, aber auch für den unabhängig von einer Kastration ( castratio ) nicht Zeugungsfähigen (Ulp. Dig. 50,16,128). Für den s. galten im röm. Recht familien- und erbrechtliche Besonderheiten: Während aus dem 2. Jh. n. Chr. die Regelung überliefert ist, daß der s. generell zur Adoption fähig ist (Gai. inst. 1,103), wird unter Iustinianus (6. Jh n. Chr.) differenziert: Die ältere Regel gilt nur noch für den s. aus natürlichen Gründen, nicht für Kastrierte (Inst. Iust. 1,11,9). Dies entspricht einer generellen Tendenz g…

Tabulae duodecim

(940 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
(‘Zwölf Tafeln oder vollständiger lex duodecim tabularum, ‘Gesetz der Zwölf Tafeln), die wichtigste Gesetzgebung der röm. Republik. Sie haben ihren Namen davon, daß man sie angeblich auf 12 eichene ( roboreas, wie es richtiger statt eboreas, “elfenbeinern”, bei Pomp. Dig. 1,2,2,4 heißen müßte) Tafeln aufschrieb. Inschr. sind sie aber nicht überl.; Text und Inhalt müssen aus der ant. Lit. rekonstruiert werden. Aus der Schilderung des Gesetzgebungsvorganges bei ant. Schriftstellern (v. a. Liv. 3,32 ff.) läßt sich ihre Entstehung um 450 v. Chr. vermuten. [English version] I. Anl…

Scriptura

(111 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] (wörtl. “das Aufgeschriebene”), bezeichnet im juristischen Bereich alle röm. Urkunden, und (mit der Zunahme der Schriftlichkeit) seit dem Prinzipat, v. a. aber in der Spätant., u. a. das Testament, den Schuldschein ( cheirógraphon ), überhaupt den Vertrag, aber auch eine Rechtsansicht oder eine rechtliche Entscheidung, soweit diese schriftlich niedergelegt waren. In einem engeren Sinne - wohl daher, daß die röm. Steuerpächter ( publicani ) das Geschäft zur Überlassung von öffentlichem Weideland an private (Unter-) pächter aufschrieben - war s. das Entgel…

Gesetzgebung

(232 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] ist in der Ant. sowohl Gegenstand praktischer Politik (Rechtskodifikation) als auch theoretischer (politikwiss. und rechtsphilos.) Reflexion. Letztere wurde von den Griechen erstmals (als nomothesía) thematisiert und sogleich auf einen Höhepunkt der Geistesgeschichte geführt, v. a. in Platons [1] Spätwerk über die Gesetze ( Nómoi). Platons Auffassung von G. dürfte, vermittelt wohl auch durch Cicero mit seiner Theorie der G. ( De legibus), nachhaltigen Einfluß auf die G. der röm. Kaiserzeit und hierdurch auf die europäische Rechtswissensch…

Translatio

(146 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] [1] s. Status [1] A. s. Status [1] A. Schiemann, Gottfried [English version] [2] juristischer Ausdruck T. iuris (“Übertragung des Rechts”) kommt in der berühmten Sentenz zum Ausdruck: ‘Niemand kann mehr Recht auf einen anderen übertragen, als er selbst hat’ ( nemo plus iuris transferre potest quam ipse habet, Ulp. Dig. 50,17,54). Dieser “Merksatz” vom Anf. des 3. Jh. n. Chr. spiegelt die Vorstellung des klass. röm. Rechts wider, daß subjektive Rechte nicht - wie in der früheren Gedankenwelt - in der Person jedes Inhabers neu e…

Synallagma

(254 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] (συνάλλαγμα, wörtl.: “der gegenseitige Austausch”). Griech. Ausdruck für den (Geschäfts-) Verkehr, zuweilen auch für jede rechtliche Verpflichtung, unabhängig von ihrer Begründung durch Delikt oder Vertrag; eine präzise juristische Bed. hat er nicht. Dennoch nehmen die röm. Juristen M. Antistius [II 3] Labeo (um Christi Geburt) und Titius Aristo (E. 1. Jh. n. Chr.) das griech. Wort s. im Lat. auf, um damit eine Vereinbarung zu bezeichnen, die für beide Partner Verpflichtungen begründet. Dies können insbes. auch sog. Innominatverträ…

Scheidung

(409 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] Die Auflösung der Ehe durch Sch. scheint in der Ant. von Mesopotamien bis Rom überall möglich gewesen zu sein, freilich nicht immer für Männer und Frauen in gleicher Weise. So war zwar in Äg. im 1. Jt. v. Chr. Frauen ebenso wie Männern die Erklärung der Sch. möglich; im altjüd. Recht wie wohl auch in Mesopotamien war hingegen nur die Verstoßung durch den Mann bekannt. Das jüd. Recht knüpfte die Auflösung der Ehe jedenfalls in späterer, talmudischer Zeit (Halakha) zudem an Sch.-Gr…

Strafprozeß

(300 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] Von einem S. im technischen Sinne kann in histor. Perspektive nur gesprochen werden, wenn sich ein Bereich der Strafverfolgung im öffentlichen (staatlichen) Interesse (Strafe, Strafrecht) von der Rechtsverfolgung im privaten Interesse (einschließlich etwaiger Privatstrafen, lat. poena ) unterscheiden läßt. Die Tatsache, daß z. B. die private Rache durch den Zwang zur Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens kanalisiert wird, begründet noch keinen S.: Zur Wahrung des öffentlichen Friedens und d…

Vindicius

(154 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] (auch Vindex: Pomp. Dig. 1,2,2,24). Eine Legendengestalt der röm. Geschichtsschreibung, z. B. Liv. 2,4,5-10. V. soll als Sklave eine Verschwörung der Tarquinii (vgl. Tarquinius [7; 12]) zur Wiederherstellung der Königsherrschaft im J. 509 v. Chr. entdeckt haben. Zur Belohnung soll er freigelassen und in den röm. Bürgerstand aufgenommen worden sein. Möglicherweise diente diese Legende zur “histor.” Erklärung dafür, daß die Freilassung nach röm. Recht zum Erwerb des Bürgerrechts füh…

Verbera

(122 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] (wörtl. “Schläge”), z. B. mit dem Stock ( ferula) oder Peitschen ( flagella), waren in Rom ein Mittel der Züchtigung ( castigatio). Sie kamen vor als eigenständige (Polizei-)Strafe v. a. gegenüber Sklaven und Angehörigen der Unterschicht ( humiliores, s. honestiores ) im Rahmen der Polizeigewalt der Magistrate ( coercitio ), insbes. der tresviri capitales in republikanischer Zeit, dann des Kaisers und seiner Beauftragten sowie der Provinzgouverneure. V. waren ferner - wie von der Geißelung Jesu bekannt - im röm. Strafrecht eine “Nebenstrafe”,…

Suizid

(449 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] Der S., von neulat. suicidium (“Selbsttötung”) als Parallelbildung zu homicidium , war in der griech. und röm. Ant. Gegenstand lebhafter intellektueller Auseinandersetzung: In schematischer Gegenüberstellung kann man sagen, daß die Anhänger und Nachfolger Platons, zumal Aristoteles [6] und der Neuplatonismus den S. verurteilten, während schon einige Sophisten (Sophistik) und erst recht der Kynismus den S. als Ausdruck der individuellen Freiheit hinnahmen, ja sogar ausdrü…

Vindicta

(81 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] Im röm. Gerichtsverfahren der legis actio sacramento in rem (“gesetzlichen Klage auf die Sache”) der Stab, der symbolisch an den Sklaven oder die Sache angelegt wurde, um den Anspruch des Klägers und den Gegenanspruch des Beklagten auf die Sache sinnfällig auszudrücken. Die Etym. von v. ist umstritten (dazu neuestens [1. 47 f.12]). Am wahrscheinlichsten erscheint der Zusammenhang mit vim dicere (“behaupten, die - rechtmäßige - Gewalt über die Sache zu haben”). Rei vindicatio Schiemann, Gottfried Bibliography 1 A. Bürge, Röm. Privatrecht, 1999.

Zitiergesetz

(269 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] Das in der mod. Lit. sogenannte Z. ist eine Anordnung des röm. Kaisers darüber, welche Juristen früherer Jh. bei der Rechtsfindung herangezogen und zitiert werden durften. Mit der Krise des röm. Reiches in der Mitte des 3. Jh. n. Chr. verlor auch die röm. Rechtswissenschaft ( iuris prudentia ) die polit., sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen für eine produktive Fortsetzung. Die Rechts-Lit. seit dem 1. Jh. v. Chr., dem Beginn ihrer “klass.” Periode, wurde damit aus einem Fundus für den ideellen Diskurs…

Gericht

(374 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] Seit Beginn ant. Staatlichkeit gab es die Institution des G. Ob und wo eine Phase der Schiedsgerichtsbarkeit voranging, läßt sich nicht mehr erschließen. In den Urkunden des Alten Orients sind G. vielfach belegt [1; 2; 3]. Der jeweilige Stadtfürst oder König dürfte auch Gerichtsherr gewesen sein; daneben gab es aber in Mesopotamien auch lokale Gerichtsbarkeit (d. h. innerhalb bestimmter Gruppen) [2]. Die Schreiber waren aufgrund ihrer Ausbildung für die Tätigkeit als Richter geei…

Vidua

(17 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] Lat. Ausdruck und t.t. des röm. Rechts für die Witwe (II.). Schiemann, Gottfried

Verleumdung

(98 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] Die V. wurde als schwere Persönlichkeitsverletzung sowohl im griech. (att.) Recht als auch im röm. Recht verfolgt. In Athen dürfte die V. unter den Tatbestand der kakēgoría (vgl. auch loidoría ) gefallen sein und zu einer Geldbuße auf private Klage hin geführt haben. Im röm. Recht war die V. ebenfalls ein Privatdelikt als eine Ausprägung der iniuria (Rechtsverletzung). Mit der V. verwandt war möglicherweise das carmen famosum (“Spottgedicht”) der 12 Tafeln ( tabulae duodecim ). Eine qualifizierte Art der V. war die röm. calumnia (falsche Ansc…

Supplicium

(229 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] (“Strafe”, = St.) wird im röm. Recht ähnlich wie poena verwendet, jedoch beschränkt auf die “öffentliche” St. (Strafrecht) und spezieller die Todesstrafe. Darüber, wie s. (urspr. wohl: Bitte um Vergebung) die Bed. einer St. erh. hat, sind nur Spekulationen möglich. Die Zwölf Tafeln (5. Jh. v. Chr.) kennen zwar die Todes-St. in einigen Fällen, jedoch überwiegend als private St.; sie wird in den Berichten über das Gesetz nicht als s. bezeichnet. Mehrfach ist in den Quellen von einem s. more maiorum (“St. nach der Vätersitte”) die Rede (Nachweise [1. 204-207…
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