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Your search for 'dc_creator:( "Thür, Gerhard (Graz)" ) OR dc_contributor:( "Thür, Gerhard (Graz)" )' returned 174 results. Modify search

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Diatheke

(1,223 words)

Author(s): Thür, Gerhard (Graz)
(διαθήκη). [English version] A. Wortbedeutung und Wesen Die d. ist die zentrale Einrichtung des griechischen Rechtes für die gewillkürte Erbfolge. Das Wort d. stammt von διατίθεσθαι ( diatíthesthai): das “Wegstellen” von Gegenständen des persönlichen Eigentums des Erblassers für solche Personen, die dem Familienverband (οἶκος, oíkos) nicht angehörten und daher keine gesetzlichen Erben sein konnten. D., etwas unscharf “Testament”, bezeichnete sowohl das Verfügungsgeschäft als auch die darüber errichtete Urkunde. Sie bezweckte die Ordnung v…

Ephesis

(239 words)

Author(s): Thür, Gerhard (Graz)
[English version] (ἔφεσις). Vom Verbum ἐφίεσθαι ( ephíesthai, sich an jemanden wenden) gebildet, bezeichnete e. in Athen eine Reihe von Rechtsakten, in denen eine Person sich nach vorläufiger Erledigung der Sache an die zur Entscheidung zuständige Stelle wandte. Man kann keinesfalls von einer einheitlichen, der heutigen “Berufung” vergleichbaren Einrichtung sprechen. Solon (um 600 v.Chr.) soll die E. bei Entscheidungen der Archontes an die (damalige) Heliaia zugelassen haben (Aristot. Ath. pol. 9,1). In klass…

Proix

(641 words)

Author(s): Thür, Gerhard (Graz)
[English version] (προίξ). Etym. “mit offener Hand gereichte Gabe” (im Epos nur im Genetiv im Sinne von “gratis” bekannt), bezeichnet p. in der agnatischen Familienordnung der griech. Poleis die “Mitgift” (im Gegensatz zur phernḗ der Kleinfamilie im hell.-röm. Ägypten). Erst ab dem 3. Jh. n. Chr. (Vorläufer FIRA I2 58,25; 68 n. Chr.) tritt p. als Übers. der röm. dos auf. Am besten bekannt ist die rechtliche Struktur der p. aus Athen (zu den hell. Inschr. aus Mykonos, Tenos, Amorgos, Naxos und Syros vgl. [6. 135-137, 149 f.]). Anläßlich der Verheiratung ( engýēsis )…

Pseudomartyrion dike

(447 words)

Author(s): Thür, Gerhard (Graz)
[English version] (ψευδομαρτυριῶν δίκη), aus mehreren griech. Rechtsordnungen als “Klage wegen falschen Zeugnisses” überliefert. Es haftete nur eine Person, die vor Gericht eine von einer Prozeßpartei vorformulierte Behauptung in der Regel unbeeidet bestätigt ( martyría ), nicht aber, wer sich außergerichtlich “freigeschworen” hatte ( exōmosía ). Zu dieser Privatklage ( díkē ) war der Beweisgegner legitimiert; der verurteilte Beklagte oder der abgewiesene Kläger des Ursprungsprozesses verlangte eine am Schaden ( blábēs díkē ), den er durch den Zeu…

Agraphiu graphe

(137 words)

Author(s): Mannzmann, Anneliese (Münster) | Thür, Gerhard (Graz)
[English version] (ἀγραφίου γραφή). In Athen Schriftklage wegen “Nichtaufschreibens” eines Schuldners (und damit Annullierung seiner Schuld), von Aristoteles (Ath. pol. 59,3) unter die öffentlichen Klagen gerechnet, die in den Kompetenzbereich der Thesmotheten fallen. Gemeint sind nach Demosthenes (58,51) Staatsschuldner, die eine Löschung ihres Namens auf der öffentlich aufgestellten Liste vorgenommen hatten, obwohl die Schuld nicht bezahlt war (von Demosthenes abhängig Harpokration, der noch Lyk…

Katapontismos

(112 words)

Author(s): Thür, Gerhard (Graz)
[English version] (καταποντισμός). Hinabstürzen ins Meer, Tötung eines Menschen durch Ertränken oder kult. Versenken von Gegenständen. War das Meer weit weg, nahm man den k. auch durch Stürzen in einen Fluß vor. K. ist bereits im Mythos als bes. Grausamkeit oder als Todesstrafe mit Ordalcharakter (die Götter konnten den Bestraften retten) in Fällen belegt, in denen das Recht auf Begräbnis und Totenkult verwirkt war. In histor. Zeit wurden Tyrannen oder grausame Herrscher durch k. bestraft, manchmal auch nur ihr Leichnam oder gar ihr Standbild versenkt (Paus. 6,11,6 v…

Homologia

(268 words)

Author(s): Thür, Gerhard (Graz)
[English version] (ὁμολογία), wörtlich “Gleichsprechen”, bezeichnet in der griech. Umgangssprache die schlichte mündliche Zustimmung oder Vereinbarung. Im rechtlichen Sinn wurde H. bald auch für schriftliche Vereinbarungen gebraucht ( syngraphḗ , synthḗkē ). Die rechtliche Bindung an die h. ging, wie in Athen ersichtlich, vom vorprozessualen Zugeständnis einzelner Behauptungen des Gegners aus. Im Vorverfahren ( anákrisis , s. diaitētaí [2]) hatten die Parteien die Pflicht, einander auf Fragen zu antworten (Demosth. or. 46,10). Die Bejahung einer solch…

Rechtspluralismus

(331 words)

Author(s): Thür, Gerhard (Graz)
[English version] Auch nach der Eroberung Ägyptens durch Alexandros [4] d. Gr. (331 v. Chr.) lebte die einheimische Bevölkerung weiterhin in ihren angestammten Rechtsvorstellungen, wie sie in Urkunden (Demotisches Recht) und vielleicht Gesetzen (Codex Hermopolis) überl. sind. Die aus den griech. Söldnern und Einwanderern hervorgegangene Oberschicht des ptolem. Äg. regelte ihre privaten Angelegenheiten nach ihren eigenen, zu einer Rechtskoine verschmolzenen Vorstellungen. Nur die Griechenstädte Nau…

Parabolon

(97 words)

Author(s): Thür, Gerhard (Graz)
[English version] (παράβολον). Wörtlich “Zahlung”, ein Geldbetrag, der in Athen nach Poll. 8,63 als Sicherheitsleistung bei Erheben der éphesis zu hinterlegen sei, verm. aber mit der parakatabolḗ identisch ist (vgl. auch Aristot. oec. 1348b 13). Ähnliche Ausdrücke für Zahlungen in einem Prozeß: ἀπάρβολος ( apárbolos, “ohne p.”: IG IV 175, 8f. und 197, 21-27; SGDI 3206,117); παρβάλλειν ( parbállein, zahlen: IPArk 17,65f.) In den Papyri sind παραβολή ( parabolḗ; so auch OGIS 41) und παραβόλιον ( parabólion) gleichbedeutend mit p. Thür, Gerhard (Graz) Bibliography E. Berneker, s.v…

Katenechyrasia

(199 words)

Author(s): Thür, Gerhard (Graz)
[English version] (κατενεχυρασία). Vom Faustpfand (ἐνέχυρον/ enéchyron, Hypotheke [1] A) abgeleitet, wurde die in der Regel vom Gläubiger privat durchzuführende Zwangsvollstreckung k., häufiger jedoch enechyrasía genannt. Die gängigste Bezeichnung war allerdings prā́xis (selten eisprā́xis ). Im griech. Bereich fand die Zwangsvollstreckung stets durch Beschlagnahme und Verkauf einzelner Vermögensstücke des Schuldners statt, nie in das Gesamtvermögen, jedoch (bes. in Ägypten) auch gegen die Person. Während in de…

Epobelia

(94 words)

Author(s): Thür, Gerhard (Graz)
[English version] (ἐπωβελία). In Athen mußte der unterlegene Kläger in einigen Privatprozessen eine Buße wegen mutwilligen Prozessierens in der Höhe des sechsten Teiles des Streitwertes, nämlich von der Drachme einen obolos (daher der Name e.) an den Beklagten zahlen. Das galt auch für die Partei, die mit einer paragraphḗ unterlegen war oder die eine diamartyría vergeblich angefochten hatte, hier allerdings nur unter der Voraussetzung, daß sie nicht einmal den fünften Teil der Richterstimmen für sich gewonnen hatte (Isokr. or. 18,12). Thür, Gerhard (Graz) Bibliography A.R.W. Ha…

Hypoboles graphe

(81 words)

Author(s): Thür, Gerhard (Graz)
[English version] (ὑποβολής γραφή). Popularklage gegen eine Person, die einem Bürger als dessen eigenes Kind unterschoben worden war. Untergeschobene Kinder, meist gekaufte Sklaven, werden in den att. Gerichtsreden und Komödien häufig erwähnt: Kinderlose Ehefrauen suchten so ihre Stellung im Hause zu festigen, doch ist die h.g. nur in den Lexica Segueriana V [2] überliefert. Die Sanktion gegen den Untergeschobenen war der Verkauf als Sklave. Thür, Gerhard (Graz) Bibliography 1 I. Bekker (ed.), Anecdota Graeca I, 1814/1865, 311 2 Lipsius, 417.

Cheirographon

(87 words)

Author(s): Thür, Gerhard (Graz)
[English version] (χειρόγραφον), wörtl. “Handschreiben” (Handschein). Neben der Syngraphe die häufigste Form der Privaturkunde der Papyri Ägyptens. Das seit dem 3./2.Jh. v.Chr. bis in die röm. Zeit auftretende ch. ist am Stil des Privatbriefs orientiert und auf keinen bestimmten Geschäftstyp beschränkt. Zeugen waren dabei üblich. Gewöhnlich hatte der aus dem ch. Berechtigte die Urkunde in Händen. In röm. Zeit konnte das ch. durch δημοσίωσις ( dēmosíōsis: Einverleibung in ein amtliches Archiv) beweisrechtlich die Gleichstellung mit den vom agoranómos er…

Prytaneia

(155 words)

Author(s): Thür, Gerhard (Graz)
[English version] (πρυτανεία). In Athen (auch in Milet und Ilion) wurden die Gerichtsgebühren, die von beiden Prozeßparteien im voraus zu erlegen waren, aber der obsiegenden Partei von der unterlegenen letztlich vergütet wurden, p. genannt. Die p. waren in den meisten Privatprozessen zu zahlen (in Erbschaftssachen war jedoch die parakatabolḗ vorgesehen), in öffentlichen Prozessen zumeist die παράστασις ( parástasis). Die p. betrug 3 Drachmen bei einem Streitwert zw. 100 und 1000 Drachmen, darüber 30 Drachmen, darunter war keine p. zu entrichten. Ob sich das Wort vom Amt …

Dosis

(142 words)

Author(s): Thür, Gerhard (Graz)
[English version] Das Substantiv leitet sich von διδόναι ( didónai) “geben” ab und hat wie auch das Verbum keine spezifisch juristische Bedeutung. Die Rechtsinstitute Schenkung und Stiftung lassen sich unter dem Terminus d. nur sehr unzulänglich erfassen: Die att. Redner gebrauchen διδόναι ( didónai) und διατιθέναι ( diatithénai; Diatheke) abwechselnd, wenn sie testamentarische Zuwendungen aus dem solonischen Gesetz rechtfertigen. In der großen Gesetzesinschrift von Gortyn bedeutet didónai “schenken” (col. IX 15-30, mit rechtlichen Beschränkungen). Beim Errich…

Agamiu dike

(123 words)

Author(s): Thür, Gerhard (Graz)
[English version] (ἀγαμίου δίκη). In Sparta eine Strafklage, die von jedermann gegen denjenigen erhoben werden konnte, der nach Erreichung eines gewissen Alters sich nicht verheiratete (Plut. Lykurgos 15). Durch diese Klage wurde ein mittelbarer Zwang zur Ehe ausgeübt, denn dem Übertreter drohte eine teilweise Aufhebung der Bürgerrechte. Die Klage mag auch sonst noch im dor. Rechtsbereich vorgekommen sein (vgl. Strab. 10,482), in Athen ist sie nicht nachzuweisen. Wenn Platon (leg. 721b; 774a) in s…

Androlepsia

(76 words)

Author(s): Thür, Gerhard (Graz)
[English version] (ἀνδροληψία) war im athenischen Recht eine vom Gesetz (nur belegt in Demosth. 23,82) den Verwandten eines auf athenischem Staatsgebiet ermordeten Atheners eingeräumte Selbsthilfebefugnis: Sie konnten, solange sich der Blutschuldige dem Zugriff der Angehörigen des Getöteten entzog, aus dessen Angehörigen drei Geiseln greifen (Die Deutung ist umstritten). Über deren Schicksal ist nichts bekannt. Ungerechtfertigte Ausübung der A. wurde bestraft. Thür, Gerhard (Graz) Bibliography B. Bravo, Symposion 1977, hrsg. v. J. Modrzejewski, 1982, 131 ff.

Rechtskoine

(312 words)

Author(s): Thür, Gerhard (Graz)
[English version] Ebenso wie die Koine in der griech. Sprach-Gesch. bezeichnet R. ein von der Rechts-Gesch. im Nachhinein analysiertes Phänomen des Hell.: das spontane Zusammenwachsen verschiedener griech. Rechtsvorstellungen, bes. im ptolem. Ägypten. Einrichtungen unterschiedlicher Poleis (Polis) verschmolzen dort im Rechtsleben durch die Vermischung der griech. Bevölkerung untereinander [4. 140], ohne daß die Obrigkeit auf eine Einheit hingewirkt hätte (so noch [3. 50 f.]). Als Beispiele hierfür…

Kratesis

(119 words)

Author(s): Thür, Gerhard (Graz)
[English version] (κράτησις) bezeichnet gemeingriech. in privatrechtlichen Beziehungen die tatsächliche, den körperlichen Zugriff erlaubende Gewalt über eine Sache, vergleichbar dem Besitz, jedoch nicht technisch im Sinne der röm. possessio verstanden (die Griechen kannten weder die Ersitzung ( usucapio ) noch einen speziellen Besitzschutz durch interdictum ). K. übte z.B. der Gläubiger an der verpfändeten Sache aus, auch wenn diese beim Schuldner verblieben war, ebenso der Pächter am gepachteten Grundstück. Wer die k. über eine Sache hatte, durfte darüber aber nic…

Poine

(190 words)

Author(s): Thür, Gerhard (Graz)
[English version] (ποινή). Bei Homer ganz konkret für Wergeld (Hom. Il. 18,498; aídesis ), aber auch allg. für Rache, Vergeltung gebraucht, später auf alle Geldbußen ausgedehnt, die ein Privater wegen eines Delikts verlangen konnte ([4. 10, 35]; vgl. lat. poena ; jedoch trat im Griech. die Erweiterung auf an den Staat zu zahlende Geldstrafen oder auf Leibesstrafen erst über die Rückübersetzung des lat. Terminus ein). Der Zusammenhang mit Wergeld (auch ἄποινα, ápoina; vgl. ἀποινᾶν, apoinán, eine p. verlangen, Demosth. or. 23,28 und 33; IPArk 7,14) lebt in der Verneinung…
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