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Your search for 'dc_creator:( "Meissel, Franz-Stefan (Wien)" ) OR dc_contributor:( "Meissel, Franz-Stefan (Wien)" )' returned 12 results. Modify search

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Dolus

(345 words)

Author(s): Meissel, Franz-Stefan (Wien)
[English version] bedeutet (in einem engeren Sinn) arglistige Täuschung. So definiert Servius Sulpicius d. als machinationem quandam alterius decipiendi causa, cum aliud simulatur et aliud agitur (eine Art Machenschaft, um andere zu betrügen, indem das eine vorgetäuscht, das andere getan wird, Ulp. Dig. 4,3,1,2). Neben dieser Bed. umfaßt d. im röm. Recht eine Vielzahl anderer verpönter Verhaltensweisen. Schon in der älteren Republik erscheint d. auch als Verschuldensform, die notwendiges Tatbestandselement bestimmter Delikte (z.B. furtum ) und crimina (z.B. Tötung dolo s…

Cessio

(509 words)

Author(s): Meissel, Franz-Stefan (Wien)
[English version] Abtretung, im jur. Sinn die Übertragung eines Rechts. Zu unterscheiden sind a) die Abtretung einer Forderung, b) die Abtretung des gesamten Vermögens im Konkurs ( c. bonorum) und c) die Abtretung eines Herrschaftsrechts vor dem Prätor ( in iure c. ). a) Der moderne Jurist versteht unter Zession die Vereinbarung der Übertragung einer Forderung mit der Wirkung, daß anstelle des alten Gläubigers (Zedent) einem neuen Gläubiger (Zessionar) die Forderung gegen den Schuldner ( debitor cessus) zusteht. Die Vorstellung einer solchen Zession ohne Zustimmung des …

Bürgschaft

(810 words)

Author(s): Neumann, Hans (Berlin) | Schiemann, Gottfried (Tübingen) | Meissel, Franz-Stefan (Wien)
[English version] A. Alter Orient Als Mittel der Vertragssicherung ist die persönliche (leibliche) Haftung durch einen Bürgen (vor allem Fremd-B., seltener Selbst-B.) in den mesopotam. Keilschrifttexten von der Mitte des 3. Jt.v.Chr. [2. 253] bis in hell. Zeit [3. 64-69] in unterschiedlicher Terminologie und in verschiedenen Formen bezeugt. Gängig war die Gestellungs-B. (Versprechen des Bürgen zur Gestellung des Schuldners an den Gläubiger zur Vollstreckung). Bei der spätbabylon. (6.-4.Jh. v.Chr.) S…

Depositum

(418 words)

Author(s): Meissel, Franz-Stefan (Wien)
[English version] Der röm. Verwahrungsvertrag, der als Realkontrakt zustandekommt, indem der Hinterleger (Deponent) eine Sache an den Verwahrer (Depositar) zur unentgeltlichen Aufbewahrung übergibt. Entgeltliche Verwahrung fällt unter locatio conductio . Der Depositar wird nicht Besitzer und Eigentümer der Sache, sondern bloß detentor ( posessio ): er darf die Sache nicht gebrauchen, ein Gebrauch der Sache wird als furtum qualifiziert. Auf Verlangen des Deponenten hat der Verwahrer die Sache unversehrt zurückzugeben. Im Falle der vorsätzlichen Unterschlagung der S…

Redemptor

(109 words)

Author(s): Meissel, Franz-Stefan (Wien)
[English version] (von redimere, “wiederkaufen”) bezeichnet im röm. Recht 1) einen Käufer bzw. Erwerber, insbes. eine Person, welche Forderungen aufkauft und sich die Klagen übertragen läßt ( cessio ), um sie bei Fälligkeit einzutreiben und damit Profit zu erzielen (vgl. Anastasius, Cod. Iust. 4,35,22,2), 2) den Loskäufer (aus der Sklaverei, aus der Gefangenschaft oder von einer Strafe; vgl. die christl. Bezeichnung r. für Jesus Christus als “Erlöser”), 3) jemanden, der durch Bestechung etwas erlangt, 4) einen Mieter bzw. Pächter, insbes. den Staatspächter, der als Sachwalter ( m…

Custos

(92 words)

Author(s): Meissel, Franz-Stefan (Wien)
[English version] Wächter, Hüter, Aufseher. C. ist auch ein Beiname des Iuppiter, der auf Münzen der Kaiser Nero bis Hadrian erscheint. Für die Rettung nach dem Vitellianersturm soll Domitian dem Iuppiter C. einen Tempel errichtet haben, in dem ein Bild aufgestellt war, das den Kaiser unter dem Schutz des Gottes stehend zeigt (Tac. hist. 3,74). Corporis c. ist die Bezeichnung für Leibwächter ant. Potentaten, insbes. für die german. Leibwache des iulisch-claudischen Hauses (CIL VI 8803; 8804). C. urbis findet sich öfters als Synonym für den praefectus urbi. Meissel, Franz-Stefan (W…

Litterarum obligatio

(363 words)

Author(s): Meissel, Franz-Stefan (Wien)
[English version] Im röm. Recht eine durch Schriftakt ( litteris) zustandegekommene Verpflichtung. Nach Gai. inst. 3,128ff. zählen dazu die nomina transcripticia (Umbuchungsforderungen) durch Buchung einer Auszahlung ( expensum ferre), indem aufgrund einer (meist brieflichen) Ermächtigung des Schuldners ( iussum , Cic. Q. Rosc. 1,2) mit einem bestimmten Datum vom Gläubiger eine Summe als an den Schuldner ausgezahlt verzeichnet wurde, ohne daß diese tatsächlich ausgezahlt wurde. Die Eintragung erfolgte in dem als codex accepti et expensi oder tabulae bezeichneten Hausbuc…

Iussum

(132 words)

Author(s): Meissel, Franz-Stefan (Wien)
[English version] (von iubere, anordnen). Eine einseitige Erklärung, die rechtlich als Befehl oder Ermächtigung wirkt. Im Privatrecht begegnet i. insbes. 1. als Weisung des Gewalthabers an Gewaltunterworfene (Sklaven bzw. Hauskinder), eine bestimmte Rechtshandlung vorzunehmen, z.B. etwas für ihn zu erwerben; 2. als Ermächtigung des Gewalthabers an einen Dritten, auf seine Rechnung mit einem Gewaltunterworfenen ein bestimmtes Geschäft abzuschließen (für das der Gewalthaber mittels actio quod iussu haftet); 3. bei der delegatio als Ermächtigung de…

Donatio

(486 words)

Author(s): Meissel, Franz-Stefan (Wien)
[English version] Die unentgeltliche Zuwendung eines Vermögensvorteils (z.B. durch Übertragung von Eigentum an einer Sache, durch Abtretung einer Forderung oder durch den Erlaß einer Schuld des Beschenkten). Wird eine Sache mit Schenkungswillen ( animus donandi) dem Beschenkten übergeben, so stellt die d. eine iusta causa für den Eigentumserwerb durch traditio oder Ersitzung ( usucapio ) dar. Ein bloßes Schenkungsversprechen ist nach röm. Recht nur in Form einer stipulatio verpflichtend. Die lex Cincia de donis et muneribus (ein plebiscitum von 204 v.C…

Intercessio

(376 words)

Author(s): Gizewski, Christian (Berlin) | Meissel, Franz-Stefan (Wien)
[English version] I. Staatsrechtlich Im röm.-republikanischen Staatsrecht bedeutet i. (von intercedere = dazwischentreten) das Veto gegen magistratische Dekrete ( decretum ), gegen Senatskonsulte ( senatus consultum ) und gegen Rogationen aller Art an die verschiedenen Volksversammlungsarten. Dekrete werden dadurch unwirksam, soweit nicht gesetzlich eine i. ausgeschlossen ist, wie z.B. gegen magistratische Gerichtsdekrete während eines laufenden Gerichtsverfahrens. Senatsbeschlüsse werden zur reinen Empfehlung ( auctoritas ) und Rogati…

Renuntiatio

(188 words)

Author(s): Meissel, Franz-Stefan (Wien)
[English version] (wörtl. “Bekanntgabe”, “Aufkündigung”). Im röm. Privatrecht bezeichnet r. meist eine einseitige empfangsbedürftige Erklärung, durch die auf ein Recht (z. B. eine Erbschaft) verzichtet oder ein Rechtsverhältnis beendet wird. Darunter fallen die einseitige Auflösung eines Verlöbnisses oder einer Ehe, insbes. aber die Kündigung eines Auftrags ( mandatum ) durch den Auftragnehmer (Paulus Dig. 17,1,22,11) sowie die Kündigung einer Gesellschaft ( societas , vgl. Paulus Dig. 17,2,65). Die Zulässigkeit einer r. hängt vom Vertragstyp sowie der konkreten P…

Delegatio

(435 words)

Author(s): Meissel, Franz-Stefan (Wien)
[English version] Im röm. Privatrecht ist die d. ein Dreipersonenverhältnis, bei dem der Anweisende (Delegant) den Angewiesenen (Delegat) ermächtigt, einem Dritten, dem Anweisungsempfänger (Delegatar), im eigenen Namen, aber auf Rechnung des Anweisenden, eine Leistung zu erbringen oder ihm gegenüber eine Verpflichtung einzugehen. Die d. beruht auf einer einseitigen, formfreien Erklärung ( iussum ), daß man die Handlung eines anderen gegen sich gelten lassen werde. Sie stellt eines der wichtigsten Geschäfte des röm. Kreditwesens…