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Your search for 'dc_creator:( "Thür, Gerhard (Graz)" ) OR dc_contributor:( "Thür, Gerhard (Graz)" )' returned 361 results. Modify search

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Ephetai

(96 words)

Author(s): Thür, Gerhard (Graz)
[English version] (ἐφέται). Im klass. Athen gab es neben dem Gerichtshof des Areios pagos in Blutsachen noch drei weitere Kollegialgerichte, die beim Palladion, beim Delphinion und in Phreatto tagten (Dikasterion) und mit 51 e. besetzt waren (Aristot. Ath. pol. 57,3f.). Dieses im Verhältnis zu den übrigen Dikasterien kleine Kollegium wurde aus Geschworenen (Dikastes) gebildet. Neuerdings nimmt man an, daß vor Solon E. auch an der Gerichtsstätte auf dem Areshügel tagten, zu denen damals allerdings noch nicht alle Bürger bestellt werden konnten. Thür, Gerhard (Graz) Bibliography R…

Dikasterion

(851 words)

Author(s): Thür, Gerhard (Graz)
(δικαστήριον). A. Athen [English version] 1. Gerichtsstätte Es gab zwei Arten von Gerichtsstätten: solche, an denen über Tötungsverbrechen gerichtet wurde (φονικά, phoniká), und solche, an denen andere öffentliche oder private Klagen verhandelt wurden. Die ersten, fünf an der Zahl, waren aus sakralen Gründen am Stadtrand und nicht überdacht, um eine Befleckung durch den Angeklagten zu vermeiden (Antiph. 5,11; Aristot. Ath. pol. 57,4), die zweiten lagen am Markt oder in seiner unmittelbaren Nähe. Sie waren bis auf die beiden größten, die Hēliaía (Ἡλιαία) und die Stätte der ekklēsí…

Parakletos

(140 words)

Author(s): Thür, Gerhard (Graz)
[English version] (παράκλητος, wörtl. “Herbeigerufener”). In Athen hatten die Prozeßparteien ihre Sache grundsätzlich selbst zu vertreten, allenfalls unterstützt von nahestehenden Personen, die vor den Gerichtshöfen zusätzlich das Wort ergriffen ( sýndikos , synḗgoros ). Als Unsitte (Xen. mem. 4,4; Plat. apol. 34c; Plat. leg. 934e) hatte sich eingebürgert, daß die Angeklagten, die sich im Epilog ihrer Verteidigungsrede mit der Bitte um Freispruch an die Geschworenen wandten, ihre Frau, Eltern, Kinder, Verwand…

Apographe

(100 words)

Author(s): Thür, Gerhard (Graz)
[English version] (ἀπογραφή) war in Athen jede schriftliche Erklärung gegenüber einer Behörde, insbes. die Abgabe eines Verzeichnisses vom Staat einzuziehender Güter. Danach wurde auch der Antrag auf Einziehung des verzeichneten Bestandes sowie das ganze Einziehungsverfahren a. genannt [1]. Für das Verfahren war das Geschworenengericht, in der Regel unter dem Vorsitz der Elfmänner, zuständig. In Ägypten bedeutete a. die schriftliche Anzeige an eine öffentliche Behörde über den Besitz- oder Personenstand sowie die Anmeldung zum Grundbuchamt [2]. Thür, Gerhard (Graz) Biblio…

Phonos

(355 words)

Author(s): Thür, Gerhard (Graz)
[English version] (φόνος). Tötung eines Menschen. Wegen ph. konnten im griech. Recht die nächsten Verwandten urspr. Blutrache (A.) üben; mit Erstarken der Polis, in Athen jedenfalls seit Drakon (E. 7. Jh.v.Chr.), waren sie auf eine Privatklage ( díkē ) wegen ph. beschränkt. Diese war beim basileús (I.C.) einzubringen, in drei Vorterminen wurden von den Parteien und Zeugen feierliche Eide ( diōmosía ) geschworen. Die Entscheidung fiel je nach Qualifikation der Tat in Gerichtsversammlungen, die an verschiedenen Kultstätten tagten ( dikastḗrion A.I.): Bereits Drakon untersch…

Diomosia

(236 words)

Author(s): Thür, Gerhard (Graz)
[English version] (διωμοσία). Mindestens seit Drakon (vor 600 v.Chr.) hatten in Athen beide Parteien und ihre Helfer (Zeugen) im formalen Vorverfahren ( prodikasíai) zu Mordprozessen vor dem Archon Basileus einen feierlichen Eid, die D., zu leisten. Der Ankläger beschwor darin (unter Anrufung der Rachegöttinnen und anderer Gottheiten) unter Einsatz seiner eigenen Person, seines Geschlechts und seines Hauses seine Berechtigung zur Verfolgung, und daß der Angeklagte die Tat wirklich begangen habe (Antiph. 6,16; Demosth…

Enktesis

(117 words)

Author(s): Thür, Gerhard (Graz)
[English version] (Ἔγκτησις). In den griech. Staaten war der Erwerb von Grundstücken ausschließlich den Bürgern vorbehalten. Einzelnen Ausländern wurde durch ehrenden Volksbeschluß das Privileg der E. verliehen, das Recht, “Land” oder “ein Haus” (oder beides) zu erwerben. In Athen wurden manche métoikoi damit ausgestattet, generell vielleicht die isoteleís . Im dorischen Bereich wurde statt e. der Terminus ἔμπασις/ἴμπασις ( émpasis/ ímpasis) verwendet. Thür, Gerhard (Graz) Bibliography J. Pečirka, The Formula for the Grant of E. in Attic Inscriptions, 1966  A.R.W. Harrison,…

Kakotechnion dike

(104 words)

Author(s): Thür, Gerhard (Graz)
[English version] (κακοτεχνιῶν δίκη). Klage wegen “übler Machenschaften”, speziell in Athen gegen einen Prozeßgegner gerichtet, dessen Zeuge wegen falschen Zeugnisses ( pseudomartyrías díkē ) verurteilt worden war (Demosth. or. 47,1; 49,56). Zuständig war der Amtsträger, der auch den Hauptprozeß geleitet hatte. Den Zeugensteller traf eine an den Kläger zu bezahlende Geldbuße. Da dieser aber zumeist schon im Zeugnisprozeß eine Buße erstritten hatte, ist es wenig wahrscheinlich, daß die k.d. in jedem Fall ohne weitere Voraussetzung gegen den Zeugensteller zustand.…

Gnome

(3,668 words)

Author(s): Gärtner, Hans Armin (Heidelberg) | Thür, Gerhard (Graz)
[1] Literaturgeschichtlich I. Griechisch [English version] A. Wortbedeutung Das Substantiv γνώμη (nicht bei Homer und Hesiod) mit seinem urspr. außerordentlich umfassenden Bedeutungsbereich ist als Nomen actionis zum Verbum γιγνώσκω ( gignṓskō) zu stellen [11; 37. 491; 27. 32 (auch zur Etym.)]; das Verbum liegt mit seinen Bedeutungen: “erkennen”, “sich eine Meinung bilden”, “beschließen” und “urteilen” zwischen den Polen: “Fähigkeit zum Erkennen eines Sachverhaltes” und “Resultat dieser Erkenntnis” [40. 20-39, bes. 32f.] und…

Doron graphe

(152 words)

Author(s): Thür, Gerhard (Graz)
[English version] (Δώρων γραφή). In Athen Klage wegen Bestechlichkeit (Poll. 8,42), worunter auch die Richterbestechlichkeit fiel. Aktive Bestechung im Zusammenhang mit der Gerichtsbarkeit wurde mit dekasmú graphḗ verfolgt. Tathandlung war das Geben und Annehmen von Geschenken an und durch Amtsträger, wozu auch die Anwälte in öffentlichen und privaten Prozessen gerechnet wurden (Demosth. or. 46,26), zum Schaden des Staates (Lys. 21,22: ἐπὶ τῆς πόλεως κακῷ; Demosth. or. 21,113: ἐπὶ βλάβῃ τοῦ δήμου). Die Klage wurde in leichteren Fällen bei den logistaí , in schwereren bei den the…

Adeia

(75 words)

Author(s): Thür, Gerhard (Graz)
[English version] (ἄδεια). Allg. Freiheit von Furcht; juristisch Freiheit von Strafe bzw. Strafverfolgung, wobei der Staat auf an sich rechtmäßige Straf- bzw. Verfolgungsansprüche verzichtet. Dieser Verzicht wird in Athen durch Volksbeschluß ausgesprochen (Demosth. 24,45; And. 1,77; 1,12; Lys. 13,55; IG I3 52B16; 370,31+33; 370,64, ausnahmsweise durch Ratsbeschluß (And. 1,15). In den Papyri auch: Schutz vor Unrecht, Verfügungsfreiheit, Erlaubnis, Sicherheit. Thür, Gerhard (Graz) Bibliography A. R. W. Harrison, The Law of Athens II, 1971, 199.

Dikazein

(157 words)

Author(s): Thür, Gerhard (Graz)
[English version] (δικάζειν). Das Wort (ungefähr: “Recht [aus]üben”) hängt mit der Streitbeendigung durch Urteil zusammen. Ob das Urteil urspr. vor einem “Schiedsrichter” gefällt wurde, den beide Parteien einvernehmlich bestellt hatten, ist höchst fraglich. Eher war d. in der Frühzeit die Tätigkeit eines zumindest ansatzweise mit staatlicher Autorität ausgestatteten Ältestenrates oder Funktionärs ( dikastḗs ). In welcher Form dieses d. geschah, ist ebenfalls unklar: Entweder entschied der Amtsträger in der Sache selbst oder er setzte lediglich ein form…

Diamartyria

(239 words)

Author(s): Thür, Gerhard (Graz)
[English version] (διαμαρτυρία). Ein sog. “Entscheidungszeugnis”, ein altertümlicher, vom normalen Zeugenbeweis verschiedener, auf einen oder mehrere Zeugen gestützter Akt mit formell feststellender Kraft, der in Athen vor allem in einem Verwaltungsverfahren über die Erbenstellung zulässig war. Eingeleitet wurde dieses Verfahren durch einen Erbschaftsanwärter, der nicht zu den Hauserben gehörte. Er beantragte die Zuweisung der Erbschaft ( epidikasía ). Dann konnte ein Hauserbe als Antragsgegner auftreten. Seine Behauptung, ‘der Nach…

Dialysis

(167 words)

Author(s): Thür, Gerhard (Graz)
(διάλυσις). [English version] [1] Prozeßrecht Dem Prozeßrecht der griech. Staaten lag das Prinzip zugrunde, die Streitparteien zu versöhnen (διαλύειν, dialýein). Erst wenn dies mißlang, sollte ein förmlicher Urteilsspruch die Sache entscheiden. Ein d.-Verfahren bildete den ersten Verfahrensschritt im sog. “Vorverfahren”, sowohl vor dem Gerichtsmagistrat ( anákrisis ) als auch vor den amtlichen oder privaten diaitētaí , im internationalen Schiedsverfahren und im Verfahren vor “fremden Richtern”, die aus einer oder mehreren Städt…

Anchisteia

(136 words)

Author(s): Thür, Gerhard (Graz)
[English version] (ἀγχιστεία). In Athen waren die engsten Seitenverwandten als a. zusammengefaßt. Sie hatten die Pflicht, bei Mord an einem Sippenmitglied die Klage gegen den Täter zu erheben, und das Recht, einem unvorsätzlichen Täter Verzeihung (Aidesis) zu gewähren (IG I3 104,13-25). Die a. bezeichnete auch den Kreis der Erbberechtigten für den Fall, daß keine direkten Nachkommen (leibliche oder adoptierte, Eispoiesis) vorhanden waren. Die a. umfaßte 1) die vom selben Vater stammenden Brüder des Verstorbenen und deren Nachkommen, 2) entsprechend die Schw…

Lipomartyriu dike

(238 words)

Author(s): Thür, Gerhard (Graz)
[English version] (λιπομαρτυρίου δίκη). Klage wegen unterlassener Zeugenaussage. Das Prozeßzeugnis ( martyría ) bestand in den griech. Poleis aus einem vom Kläger oder dem Beklagten vorformulierten Satz, der dem Zeugen im Prozeß vorgesprochen wurde und den dieser durch sein bloßes Auftreten vor Gericht bestätigte. Wurde ein Zeuge von einer Prozeßpartei privat geladen (καλεῖν, kaleín, Plat. leg. 937a, PHalensis 1,222f., IPArk 17,12; προσκαλεῖν, proskaleín, Demosth. or. 49,19), hatte er zwei Möglichkeiten: Entweder er verweigerte das Zeugnis und leistete auß…

Eisagogeus

(117 words)

Author(s): Thür, Gerhard (Graz)
[English version] (Εἰσαγωγεύς). Jeder Amtsträger, dem in Athen die Gerichtsvorstandschaft zustand (Archontes), hatte die bei ihm anhängig gemachten Prozesse in einen Gerichtshof ( dikastḗrion ) einzuführen (εἰσάγειν, eiságein) und wurde in dieser Tätigkeit auch e. genannt. Im engeren technischen Sinn war ein e. Mitglied eines fünfköpfigen Kollegiums, dem die Gerichtsvorstandschaft in gewissen eiligen Rechtssachen zustand (Aristot. Ath. pol. 52,2). Im ptolemäischen Ägypten war der e. ein vom König ernannter ständiger Beamter griech. Nationalität, der bei den …

Proeisphora

(116 words)

Author(s): Thür, Gerhard (Graz)
[English version] (προεισφορά, Vermögenssteuervorschuß). Da in Athen die eisphorá (Vermögenssteuer) die in Krisenzeiten nötigen Geldmittel zu langsam einbrachte, wurde (vermutlich vor 362 v. Chr.) den 300 reichsten Bürgern der Stadt die Liturgie (I.B.) auferlegt, den gesamten aufzubringenden Betrag zinslos als p. “vorzuschießen”. Unter Abzug ihres eigenen Anteils konnten sie die p. von den Mitgliedern ihrer symmoría (Steuerklasse) auf ihr eigenes Risiko eintreiben. Die p. ist auch aus anderen demokratischen Poleis überliefert (z. B. Priene und Lindos [3. 1232 f.]). Thür,…

Aidesis

(81 words)

Author(s): Thür, Gerhard (Graz)
[English version] (αἴδεσις). Zur Zeit Drakons (vor 600 v. Chr.) ein zwischen den Angehörigen des vorsätzlich oder unvorsätzlich Getöteten und dem Blutschuldigen abgeschlossener, vermutlich durch einen Eid bekräftigter Vertrag über die Streitbeendigung durch Zahlung des Wergeldes (IG I3 104,13; Demosth. 43,57), im 4. Jh. die einseitige, von den Angehörigen des Getöteten gewährte Verzeihung bei unvorsätzlicher Tötung. Thür, Gerhard (Graz) Bibliography D. M. MacDowell, Athenian Homicide Law, 1963, 123 ff.  A. R. W. Harrison, The Law of Athens II, 1971, 78.

Graphe

(254 words)

Author(s): Thür, Gerhard (Graz)
(γραφή). [English version] [1] Klageschrift Wörtlich “Schrift”, hatte g. im Prozeßrecht der griech. Poleis allg. die Bedeutung “Klageschrift” (Demosth. or. 45; 46; vgl. auch IPArk 17; 114/5; 178 aus Stymphalos und SEG 27, 545, 27 und 33 aus Samos). Speziell in Athen wurde g. im eigentlichen Sinne von “Schriftklage” gebraucht, die jeder unbescholtene Bürger (ὁ βουλόμενος, “jeder, der will”) gegen Personen erheben konnte, welche bestimmte öffentliche Interessen verletzten, während der privat in seinen Rechten Verletzte sich mit díkē [2] wehren konnte. Diese Unterscheidung …
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