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Iustitium

(108 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] In Rom der von einem Magistrat (dem jeweils höchsten in Rom anwesenden) durch Edikt angeordnete Stillstand der Rechtspflege, verbunden mit weiteren Einschränkungen des Geschäftsverkehrs, z.B. der Schließung der Staatskasse ( aerarium , Cic. har. resp. 55) oder der Läden auf dem Forum (Liv. 9,7,8). Der Anordnung dürfte mindestens in der späten Republik ein Senatsbeschluß vorausgegangen sein (Liv. 3,3,6). Das i. war nicht nur eine Notstandsmaßnahme, sondern kam schon in republikanischer Zeit auch aus Anlaß öffentlicher Trauer über eine mil…

Emancipatio

(519 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Im röm. Recht hatte der paterfamilias in der Regel, solange er lebte, die väterliche Gewalt über seine Kinder. Eine Entlassung von Söhnen aus der Herrschaft des pater war nur durch ein sehr förmliches und kompliziertes Rechtsgeschäft möglich: die e. Sie knüpft an die förmliche Veräußerung durch mancipatio an, mit der nicht nur der dominus seine Sklaven verkaufen konnte, sondern auch der Vater seine Söhne. Durch diesen “Verkauf” gab der Vater den Sohn einem anderen pater in Dienst. Noch zur Zeit der Zwölf Tafeln (5. Jh.v.Chr.) stand außer dem “Verkauf” …

Repudium

(168 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Im röm. Recht zunächst die einseitige Verstoßung der Ehefrau durch ihren Mann. Nach dem Wortsinn (von pudor, “Scham, Keuschheit”) wird das r. eine schwere Verfehlung (bes. Ehebruch, adulterium ) der Frau zur Voraussetzung gehabt haben. Nach den Zwölftafeln soll, wie Gai. Dig. 24,2,2,1 berichtet, der Mann die Frau beim r. aufgefordert haben, fortzugehen ( baete foras) und ihre Sachen mitzunehmen ( tuas res tibi habeto). Schon im 3. Jh. v. Chr. ist das r. ohne Schuld der Frau möglich (vgl. Gell. 4,3,1 f.); spätestens seit dem 1. Jh. v. Chr. kann die In…

Caelibatus

(210 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Die Ehelosigkeit ( c.) war ein wichtiger Gegenstand gesellschaftlicher Bewertung und rechtlicher Regelung in Rom. In republikanischer Zeit hat sich, vielleicht nach frühen Vorläufern schon 403 v.Chr. (Val. Max. 2,9,1), der Zensor (102, nicht 131 v.Chr.) Q. Caecilius Metellus Numidicus in einer Rede vor dem Volk gegen die Ehe- und Kinderlosigkeit ausgesprochen (Gell. 1,6). Hieran knüpfte Augustus zur Begründung der lex Iulia de maritandis ordinibus, dem ersten Hauptstück seiner Ehegesetzgebung (18 v.Chr.), ausdrücklich an (Liv. 59). Durch dies…

Manumissio

(14 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Der t.t. für die röm. Freilassung (C.). Schiemann, Gottfried (Tübingen)

Orbi

(121 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Die “Kinderlosen”, die nach röm. Recht seit Augustus gewisse Rechtsnachteile erfuhren: Zur Förderung des Kinderreichtums wurden Frauen mit mehreren Kindern nach der lex Iulia de maritandis ordinibus und nach der lex Papia begünstigt ( ius liberorum ) und als “Kehrseite” hiervon Kinderlose (Frauen wie Männer) in ihrer Fähigkeit ( capacitas) zum Erwerb von Erbschaften und Vermächtnissen beschränkt: Was den o. testamentarisch hinterlassen war, fiel ihnen nur zur Hälfte (dem überlebenden Ehegatten sogar nur zu einem Zehntel) zu. Der verbleibende Rest wurde als cad…

Persona

(191 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] [1] s. Maske s. Maske Schiemann, Gottfried (Tübingen) [English version] [2] Juristisch Juristisch. P. ist zwar ein in die Gegenwartssprache eingegangenes Lehnwort aus dem Lat., hat dort aber noch überhaupt nicht die zentrale Bed. wie in der mod., nach-vernunftrechtlichen Rechtskultur (vgl. Person). Ulp. Dig. 50,17,22 pr. spricht zwar von einer p. versilis, also der Persönlichkeit (auch) eines Sklaven. Dies steht jedoch im Zusammenhang mit der Feststellung, daß den Sklaven gerade keine rechtlichen Ansprüche zustehen. Vielmehr war …

Carcer

(279 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Der Ort der persönlichen Haft im röm. Recht wird von Varro ling. 5,151 von coercere abgeleitet, steht also in Zusammenhang mit der Befugnis des Magistrats zu unmittelbarer Gewaltanwendung ( coercitio ), nicht mit Sanktionen gegen strafbares Verhalten. ‘Der c. muß zur Verwahrung, nicht zur Bestrafung von Menschen unterhalten werden’: carcer enim ad continendos homines, non ad puniendos haberi debet (Ulp. Dig. 48,19,8,7). Für Privatdelikte wie für andere Obligationen, die zur Haftung des Schuldners mit seiner eigenen Person führten, regel…

Ignorantia

(167 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Von der i., auch ignoratio (Unkenntnis), handelt eine alte röm. Rechtsregel. Nach Paulus (3. Jh. n.Chr., Dig. 22,6,9 pr.) lautet sie: iuris i. nocet, facti vero i. non nocet (‘Rechtsunkenntnis schadet, Tatsachenunkenntnis aber nicht’). Seit dem MA spricht man eher von Irrtum ( error). Bei den Römern hat man error und i. vermutlich gleich bewertet: Der Rechtsirrtum hindert weder die Verantwortlichkeit für eigenes (“straf”- wie zivilrechtliches) Verhalten, noch die Wirksamkeit des consensus bei Rechtsgeschäften unter Lebenden oder …

Modus

(273 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] hat im röm. Recht zweifache Bed.: Zum einen bezeichnet es das “Maß” v.a. von Grundstücken, zum anderen - der Sache nach - dasselbe wie der mod. Begriff der Auflage (bei einer Schenkung oder einer testamentarischen Begünstigung). M. agri (die Grundstücksgröße) war Gegenstand einer aus Paul. sent. 2,17,4 bekannten Klage ( actio de modo agri): War der Preis für ein Grundstück nach der Größe seiner Fläche berechnet, konnte der Erwerber als Privatstrafe vom Veräußerer das Doppelte des anteiligen Preises verlangen, wenn sich herausstellt…

Dictio dotis

(219 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Im röm. Recht das einseitige Versprechen, eine Mitgift ( dos ) zu gewähren. Proculus (Dig. 50,16,125) gibt das Formular zu dieser Erklärung mit den Worten wieder: dotis filiae meae tibi erunt aurei centum (‘als Mitgift für meine Tochter werden dir 100 Goldstücke zur Verfügung stehen’). Außer dem Brautvater konnten auch andere männliche Vorfahren der Braut, die Braut selbst und gemäß ihrer Anweisung ihr Schuldner (z.B. ihr früherer Ehemann, der ihr die dos, die er seinerzeit bei der Eheschließung der Frau erhalten hatte, aufgrund der actio rei uxoriae herausgeben m…

Capitale

(84 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Das Wort c. verwendeten die Römer, wann immer es um die Todesstrafe (auch poena capitis) ging: für das Verbrechen selbst, das Strafverfahren und den Ausspruch und Vollzug der Strafe, aber auch bei Verlust der persönlichen Freiheit oder des Bürgerrechts ( deminutio capitis ) und insbes. beim Exil ( exilium ), seitdem diese in spätrepublikanischer Zeit tatsächlich an die Stelle der Todesstrafe für röm. Bürger getreten war. Schiemann, Gottfried (Tübingen) Bibliography E. Cantarella, I supplizi capitali in Grecia e a Roma, 1991.

Naturales liberi

(325 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] (auch: liberi naturales), die “natürlichen Kinder”, waren in der Spätant. die Kinder aus einer nichtehelichen Gemeinschaft ( concubinatus ). Gegenüber anderen Kindern nichtehelicher Abkunft ( spurius ) waren sie vielfältig privilegiert. So gab es nur für die n.l. die Möglichkeit einer Legitimation, also des späteren Erwerbs der Rechtsstellung ehelicher Kinder ( legitimi). Zunächst wohl als Anreiz zur Eheschließung der Konkubinatspartner gedacht, bewirkte seit Constantinus [1] d.Gr. die Ehe der Eltern die volle Stellung ehelicher Kinder für die n.l. (Legit…

Petitio

(262 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Das Wort p. (das “Begehren”) wird für bestimmte Klagearten im röm. Formularprozeß gebraucht ( formula ), so für die actio (Klage), die auf einen bestimmten Gegenstand oder eine bestimmte Summe erhoben wird (Dig. 12,1), oder die Klage des wahren Erben gegen den Besitzer einer Erbschaft ( hereditatis p., Dig. 5,3; Cod. Iust. 3,31). Außerdem werden die im Kognitionsverfahren ( cognitio ) erhobenen Ansprüche meist als p. bezeichnet. Eine genaue begriffliche Abgrenzung zw. actio, p. und persecutio (Rechtsverfolgung) enthalten die röm. Quellen nicht; sie ist …

Abortio

(171 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] auch partus abactio, ist die Abtreibung im spätröm. Recht. Lange Zeit ist die a. in Rom offenbar ebensowenig wie im griech. Rechtskreis ( amblosis ) strafbar gewesen. In einer Rechtsordnung, die sogar die Kindesaussetzung zuließ, war dies konsequent. Möglicherweise sorgte freilich der Zensor für eine wirksame soziale Kontrolle gegenüber evidenten Mißbräuchen. Erst mit einem Reskript von Sept. Severus und Caracalla (vgl. Marcianus Dig. 47,11,4) wurde das Exil über abtreibende verheirat…

Mater familias

(131 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Während das Wort pater familias eine klar definierte Rechtsstellung bezeichnet, wird die röm. Familienmutter mit m. f. eher ges. als juristisch gekennzeichnet. Zunächst war m. f. der Ehrentitel für die Ehefrau, die in der manus (Hausgewalt) ihres Mannes lebte und mit ihm Kinder hatte. Ihre soziale Stellung war im Gegensatz (und in Kompensation) zu ihrer Rechtsstellung ( manus ) hoch. Sie hatte den Vorrang vor allen anderen Hausgenossen außer ihrem Ehemann. Später, als die manus-Ehe schon außer Gebrauch war, verlor der Ausdruck m. f. - nun im wörtlichen Sinne…

Iurgium

(86 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Ein Ausdruck in den Zwölftafelgesetzen (ca. 450 v.Chr., Tabulae duodecim ), dessen rechtsgesch. Relevanz bis h. sehr umstritten ist. I. ist wohl eine mildere Streitform als das gerichtlich ausgetragene Verfahren ( lis ), sonst eine allg. Bezeichnung für eine Streitigkeit. Denkbar erscheint, daß man unter i. eine außergerichtliche Einigung, vielleicht mit Hilfe der Priester, verstand. In klass. Zeit (1. Jh.v.Chr. - 3. Jh. n.Chr.) ist diese Schlichtung längst außer Gebrauch. Schiemann, Gottfried (Tübingen) Bibliography M.Kaser, K. Hackl, Das röm. Zivil…

Anquisitio

(138 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] ist ein Teil des röm. Strafverfahrens der republikanischen Zeit bei Staatsverbrechen. Über sie fällten die Komitien in einem iudicium publicum das Urteil. Dem ging die a. voran: Zunächst vertraten die Volkstribunen als hierfür zuständige Magistrate die beabsichtigte Anklage dreimal vor dem versammelten Volk ( contio ). Entgegen der Ansicht Mommsens [1] waren die Komitien nicht erst Gnadeninstanz, die nach einer provocatio gegen das zuvor vom Magistrat gefällte Urteil entschied. Wie Brecht [2] und Kunkel [3] herausgearbeitet haben, war die a. aber keine Stra…

Carnifex

(98 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Der Henker, der in der röm. Gesellschaft - wie nahezu überall und immer - eine verachtete, außerhalb des bürgerlichen Lebens zu verrichtende Aufgabe erfüllte. Der Vollzug der Todesstrafe durch die carnifices stand in der röm. Republik unter der Aufsicht der tresviri capitales . Ob sie - wie früher allg. angenommen - Staatssklaven waren, ist durchaus ungewiß. So mußten in Cumae und Puteoli die selbständigen Bestattungsunternehmer, in der Kaiserzeit auch Soldaten, die Aufgaben des c. erfüllen. Schiemann, Gottfried (Tübingen) Bibliography W. Kunkel, Staatsordnu…

Condictio

(930 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] A. Klageart des ius civile Mit der legis actio per condictionem konnte seit dem 3. Jh.v.Chr. die Verurteilung zu einer bestimmten Leistung erreicht werden: certa pecunia aufgrund einer l. Silia, andere certae res aufgrund einer l. Calpurnia (vgl. Gai. inst. 4,17 b-19). C. (“Ansage”) selbst ist eine bloß prozessuale Bezeichnung: Der Gerichtstermin wurde nicht sofort anberaumt, sondern nach Ablauf einer “angesagten” Frist von 30 Tagen, die dem Schuldner die Möglichkeit zur Erfüllung ohne Gerichtsverfahren ließ. Bei dem certum dieser Klage hat es sich wohl i…

Matrimonium

(159 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Neben nuptiae der röm. Begriff für die Ehe. Mit dem Wortstamm mater (“Mutter”), von dem m. abgeleitet ist, wird das m. (“Mutterschaft”) verbunden. Sprachlich wird daher die Frau in ein m. geführt oder gegeben, und der Mann hat die Frau in matrimonio. Auch rechtlich hat das m. vor allem wegen der Mutterschaft Bedeutung: iustum (rechtlich anerkanntes) oder legitimum (gesetzmäßiges) m. ist eine Ehe unter röm. Bürgern oder eines Römers mit einer Frau, der das conubium zustand. Die Kinder aus einer solchen Ehe sind röm. Bürger, und ihre Stellung zum Vater folgt dem ius civil…

Plebiscitum

(492 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] (Pl. Plebiscita). Die Beschlüsse der röm. Plebeier-Versammlung ( concilium ; plebs ). Seit der lex Hortensia (287 v.Chr.) wurden diese Beschlüsse den leges (Gesetzen, lex ) gleichgestellt ( legibus exaequata sunt, Gai. inst. 1,3) und auch so bezeichnet. Die Annahme einer noch älteren Allgemeinverbindlichkeit der p. kann heute als widerlegt gelten (zusammenfassend [1. 61f.]). In den folgenden drei Jh. bildeten die p. den Schwerpunkt der röm. Gesetzgebungstätigkeit überhaupt. Dies mag u.a. daran gelegen haben, daß die Einberufung eines concilium plebis durch…

Contractus

(318 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Bei Gai. inst. 3,88 bildet c. neben dem Delikt eines der beiden Glieder der obersten Einteilung des gesamten röm. Schuldrechts. Dies hat manche Interpreten dazu verleitet, c. einfach mit “Vertrag” zu übersetzen. C. ist aber in Wahrheit urspr. nicht auf die Verbindlichkeit als Vertrag beschränkt, bedeutet er doch wörtlich nur überhaupt “sich (eine Verpflichtung) zuziehen”. In der Prinzipatszeit war das Verständnis des c. freilich mit einer Einigung ( consensus, conventio) verbunden (Dig. 2,14,1,3). Auch dann noch führte aber keineswegs jede Einigung zum c. Da i…

Compensatio

(619 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Die c. (Aufrechnung) ist im röm. Recht eine ziemlich verwickelte Institution. Dabei ist ihr Grundgedanke einfach: Stehen sich in einem Prozeß zwei Parteien gegenüber, die gegeneinander Forderungen zu erheben haben, werden die Forderungen nicht gesondert behandelt, sondern - soweit ihre Beträge sich decken - miteinander verrechnet. Beide Forderungen werden dann in diesem Umfang getilgt, so daß die Klage unbegründet wird und der Beklagte seinerseits seine (Gegen-)Forderung nicht meh…

Consensus

(297 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] ist der übereinstimmende Wille der Parteien eines Vertrages ( contractus) . Im röm. Recht bildete er die Grundlage für die Verbindlichkeit von Kauf ( emptio venditio ), Miet-, Werk- und Dienstvertrag ( locatio conductio ), Auftrag ( mandatum ) und Gesellschaft ( societas ). Die “Entdeckung” des c. als zentrales Element einer Privatrechtsordnung ist eine der ‘großartigsten und für die weitere Entwicklung wirkungsvollsten juristischen Leistungen’ [1. 180]. Die Verbindlichkeit aus c. bedarf weder einer Form noch einer Vorleistung noch der Erfüllung. …

Recht

(3,610 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] I. Allgemeines Die wichtigsten Grundlagen für das spätere europäische Rechtsdenken wurden im jüdischen Recht des AT, im griech. R. als dem praktischen Gegenstück zur beginnenden philos. Reflexion über die Gerechtigkeit (Vorsokratiker; Gerechtigkeit) und vor allem im röm. R. als der maßgeblichen Autorität für die Entwicklung einer weltlichen europ. Rechtswiss. seit dem Spät-MA gelegt (Rezeption). R. ist immer die Ordnung einer größeren Gemeinschaft zur Bereinigung von Konflikten zw.…

Intestabilis

(106 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Im röm. Recht: rechtlich unfähig, Zeuge ( testis) zu sein. In den Inst. Iust. (2,10,6) werden als intestabiles aufgezählt: Frauen, Unmündige, Sklaven, Stumme, Taube, Geisteskranke, entmündigte Verschwender und die von einem bes. Gesetz für improbus (unehrlich) und i. Erklärten. Solche gesetzlichen Anordnungen ergeben sich z.B. (nach Ulp. Dig. 47,10,5,9) aus der l. Cornelia de iniuriis gegen Verf. oder Verbreiter von Schriften mit beleidigendem Inhalt oder (nach Cassius Dig. 1,9,2) aus der l. Iulia de repetundis gegen die wegen Sittenlosigkeit aus dem S…

Peregrinus

(580 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] (wohl von peregre, “außerhalb des Ackers”, nämlich des Landgebietes Roms) ist der wichtigste t.t. des röm. Rechts für den Fremden (Fremdenrecht), der nicht dem Rechtsverband der röm. Bürger ( civitas ) angehört, ohne doch ein Feind oder überhaupt rechtlos zu sein. Vom p. teils unterschieden, teils auch als bes. Gruppe von p. behandelt wurden die dediticii , die als Angehörige einer von Rom unterworfenen Gemeinde weder das röm., noch das latin. Bürgerrecht (Latinisches Recht) erh. haben. Z.Z. der Zwölf Tafeln (5. Jh.v.Chr.; = tab.) wurde statt p. noch das Wort hostis

Libellus

(662 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] A. Libellus im Zivilprozeß L. (“kleine Schrift”) ist seit etwa der Mitte des 5. Jh. n.Chr. der t.t. für die Klageschrift im röm. Zivilprozeß, der jetzt weniger schwerfälig ausgestaltet war als das bis dahin gebräuchliche Verfahren der litis denuntiatio . Der l. enthielt ohne genauere Begründung die der Klage zugrundeliegenden Tatsachen und einen Antrag zur Ladung des Prozeßgegners ( postulatio ). Über die Berechtigung des Ladungsbegehrens (“Schlüssigkeitsprüfung”) traf der Richter zunächst eine sententia (“[Zwischen-]Entscheidu…

Privilegium

(195 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Als t.t. des röm. Rechts und als solcher noch nicht so umfassend zu verstehen wie das “Privileg” im MA und in der frühen Neuzeit und erst recht nicht wie in der mod. Umgangssprache, ist das röm. p. ein “Gesetz für einen einzelnen” und nach den XII Tafeln (tab. 9,1) als Ausnahmegesetz zu Lasten einer Einzelperson unzulässig: Es darf nicht in der Volksversammlung eingebracht werden ( ne inroganto, Cic. leg. 3,4,11). In der Zeit des Prinzipates werden mit p. Vorrechte für bestimmte Institutionen und Personengruppen bezeichnet. So spricht Papin. Dig. 49,14,37…

Adulterium

(304 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Der Ehebruch ( a.) war im röm. Recht nach der l. Iulia de adulteriis coercendis Gegenstand eines öffentlichen Strafverfahrens ( iudicium publicum). Die sachliche Nähe dieser Regelung zur sonstigen Ehegesetzgebung des Augustus spricht dafür, daß das Ehebruchsgesetz aus demselben Jahr wie die l. de maritandis ordinibus (18 v. Chr.) stammt. Nach einem Bericht des Spätklassikers Paulus (coll. 4,2,2) sind durch die l. Iulia mehrere frühere Gesetze aufgehoben worden. Das a. dürfte also schon in republikanischer Zeit verfolgt worden sein, vermutlich durc…

Communio

(601 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
Das gemeinsame Eigentum mehrerer an einer Sache im röm. Recht. [English version] A. Vorgeschichte Die wichtigsten Verhältnisse, in denen es zur Bildung einer c. kam, waren die Erwerbsgesellschaft ( societas quaestus) und die Erbengemeinschaft. Für beide hat sich die c. erst spät, gegen E. der Republik, durchgesetzt. Zuvor bestand, wie wir durch den Gaius-Fund von 1933 (Gai. inst. 3,154 a, b) wissen, bei mehreren Erben die Gemeinschaft ercto non cito (von erctum ciere: eine Teilung vornehmen). Sie war urspr. ungeteilte Gütergemeinschaft ohne jedes Eigenvermögen ihrer…

Coitio

(145 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Im röm. Strafrecht eine Art kriminelle Vereinigung, z.B. zw. Dieben und Gastwirten, wie Ulpian (Dig. 4,9,1,1) sie erwähnt, vor allem aber das strafbare Wahlbündnis (ein qualifizierter Fall des Wahlbetruges, ambitus ). Wahlbündnisse zwischen Kandidaten waren wohl unbedenklich, solange bloß die persönlichen Beziehungen, Freundschaften und Klientelbindungen zum gemeinsamen Wahlerfolg gebündelt wurden. Gegen die gemeinsame Wählerbestechung im großen Stil richtete sich aber die lex Licinia des Crassus (55 v.Chr.) gegen das crimen sodaliciorum, das nicht…

Pater familias

(703 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Der Familienvater ist in Rom rechtlich gesehen die wichtigste Person der Familie (IV.B.), gleichsam ihr “König” [1. 75], als Inhaber von patria potestas und manus jedenfalls der Gewalthaber über Frau, Kinder (auch wenn sie erwachsen sind), Enkel und Sklaven. Als Autokrat der Familie ist er in ihr der einzige Träger von Rechten und Pflichten: Ihm allein gebührt alles Vermögen der Familie; nur er erwirbt Rechte aus Verträgen und anderen Geschäften, wird aber nur ausnahmsweise aus dem H…

Gesta

(284 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] In der republikanischen Zeit Roms die Aufzeichnungen (auch commentarii ), die ein Magistrat über die von ihm erlassenen Maßnahmen ( acta ) anfertigte oder anfertigen ließ. Sie wurden nach Ablauf der Amtszeit vom Magistrat persönlich archiviert (Cic. Sull. 42). Seit dem 3. Jh. n.Chr. hat die Bezeichnung g. den Ausdruck commentarii für die Amtsaufzeichnungen verdrängt. Neben g. tritt im selben Sinn das Wort cottidiana. In dieser Bedeutung ist g. auf allen Stufen der Verwaltung der Spätant. anzutreffen. Schließlich wurde die Protokollierung behördl…

Diffarreatio

(50 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Der actus contrarius zur confarreatio , diente also der Aufhebung der in dieser Form geschlossenen Ehe. Sie folgte demselben Zeremoniell. Zugleich bewirkte sie die Aufhebung der Ehegewalt des (bisherigen) Ehemannes ( manus ). Schiemann, Gottfried (Tübingen) Bibliography 1 W. Kunkel, s.v. matrimonium, RE 14, 2277 2 Treggiari, 24.

Aequitas

(630 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Der Sinn des Wortes ae. ist mehrdeutig. Insbes. zum iustum ist der Übergang fließend. Letzteres bezeichnet meist eher die Treue zum positiven Recht, ae. eher die das Ganze des Rechts prägende und durchdringende Gerechtigkeit. Die sprachliche Verwandtschaft mit dem Waagerechten verweist auf die Gleichheit im Sinne der Entsprechung von Leistung und Gegenleistung, Fehlverhalten und Sanktion. Darüber hinaus enthält die ae. den Sinn einer sachgerechten Zuordnung von Sachverhalten als gleich oder ungleich zu den im positiven Recht bereits ents…

Partus suppositus

(266 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Der p.s., das untergeschobene Kind, spielt in der Gesetzgebung und Rechtswiss. Roms eine erhebliche Rolle, was angesichts der Folgen legitimer Abstammung für Status, Bürgerrecht und Erbrecht leicht zu erklären ist. Bis in die frühe Kaiserzeit (1. Jh.n.Chr.) scheint das Problem der mangelhaften Abstammung freilich familienintern geregelt worden zu sein: Der Vater hatte als Teil seiner väterlichen Gewalt ( patria potestas ) das Recht, ein neugeborenes Kind auszusetzen (Kindesaussetzung). Ob darüber hinaus eine besondere …

Effractor

(65 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Im röm. Recht der Dieb, der seine Beute durch Einbruch erlangt. Nach Dig. 47,18 begeht er eine Straftat, die als crimen ( publicum) verfolgt wurde. In der Zeit der Republik handelte es sich noch um ein Privatdelikt. Als e. ( carceris) wird auch der Ausbrecher bezeichnet, der gleichfalls im Verfahren der cognitio extra ordinem als Täter eines crimen verfolgt wurde. Schiemann, Gottfried (Tübingen)

Kataster

(344 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Im Unterschied zum Grundbuch als Register zur Sicherung des privaten Grundstücksverkehrs, das es - wohl nach altägypt. Vorbild [1] - im ptolem. und röm. Ägypten (und in der Ant. möglicherweise nur dort) gegeben hat, dienen K. oder ähnliche Register vornehmlich der Erhebung von Grundsteuern sowie der Verwaltung der Staatspachten und sind daher fast zwangsläufig genauso verbreitet wie diese staatlichen Einnahmen selbst. Voraussetzung für die Anlegung von Archiven oder Büchern mit A…

Minores

(643 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] (vollständiger: m. viginti quinque annis; Sg.: minor) sind im röm. Recht die unter 25jährigen. In einem engeren (und urspr. technischen) Sinne werden als m. die 15- bis 24jährigen bezeichnet, in einem weiteren Sinne alle, die noch nicht volljährig (im röm. Recht also mindestens 25 Jahre alt) sind. Die gesetzliche Regelung für die m. im engeren Sinne betraf ihre Fähigkeit, Verträge und andere Rechtsgeschäfte vorzunehmen (Geschäftsfähigkeit). Von ihr zu unterscheiden ist die Rechtsfähigkeit, nämlich die Fähigkeit, für sich selbst Re…

Carmen famosum

(160 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Das c.f. (nach Paul. sent. 5,4,6) oder malum carmen (Schmähgedicht) steht neben der occentatio in den Straftatbeständen der XII Tafeln (8,1). Dieser Tatbestand war möglicherweise schon den ant. Schriftstellern (z.B. Cic. rep. 4,12) nur schwer verständlich, insbes. wegen der für eine bloße Beleidigung überaus schweren Sanktion: wahrscheinlich die Todesstrafe. Freilich handelte es sich um eine Privatstrafe, also um kaum mehr als eine rechtlich zugelassene Form privater Rache.…

Crematio

(319 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] (Feuertod) war eine Vollstreckungsart der röm. Todesstrafe. Dabei mag urspr. dem Verletzten selbst und seinen Agnaten ( agnatio ) die Ausführung im Wege einer gleichsam “kanalisierten” Privatrache überlassen worden sein. Das gerichtliche Strafverfahren diente dann nur zur Feststellung der Berechtigung des Anklägers, die private Strafe vorzunehmen. In diesem Sinne dürfte der Bericht des Gaius in seinem Komm. zu den Zwölf Tafeln (Dig. 47,9,9) zu verstehen sein, wonach dieses Geset…

Latini Iuniani

(372 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Röm. Freigelassene, deren Freilassung ( manumissio ) aber Mängel aufwies, deretwegen der Freigelassene nicht das Bürgerrecht erhielt und auch sonst eine im Vergleich zu anderen Freigelassenen mindere Rechtsstellung erhielt. Die Bez. L.I. geht auf eine lex Iunia ( Norbana?), wahrscheinlich aus dem J. 19 n.Chr., zurück. Darin wurden bestimmte Gruppen von Freigelassenen rechtlich den Latini coloniarii (Inhabern des Bürgerrechts in einer latin. Kolonie) gleichgestellt. Sie hatten daher wie diese keine polit. Rechte (insbes. kein Wahlrech…

Crimen

(830 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] A. Öffentliche Strafverfolgung Die rechtstechnische Kategorie der klass. röm. Jurisprudenz der Prinzipatszeit für das im öffentlichen Strafverfahren ( iudicium publicum) auf Anklage ( accusatio ) verfolgte Verbrechen. Ähnlich wie privatrechtliche Rechtsfiguren im röm. Recht nicht als Merkmale alltäglicher Rechtsverhältnisse, sondern als Angriffs- und Verteidigungsmittel im Prozeß ( actio , exceptio ) aufgefaßt werden, gehört auch der Begriff des c. vor allem in ein prozessuales Bedeutungsfeld. Daher taucht c. in den Quellen am häufigsten im Zusa…

Interpolationenkritik

(394 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Mit I. bezeichnet man in der röm. Rechtsgesch. v.a. die Unt. der Texte des Corpus Iuris in der überlieferten Fassung auf Verfälschungen gegenüber dem Original. In bes. Maße betrifft dies die Frg. aus den Schriften klass. Juristen (1. Jh. v.Chr. 3. Jh. n.Chr.) in den Digesta , aber auch die Institutiones im Vergleich zu ihren Vorlagen und sogar die älteren Kaisergesetze, die im Codex Iustinianus zusammengestellt worden sind. Hinsichtlich der Digesten gab Kaiser Iustinian selbst schon in seinem Auftrag an die Gesetzgebungskommission aus dem J…

Freilassung

(1,150 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] A. Frühe Rechte Nicht für alle ant. Rechte ist die F. von Sklaven überliefert. So fehlen in den mesopotam. Gesetzen von Eschnunna und Hammurapi jegliche Regelungen [1. 161]. Auch von F. im hethit. Recht ist nichts bekannt. Für Ägypten hingegen wird die Existenz von F. angenommen, wobei freilich die Einordnung der nicht (voll) freien “Hörigen” als Sklaven überhaupt umstritten ist [2. 147]. Hiernach liegt es nahe, daß auch die Rechtsordnungen Griechenlands und Roms nicht von Anfang an die F. gekannt haben. Schiemann, Gottfried (Tübingen) [English version] B. Griec…

Nomen

(57 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] (Pl. nomina). Im röm. Recht die Bezeichnung für Forderungen. Gai. inst. 128-133 unterscheidet zw. “Kassenforderungen” ( nomina arcaria), die z.B. aus Darlehen ( mutuum , s. auch condictio ) begründet sind, und “Buchforderungen” ( nomina transscripticia), die durch die Eintragung im “Hauptbuch” des Gläubigers selbständig als Verpflichtung aus einer litterarum obligatio entstehen. Schiemann, Gottfried (Tübingen)

Castigatio

(166 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Ausdruck für eine Erziehungsmaßnahme, wie bereits dem Wortsinn ( castum agere, “zum Reinen bringen”) zu entnehmen ist. Vielfach ist die Haftung des Züchtigenden gegenüber dem Gezüchtigten für die Folgen der c. ausgeschlossen, so beim Lehrherren gegenüber dem gemaßregelten Lehrling (z.B. Dig. 9,2,5,3). Dasselbe gilt für den Hausvater gegenüber den Kindern und für den Herrn gegenüber den Sklaven (Dig. 7,1,23,1; 48,19,16,2). Die c. als polizeiliche oder richterliche Maßnahme knüpft teilweise an solche private Herrschaftsverhältnisse an, so ge…

Revocatio

(158 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] (“Widerruf”) kommt im röm. Recht in zwei spezielleren Bed. vor: (1) als r. in servitutem (“ r. in die Sklaverei”), der Widerruf der Freilassung, wohl erst in der Spätant. gebräuchlich (vgl. Cod. Iust. 6,7,2 pr.); (2) im Zivilprozeß. Dort kann der Verurteilte, wenn er schon bezahlt hat, die Wiederaufnahme des Prozesses ( restitutio ) nur mit dem Risiko verlangen, durch r. in duplum (“ r. auf das Doppelte”) beim Scheitern der Restitution die Streitsache ein zweites Mal an den Kläger zahlen zu müssen. Dies galt für das Formularverfahren ( formula ) und…
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