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Göttliches Recht
(991 words)
1. Begriff und HerkunftDer Begriff des G. R. (lat.
ius divinum) beruht auf der in vielen Kulturen anzutreffenden Vorstellung, das Recht oder ein Teil des Rechts sei göttlichen Ursprungs. Es liegt auf der Hand, dass im Europa der Nz. das Christentum die Entwicklung der Lehre vom G. R. prägte.Die klassische röm. Jurisprudenz hatte Religion und Recht in zwei getrennte Regelungsbereiche aufgespalten. Folgenreich für die abendländische Geschichte wurde jedoch, dass die Juristen der röm. Kaiserzeit die Herrschaft des
princeps wiederum auf G. R. gründeten. Damit wurde das
ius divinum …
Source:
Enzyklopädie der Neuzeit Online
Date:
2019-11-19