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Your search for 'dc_creator:( "Paulus, Christoph Georg (Berlin)" ) OR dc_contributor:( "Paulus, Christoph Georg (Berlin)" )' returned 53 results. Modify search

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Manus iniectio

(294 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] “Handanlegung”, begegnet im Zusammenhang mit dem ältesten röm. Prozeßtypus, dem Verfahren der legis actio , gleich zweimal: Zum einen kann, wer einen anderen verklagen will, den Prozeßgegner, der sich weigert, vor dem Praetor zu erscheinen, mittels m.i., also Gewaltanwendung, zum Erscheinen zwingen. Dem kann sich der andere nur durch einen vindex (Gestellungsbürgen) entziehen (s. Lex XII tab. 1-4). Zum zweiten kam ein solcher Zwang wie auch ein vindex bei der Vollstreckung einer feststehenden Schuld vor ( legis actio per manus iniectionem, Lex XII tab. 3,1-6…

Legis actio

(535 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Das Verfahren der l.a. war der Prozeßtyp der altröm. Zeit und zeichnet sich dementsprechend durch große Förmlichkeit aus. Seinen Namen verdankt es einer bereits Gaius (inst. 4,11) nicht mehr recht erklärlichen Ausrichtung auf ein Gesetz, von dem die Klage ihre Unveränderlichkeit übernahm. Die Förmlichkeiten, die bei der Durchführung eines derartigen, röm. Bürgern vorbehaltenen Verfahrens zu beachten waren u.a. präzises Aufsagen bestimmter Sprüche sowie korrekter Vollzug der gebotene…

Praeiudicium

(195 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] (wörtlich “vorangehendes Gerichtsverfahren”). Wegen verschiedener Zuständigkeiten konnte schon nach röm. Recht ein Prozeß u.U. erst dann abschließend entschieden werden, wenn die betreffende Rechtsfrage von dem dafür zuständigen Gericht geklärt worden war, z. B. die Erbenstellung oder etwa das Eigentum an einem Grundstück oder das Vorliegen eines Kapitalverbrechens. Freilich gab es keinen generellen Vorrang der iudicia publica ( iudicium ) vor actiones privatae. Zur Lösung des Spannungsverhältnisses zw. der - noch nicht entschiedenen - Vorfrage, dem p.,…

Ordo

(898 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin) | Galsterer, Hartmut (Bonn) | Le Bohec, Yann (Lyon) | Heimgartner, Martin (Basel)
bezeichnet lat. sowohl eine Ordnung (z.B. eine Marsch- oder Prozeßordnung) als auch die Gruppe oder Körperschaft, in die mehrere oder viele eingeordnet waren (auch im Pl. ordines), z.B. die röm. Ritterschaft ( o. equester). [English version] I. Prozessrecht Im prozessualen Kontext wird o. herkömmlicherweise in der Zusammensetzung ›o. iudiciorum‹ (Cod. Iust. 7,45,4) verwendet. Damit werden die ordentlichen Verfahrenstypen (vgl. noch heute: ›ordentliche‹ Gerichtsbarkeit) sowohl des Formularprozesses ( formula ) als auch des Legisaktionenverfahrens ( legis actio

Restitutio

(449 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] In einem allg. juristischen Sinn bedeutet r. “Wiederherstellung”. Im Bereich des röm. Strafrechts bezieht sich das auf die vollständige oder auch teilweise Aufhebung einer rechtskräftigen Verurteilung, wodurch der Verurteilte wieder in den alten Stand versetzt wird (vgl. Cod. Iust. 9,51). Innerhalb des röm. Zivil- und Zivilprozeßrechts ist zw. einer materiellen und einer formellen r. zu unterscheiden. Die materielle r. ist bei bestimmten Klagen der erstrebte Leistungsgegenstand, so vor allem bei den dinglichen Klagen wie der rei vindicatio

Iudex

(440 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Wörtlich “Rechtsprecher”, d.h. also “Richter”. Üblicherweise ist damit im röm. Recht der Einzelrichter ( i. privatus; i. unus) gemeint, der in einem eigenen, den Rechtsstreit schließlich beendenden Verfahrensabschnitt ( apud iudicem) die Beweisaufnahme vornimmt und das ihm vom Praetor im ersten Verfahrensabschnitt ( in iure, ius ) pauschal vorgegebene Urteil fällt. Während der Begriff des i. bereits zur Zeit des Zwölftafelrechts (5. Jh. v.Chr.) mit dem des arbiter austauschbar ist, stellen die recuperatores bzw. centumviri eigene Ka…

Mors litis

(164 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] (wörtlich: “Tod des Prozesses”). Laut Gai. inst. 4,104 ein durch die l. Iulia iudiciorum privatorum speziell für das iudicium legitimum ( iudicium ) eingeführtes Mittel, um die Dauer von Prozessen einzuschränken. Während alle anderen Prozesse durch die Amtsdauer der die Richter einsetzenden Magistrate begrenzt waren, kam es zur m.l., wenn nach 18 Monaten noch kein Urteil gefällt worden war. Aus der lex Irnitana (Kap. 91, Z.2) ergibt sich, daß diese Regelung - offenbar durch eine fingierende Gleichstellung des Municipalprozesses mit dem iudicium legitimum - auc…

Denuntiatio

(243 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] kann im juristischen Kontext jede Mitteilung sein, die einer einem anderen in mündlich oder in schriftlicher Form macht, um einen juristischen Zweck zu verfolgen. Erklärender wie Empfänger müssen nicht Privatpersonen, sondern können auch Amtsträger oder gar das kurulische Edikt (Dig. 21,1,37) sein. Wird eine solche Mitteilung an einen Abwesenden gerichtet, heißt sie detestatio (Dig. 50,39,2). Die d. kann hinweisenden oder mitteilenden Charakter haben wie etwa bei der für die Befriedigung aus einem Pfand erforderlichen (in spätantiker …

Addicere

(223 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] bedeutet das bestätigende Nachsprechen einer förmlichen Parteierklärung durch den Magistrat. Als solches ist es durch Gell. 17,2,10 bereits für den Zwölftafelprozeß bezeugt. Macr. Sat. 1,16,14 bezeichnet do, dico, addico ( tria verba sollemnia) als die wohl bei den wichtigsten verfahrensleitenden Schritten vom Magistrat feierlich und förmlich auszusprechenden Worte, die überdies nur an dies fasti zulässig waren (Varro ling. 6,30). Die magistratische Bestätigung war der meist wohl konstitutive Rechtsbegründungsakt etwa bei der in iure cessio (Gai. inst…

Recuperatores

(210 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Von re-capere, wörtlich “wieder verschaffen”, wozu die r. urspr. im Rahmen völkerrechtlicher Beziehungen (Fest. 342 L.: reciperatio) zugunsten röm. Bürger eingesetzt waren: Sie sollten den Bürgern zur Erstattung von (wohl v. a. im Krieg) Verlorenem oder unrechtmäßig Weggenommenem verhelfen. Alsdann entschieden sie zusätzlich im Repetundenverfahren ( repetundarum crimen ), in dem es um die Rückerstattung von Gütern ging, welche die röm. Magistrate im Amt erpreßt hatten, bis sie sich allmählich auch im inner-r…

Pronuntiatio

(135 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] [1] (rhet.) s. Actio [1] (rhet.) s. Actio [1] Paulus, Christoph Georg (Berlin) [English version] [2] Juristisch: Bekanntmachung (juristisch). Wörtlich “Bekanntmachung”, bezeichnet p. im röm. Recht jede richterliche Entscheidung über die streitige Sache selbst (etwa Dig. 42,1,1). Die engere Bedeutung ergibt sich aus der Besonderheit des röm. Prozeßrechts, grundsätzlich nur eine condemnatio pecuniaria (Verurteilung zur Zahlung einer Geldsumme) zuzulassen. Gleichwohl gab es bestimmte Klagen, die auf Sachleistung gerichtet sein konnten, sog. actiones ar…

Deductio

(164 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] D. kommt in der juristischen Fachsprache in vielfältiger Bedeutung vor: Im Zivilprozeßrecht wird mit dem Ausdruck in iudicium deducere meist die Überleitung des Streits in das Urteilsverfahren bezeichnet und entspricht damit in etwa der modernen Rechtshängigkeit. D. in domum ist die feierliche Einführung der Gattin in das Haus des Gatten (Dig. 23,2,5). Ferner heißt d. vielfach “Abzug” bestimmter Schulden gegenüber einem Leistungsverpflichteten: so etwa der Abzug von Aufwendungen (Dig. 31,41,1); der Abzug gewisser Gegenforderungen vo…

Appellatio

(535 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Der in die heutigen Sprachen in der Bedeutung “Berufung gegen einen Richterspruch” übernommene Begriff a. kennzeichnete in Rom urspr. lediglich die Unterbindung eines magistratischen Erlasses. Eine solche intercedierende Wirkung verbindet die Begriffsfelder von a. und provocatio , (Cic. Quinct. 65; Liv. 3,56,13; Plin. nat. 6,90). Sie bewirken die sofortige und unabänderliche Einstellung des laufenden Verfahrens oder Vorgehens sowie gegebenenfalls die Überweisung an den Angerufenen oder auch desse…
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