Author(s):
Link, Christoph
[English Version] Weber,
Werner (31.8.1904 Wülfrath – 29.11.1976 Göttingen), Staats- und Verwaltungsrechtslehrer. Nach Studium in Marburg, Berlin, Bonn (hier auch noch von C. Schmitt betreute Promotion) 1930 Eintritt in das Preußische Kultusministerium, zunächst in die Geistl. Abt., später Versetzung in die Abt. für Volksbildung; daneben 1931 Lehrbeauftragter, 1935 o. Prof. Handelshochschule Berlin, 1942 Leipzig, 1949 Göttingen, 1956–1958 Rektor, 1972 emeritiert. – W. sah mit Sorge den zunehmenden Einfluß von Parteien und Verbänden (darunter auch der Kirchen) auf die staatl. Willensbildung und trat für eine Stärkung der Exekutive, getragen von einer polit. neutralen, dem Gemeinwohl verpflichteten Beamtenschaft ein. Dem widersprach in seiner Sicht der Ausbau des Rechtswegestaates, der zu einer Juridifizierung der Politik und einer Politisierung der Justiz führe. Im Verwaltungsrecht betonte er den Auftrag der Verwaltung zur Daseinsvorsorge. – In seinen staatskirchenrechtlichen Schriften versuchte W. (namentlich im Konkordatsrecht und dem Recht der Theol. Fakultäten) die von ihm für unverzichtbar gehaltenen Rechte des Staates zu wahren, ohne doch den im GG angelegten Wandel des Staatsverständnisses und die daraus folgende freiheitlichere Ausdeutung der Weimarer Kirchenartikel zu verkennen. Zu seiner zunächst die staatl. Maßnahmen im Kirchenkampf des »Dritten Reiches« (Nationalsozialismus: I.) – wenn auch differenzierend – rechtfertigenden Haltung hat sich W. durch unveränderten Abdruck der einschlägigen Beiträge offen bekannt. Bemerken…