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Your search for 'dc_creator:( "Paulus, Christoph Georg (Berlin)" ) OR dc_contributor:( "Paulus, Christoph Georg (Berlin)" )' returned 115 results. Modify search

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Furtum tabularum

(103 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[German version] A criminal offence that corresponds with modern obstruction of evidence and so implies a more or less definite obstruction of evidence in Roman civil procedure. Tabulae are written notes that served, e.g., to safeguard evidence; as such they belong to the evidence classified by Quintilian ( instrumenta, Inst. 5,5,1ff.). Paulus, Christoph Georg (Berlin) Bibliography G. Klingenberg, Das Beweisproblem beim Urkundendiebstahl, in: ZRG 96, 1979, 229-257 C. Paulus, Die Beweisvereitelung in der Struktur des dt. Zivilprozesses, in: Archiv für die civil…

Altercatio

(167 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[German version] is an argument and interchange which can take place in the Senate or in judicial (criminal or civil) proceedings. In the latter case altercatio stands in contrast to the self-contained lecture oratio continua regularly given at the beginning of a hearing by the counsel of both parties. As proceedings progressed they repeatedly gave rise to debate, due to evidence recorded or other findings, on the status of the dispute and the legal situation; it took place in the form of an altercatio, shown as an example in Dig. 28,4,3. Oratio like altercatio was the field of action f…

Publicatio bonorum

(212 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Die P.b. (Vermögenseinziehung) wurde in Rom als Folge eines Strafurteils seit je (vgl. Liv. 2,5,2; 2,8,2; 3,55,7) praktiziert. Die p.b. überantwortete urspr. als consecratio (Weihung) den Täter mitsamt seinem Vermögen der Gottheit im Sinne einer Friedloserklärung (wohl Vernichtung der Habe, vielleicht auch Überführung in Tempeleigentum); sie entwickelte sich in späterer republikanischer Zeit (wohl seit 169 v. Chr., vgl. Liv. 43,16,10) zu einer (zwangsläufigen) Nebenstrafe bei der Ver…

Adsertor

(77 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] ist derjenige freie Bürger, der die Sache, insbes. die Freiheit, des parteiunfähigen Sklaven vor Gericht vertritt: Als Kläger in der vindicatio in libertatem einschließlich der manumissio vindicta, als Beklagter in der vindicatio in servitutem. Zu den Mißbrauchsmöglichkeiten des Freiheitsprozesses Liv. 3,44 ff. Justinian erklärt den Sklaven nach vorhergehenden Auflockerungen endgültig im Freiheitsprozeß als parteifähig (Cod. Iust. 7,17). Vindicatio; Manumissio Paulus, Christoph Georg (Berlin) Bibliography E. Ferenczy, in: Studi Donatuti, 1973,…

Condemnatio

(221 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Im Strafprozeß die Verurteilung des Angeklagten (Cic. Verr. 2,75). Im Zivilverfahren ist c. nach Gai. inst. 4,43 derjenige Teil der Prozeßformel, durch den einem privaten Richter im Rahmen des Klagebegehrens ( intentio ) und der Sachverhaltsbeschreibung ( demonstratio ) die Macht zu Verurteilung oder Freispruch eingeräumt wurde ( qua iudici condemnandi absolvendive potestas permittitur). Sie ist nur bei Leistungsklagen erforderlich. Gai. inst. 4,48ff. berichtet weiter, daß jede c. auf einen Geldbetrag gerichtet ist ( c. pecuniaria). Diese (erst unter Ju…

Centumviri

(693 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Der Begriff c. (“Hundertmänner”) kennzeichnet ein Gericht, dessen Alter nach heftig umstrittener Ansicht wohl in die Anfänge der republikan. Zeit zurückreicht; Indiz dafür ist außer dem vor diesem Gericht allzeit gepflegten Verfahren, daß allein bei seinen Verhandlungen das alte Symbol staatlicher Hoheit, die hölzerne Lanze ( hasta, Dig. 1,2,2,29) aufgestellt wurde, Gai. inst. 4,16; Cic. de orat. 1,57,242; top. 17,65. Sein Name gibt die Zusammensetzung dieses Gerichts wieder: aus den 35 tribus wurden je 3 Männer als Mitglieder gew…

Replicatio

(109 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Als Gegeneinrede war die r. im röm. zivilprozessualen Formularverfahren für den Kläger das Mittel, mit dem er eine Einrede ( exceptio ) des Beklagten entkräften konnte. Diesem stand wiederum eine duplicatio, jenem sodann eine triplicatio etc. zur Verfügung. All diese Einwände wurden in die Prozeßformel ( formula ) eingegliedert und legten damit das vor dem iudex zu erörternde und zu beweisende Streitprogramm fest. Ein Beispiel für die r. bietet etwa Dig. 44,2,9,1, wo es dem Kläger ermöglicht wird, dem Einwand der Rechtskraft entgegenzuhalten, da…

Pluspetitio

(554 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] (Übermaßforderung, vgl. Cod. Iust. 3,10) - oder häufiger: plus petere - ist eine röm. Rechtsfigur, die aufs engste mit dem kunstvollen Aufbau der formula im röm. Formularprozeß verbunden ist. Die p. führt zu Sanktionen bzw. Reaktionen des Prozeßrechts, die vom Prozeßverlust bis hin zu Korrekturen (wie heute noch bei den Kosten) innerhalb des Rechtsstreits reichen. Laut Gaius [2] (inst. 4,53ff.; 68) unterscheidet das klass. röm. Prozeßrecht des 1.-3. Jh.n.Chr. zw. vier Erscheinungsformen der p.: re, tempore, loco, causa (sachlich, zeitlich, örtlich oder w…

Reskriptprozeß

(180 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Dieser röm. Prozeßtyp entwickelt sich ab Hadrianus (2. Jh. n. Chr.) als eine Sonderform des zivilprozessualen Kognitionsverfahrens ( cognitio ). Seine Besonderheit besteht darin, daß die maßgebliche Rechtsfrage (also nicht auch die Richtigkeit der Tatsachen) vorab vom Princeps mittels eines Antwortschreibens ( rescriptum ) auf die schriftliche Anfrage des nunmehrigen Klägers für das konkrete Verfahren geklärt ist, so daß nunmehr im wesentlichen allein die Richtigkeit der in der Anfrage nur unterstellte…

Cognitio

(279 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] ist von cognoscere abgeleitet und bedeutet eine in Richterfunktion vorgenommene Untersuchung oder Entscheidung. Im Strafprozeß wird mit diesem Begriff sowohl die Untersuchung einer Straftat einschließlich des Erkenntnisverfahrens (Dig. 47,20,3 pr.) als auch das Verhör eines Verhafteten (Dig. 1,16,6 pr.) bezeichnet. Im Zivilprozeß bedeutet causae c. eine meist summarische, magistratische Prüfung; als Prozeßform wandelt sich die c. von einer außergewöhnlichen Verfahrensart ( extraordinaria c.) zum ausschließlichen Prozeß (sog. Kognitionsverfa…

Furtum tabularum

(99 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Ein Delikt, das der heutigen Beweisvereitelung entspricht und somit eine mehr oder minder feste Beweislastvereitelung im röm. Zivilprozeß impliziert. Tabulae sind schriftliche Aufzeichnungen, die u.a. der Beweissicherung dienten; als solche gehören sie zu den von Quintilian klassifizierten Beweismitteln ( instrumenta, inst. 5,5,1ff.). Paulus, Christoph Georg (Berlin) Bibliography G. Klingenberg, Das Beweisproblem beim Urkundendiebstahl, in: ZRG 96, 1979, 229-257 C. Paulus, Die Beweisvereitelung in der Struktur des dt. Zivilprozesses, in:…

Reiectio

(57 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Mit r. civitatis ist die Aufgabe des Bürgerrechts gemeint, mit r. iudicis die Befugnis der Parteien eines Zivil- oder Strafprozesses, eine bestimmte Anzahl von Richtern abzulehnen, die gemäß der Richterliste für die Abhandlung des Falles grundsätzlich in Betracht kommen. Paulus, Christoph Georg (Berlin) Bibliography M. Kaser, K. Hackl, Das röm. Zivilprozeßrecht, 21996, 195, 198.

Liquet

(116 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Anders als unter dem heute verfassungsrechtlich garantierten Justizgewährungsanspruch durfte der Richter der (klass.) röm. Ant. erklären, daß er sich zu einer Entscheidungsfindung außerstande sehe: rem sibi non liquere (Gell. 14,2,25), wenn er nicht entsprechend der Prozeßformel ( formula ) verurteilen oder freisprechen konnte. Leistete er einen entsprechenden Eid, konnten die Parteien denselben Rechtsstreit vor einem anderen Richter betreiben. Gleiches galt für einen durch private Schiedsvereinbarung eingesetzten arbiter (Di…

Probatio

(1,141 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin) | Baumhauer, Otto A. (Bremen)
(“Probe”; “Prüfung”; “Beweis(führung)”). [English version] I. Recht Im röm. Recht subsumiert man unter p. ohne klare Trennschärfe die für jeden Zivilprozeß zentrale Phase der Beweiserhebung insgesamt, die Frage nach der Beweislastverteilung und schließlich auch die Liste der Beweismittel. Die von dem iudex (“Richter”) durchzuführende Beweiserhebung wird in den Juristenschriften kaum behandelt; sie galt nicht als Rechtsfrage. Die Verteilung der Beweislast wurde wohl nicht so streng wie heute beachtet, doch hat es g…

Arbiter

(282 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] bedeutete urspr. wohl denjenigen, der hingeht ( ad baetere), und kennzeichnet damit den in Augenschein nehmenden Streitentscheider im Gegensatz zu dem über ein reines Rechtsbegehren urteilenden iudex. Ein solcher tatsachenkundiger Entscheider war wohl bes. bei Teilungsklagen erforderlich, die statt auf eine Verurteilung oder Freisprechung auf eine rechtsgestaltende Zuweisung ( adiudicatio ) gerichtet waren. Dieses Unterscheidungsmerkmal zwischen a. und iudex verschwimmt jedenfalls bereits im Zwölftafelrecht mehr und mehr (Fest. 336). Da…

Abiuratio

(162 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Ein dem Praetor vorgetragener Rechtstreit um kreditiertes Geld oder eine sonstige res certa konnte noch vor der litis contestatio dadurch beendet werden, daß der Kläger dem Beklagten den Eid über den Bestand der Klageforderung zuschob. Der Beklagte hatte daraufhin die Wahl, zu leisten oder die Forderung abzuleugnen; letzteres ist die a. (Isid. orig. 5,26,21). Im Falle dieses Abschwörens wurde die actio des Klägers denegiert; bisweilen wurde statt dessen dem Beklagten eine exceptio iurisiurandi gewährt (Dig. 12,2,9 pr.), wenn etwa Existenz und Inhalt …

Aestimatio litis

(156 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Der mit dem Formularprozeß verbundene Grundsatz der Geldverurteilung (Gai. inst. 4,48) bedingt im Zivilprozeß, daß alle nicht auf eine fixe Summe gerichtete Klagen in Geldeswert auszudrücken waren. Vorgang wie Ergebnis der dazu erforderlichen Schätzung heißt a. l.; sie wurde vom Richter, bisweilen auch vom Kläger ( iusiurandum in litem, eidliche Schätzung des Streitwertes) vorgenommen. Weigerte sich der Beklagte, die Naturalleistungspflicht zu erfüllen, sondern zahlte er statt dessen die Geldcondemnationssumme, verlor der Kläg…

Altercatio

(142 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] ist ein Streit- und Wechselgespräch, das im Senat wie im richterlichen (Straf- oder Zivil-)Prozeß stattfinden kann. Letzterenfalls steht a. im Gegensatz zu dem regelmäßig zu Beginn eines Termins vorgetragenen geschlossenen Vortrag, oratio continua, der beiden Parteibeistände. Die weitere Verhandlung gab durch Beweisaufnahmen oder sonstige Erkenntnisse immer wieder Anlaß zur Erörterung des Streitstandes und der Rechtslage; sie erfolgte in Gestalt einer in Dig. 28,4,3 beispielhaft wiedergegebenen a. Oratio wie a. war das Aktionsfeld für die Rhetori…

Iudicium

(1,037 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Ein Zentralbegriff des röm. Prozeßrechts, der allerdings in mehreren Bedeutungsvarianten vorkommt: im weiteren Sinne für den Rechtsstreit insgesamt, im engeren Sinne (inbes. im Kontext des Legisaktionen- und Formularverfahrens mit der Aufteilung in verschiedene Verfahrensabschnitte) für den letzten, vor dem Richter ( iudex ) stattfindenden Abschnitt. Mit dem Übergang zum Kognitionsverfahren ( cognitio ) und der damit verbundenen Beseitigung der Verfahrensabschnitte bezeichnet i. nur noch den Rechtsstreit insgesamt, wofür seit dem MA das Wort processus…

Causidicus

(167 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Ein Gerichtsredner, der als Sachwalter einer Partei vor Gericht auftritt. Während Cic. de or. 1,202 ihn deutlich abschätzig dem wahren Redner entgegenstellt, und eine ähnliche Einschätzung bei Gai. Dig. 1,2,1 ( causas dicentibus) durchscheint, wird c. später in Inschriften (CIL 5,5894) und Constitutionen als neutrale Berufsbezeichnung neben (Cod. Iust. 2,6,6) oder identisch (Cod. Theod. 2,10,5) mit advocatus verwendet. Als solcher war er in die staatlich kontrollierte Standesorganisation (Cod. Iust. 2,7,11, 1) der v…
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