Search
Your search for 'dc_creator:( "Paulus, Christoph Georg (Berlin)" ) OR dc_contributor:( "Paulus, Christoph Georg (Berlin)" )' returned 53 results. Modify search
Sort Results by Relevance | Newest titles first | Oldest titles first
Manus iniectio
(294 words)
[English version] “Handanlegung”, begegnet im Zusammenhang mit dem ältesten röm. Prozeßtypus, dem Verfahren der
legis actio , gleich zweimal: Zum einen kann, wer einen anderen verklagen will, den Prozeßgegner, der sich weigert, vor dem Praetor zu erscheinen, mittels
…
Source:
Der Neue Pauly
Legis actio
(535 words)
[English version] Das Verfahren der
l.a. war der Prozeßtyp der altröm. Zeit und zeichnet sich dementsprechend durch große Förmlichkeit aus. Seinen Namen verdankt es einer bereits Gaius (inst. 4,11) nicht mehr recht erklärlichen Ausrichtung auf ein Gesetz, von dem die Klage ihre Unveränderlichkeit übernahm. Die Förmlichkeiten, die bei der Durchführung eines derartigen, röm. Bürgern vorbehaltenen Verfahrens zu beachten waren u.a. präzises Aufsagen bestimmter Sprüche sowie korrekter Vollzug der gebotenen Handlungen (Ga…
Source:
Der Neue Pauly
Praeiudicium
(195 words)
[English version] (wörtlich “vorangehendes Gerichtsverfahren”). Wegen ve…
Source:
Der Neue Pauly
Restitutio
(449 words)
[English version] In einem allg. juristischen Sinn bedeutet
r. “Wiederherstellung”. Im Bereich des röm. Strafrechts bezieht sich das auf die vollständige oder auch teilweise Aufhebun…
Source:
Der Neue Pauly
Iudex
(440 words)
[English version] Wörtlich “Rechtsprecher”, d.h. also “Richter”. Üblicherweise ist damit im röm. Recht der Einzelrichter (
i. privatus; i. unus) gemeint, der in einem eigenen, den Rechtsstreit schließlich beendenden Verfahrensabschnitt (
apud iudicem…
Source:
Der Neue Pauly
Mors litis
(164 words)
[English version] (wörtlich: “Tod des Prozesses”). Laut Gai. inst. 4,104 ein durch die
l. Iulia iudiciorum privatorum speziell für das
iudicium legitimum (
iudicium ) eingeführtes Mittel, um die Dauer von Prozessen einzuschränken. Während alle anderen Prozesse durch die Amtsdauer der die Richter einsetzenden Magistrate begrenzt waren, kam es zur
m.l., wenn nach 18 Monaten noch kein Urteil gefällt worden war. Aus der
lex Irnitana (Kap. 91, Z.2) ergibt sich, daß diese Regelung - offenbar durch eine fingierende Gleichstellung des Municipalprozesses mit dem
iudicium legitimum - auc…
Source:
Der Neue Pauly
Denuntiatio
(243 words)
[English version] kann im juristischen Kontext jede Mitteilung sein, die einer einem anderen in mündlich oder in schriftlicher Form macht, um einen juristischen Zweck zu verfolgen. Erklärender wie Empfänger müssen nicht Privatpersonen, sondern können auch Amtsträger oder gar das kurulische Edikt (Dig. 21,1,37) sein. Wird eine solche Mitteilung an einen Abwesenden gerichtet, heißt sie
detestatio (Dig. 50,39,2). Die
d. kann hinweisenden oder mitteilenden Charakter haben wie etwa bei der für die Befriedigung aus einem Pfand erforderlichen (in spätantiker …
Source:
Der Neue Pauly
Addicere
(223 words)
[English version] bedeutet das bestätigende Nachsprechen einer förmlichen Parteierklärung durch den Magistrat. Als solches ist es durch Gell. 17,2,10 bereits für den Zwölftafelprozeß bezeugt. Macr. Sat. 1,16,14 bezeichnet
do, dico, addico (
tria verba sollemnia) als die wohl bei den wichtigsten verfahrensleitenden Schritten vom Magistrat feierlich und förmlich auszusprechenden Worte, die überdies nur an
dies fasti zulässig waren (Varro ling. 6,30). Die magistratische Bestätigung war der meist wohl konstitutive Rechtsbegründungsakt etwa bei der
in iure cessio (Gai. inst…
Source:
Der Neue Pauly
Recuperatores
(210 words)
[English version] Von
re-capere, wörtlich “wieder verschaffen”, wozu die
r. urspr. im Rahmen völkerrechtlicher Beziehungen (Fest. 342 L.:
reciperatio) zugunsten röm. Bürger eingesetzt waren: Sie sollten den Bürgern zur Erstattung von (wohl v. a. im Krieg) Verlorenem oder unrechtmäßig Weggenommenem verhelfen. Alsdann entschieden sie zusätzlich im Repetundenverfahren (
repetundarum crimen ), in dem es um die Rückerstattung von Gütern ging, welche die röm. Magistrate im Amt erpreßt hatten, bis sie sich allmählich auch im inner-r…
Source:
Der Neue Pauly
Pronuntiatio
(135 words)
[English version] [1] (rhet.) s. Actio [1] (rhet.) s. Actio [1] Paulus, Christoph Georg (Berlin) [English version] [2] Juristisch: Bekanntmachung (juristisch). Wörtlich “Bekanntmachung”, bezeichnet
p. im röm. Recht jede richterliche Entscheidung über die streitige Sache selbst (…
Source:
Der Neue Pauly
Deductio
(164 words)
[English version]
D. kommt in der juristischen Fachsprache in vielfältiger Bedeutung vor: Im Zivilprozeßrecht wird mit dem Ausdruck
in iudicium deducere meist die Überleitung des Streits in das Urteilsverfahren bezeichnet und entspricht damit in etwa der modernen Rechtshängigkeit.
D. in domum ist die feierliche Einführung der Gattin in das Haus des Gatten (Dig. 23,2,5). Ferner heißt
d. vielfach “Abzug” bestimmter Schulden gegenüber einem Leistungsverpflichteten: so etwa der Abzug von Aufwendungen (Dig. 31,41,1); der Abzug gewisser Gegenforderungen vo…
Source:
Der Neue Pauly
Appellatio
(535 words)
[English version] Der in die heutigen Sprachen in der Bedeutung “Berufung gegen einen Richterspruch” übernommene Begriff
a. kennzeichnete in Rom urspr. lediglich die Unterbindung eines magistratischen Erlasses. Eine solche intercedierende Wirkung verbindet die Begriffsfelder von
…
Source:
Der Neue Pauly