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Schulrecht
(805 words)
Schulrecht - Staatlich 1. Begriff u. Regelungsbereiche: Das S. umfasst als Teilbereich des Bildungsrechts die Gesamtheit der Rechtsnormen, die sich auf die Schule u. das Schulwesen beziehen. Da für den Schulbegriff die Frage nach dem Träger einer Schule nicht von Bedeutung ist, gehören zum S. auch diejenigen Rechtsnormen, die die Gründung, Organisation u. den Betrieb von Privatschulen betreffen. Zum S. gehören ferner Rechtsnormen, die die Anerkennung ausl. Schulabschlüsse regeln (Rux, 2018, Rn. 11)…
Inklusion
(441 words)
Inklusion - Staatlich I. zielt auf eine vollständige gesellschaftliche Teilhabe von Menschen m. Behinderung in allen gesellschaftlichen Teilbereichen. Im Unterschied zur Integration geht I. davon aus, dass Menschen m. Behinderung nicht gleichsam nachträglich in vorgegebene gesellschaftliche Strukturen integriert werden, aus denen sie zuvor exkludiert worden sind. Vielmehr fordert I., dass die in der Gesellschaft vorhandenen einstellungs- u. umweltbezogenen Bedingungen so gestaltet werden, dass Mens…
Lehrerbildung
(1,279 words)
Lehrerbildung - Staatlich 1. Begriff u. Bedeutung der L.: Der Begriff L. verweist auf den Gesamtprozess der professionellen Qualifizierung für das berufliche Handeln von Lehrkräften an Schulen. Demgegenüber gehört die Ausbildung der Erzieher für den vorschulischen Elementarbereich nicht zur L.; sie findet im beruflichen Sekundarschulwesen statt. Die Ziele der L. werden in den Lehrerbildungsgesetzen, den Lehramtsprüfungsordnungen u. vergleichbaren Rechtsvorschriften der Bundesländer geregelt (siehe …
Gemeinschaftsschule
(1,894 words)
Gemeinschaftsschule - Staatlich 1. Begriff: G. sind im Unterschied zu Bekenntnisschulen od. Weltanschauungsschulen staatl. Schulen, in denen die Schüler m. Ausnahme des bekenntnisgebundenen Religionsunterrichts i. S. des Art. 7 Abs. 3 GG unabhängig von ihren religiösen od. weltanschaulichen Orientierungen gemeinsam unterrichtet u. erzogen werden. Im staatl. Schulwesen ist die G. o. konfessionelle Bindung die Regel (siehe z. B. Art. 15 Abs. 1 BW.Verf; Art. 135 S. 1 BY.Verf; Art. 56 Abs. 2 HE.Verf; A…
Erwachsenenbildung
(3,186 words)
Erwachsenenbildung - Staatlich 1. Begriff u. Strukturen: In Anlehnung an die Definition des Dt. Bildungsrates kann E. definiert werden als die Fortsetzung od. Wiederaufnahme organisierten u. professionell verantworteten Lernens durch Erwachsene nach Abschluss einer ersten allgemeinbildenden u. berufsbezogenen Bildungsphase (Dt. Bildungsrat, 1970, 197). Vor diesem Hintergrund u. unter Berücksichtigung der Tatsache, dass E. seit den 1990er J. zunehmend im Zusammenhang m. dem zunächst in international…
Schule
(2,409 words)
Schule - Staatlich 1. Begriff der S.: S. im begrifflichen Sinne ist eine strukturell organisierte, auf Dauer angelegte Einrichtung, in der unabhängig vom Wechsel professioneller Lehrkräfte u. der Schüler durch planmäßig konzipierten, gegenstandsbezogenen u. gemeinsamen Unterricht in einer Mehrzahl von Fächern bestimmte Bildungs- u. Erziehungsziele verfolgt werden. Die Bildungs- u. Erziehungsziele sind teilweise in Landesverfassungen sowie in den Schulgesetzen der Bundesländer normiert; für den schu…
Bildung
(3,448 words)
Bildung - Staatlich 1. Funktionen staatl. B.: Nachdem der Staat in einem langwierigen Prozess andere gesellschaftliche Instanzen wie insb. Kirchen u. Kommunen aus diesem Bereich verdrängt hat, ist B. in modernen Gesellschaften in erster Linie eine staatl. Aufgabe. Über staatl. organisierte B. sollen Kenntnisse u. Fertigkeiten vermittelt werden, die für die Übernahme gesellschaftlicher, politischer u. beruflicher Rollen erforderlich sind. Zudem wirken institutionalisierte Bildungsprozesse auf die St…