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Pastoralreferent(in)

(1,066 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Pastoralreferent(in) - Katholisch 1. Seit der Gemeinsamen Synode bez. P. im Bereich der DBK einen pastoralen Beruf in der Kirche, der von Frauen u. Männern ausgeübt werden kann. Der Beruf P. gründet theol. in der Lehre des Vat II über die aus Taufe u. Firmung erwachsende Berufung der Laien zur Beteiligung an der Ausübung der Sendung der Kirche (LG 30-38; AA 2-3) sowie der daraus resultierenden Möglichkeit, dass Laien sowohl zur Mitarbeit am Apostolat der Hierarchie als auch zu gewissen kirchl. Ämte…

Teilhabe

(737 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Teilhabe - Katholisch Die T. (lat. participatio bzw. participare, partem habere od. particeps) od. Partizipation ist nicht nur eine zentrale sozialethische Idee, sondern auch ein ekklesiologischer Leitbegriff: T. ist nämlich Ausdruck der Struktur einer Kirche, die sich selbst wesentlich als Communio begreift. „Diese Struktur gründet in der Erkenntnis, dass alle Glieder des Volkes Gottes in der Kirche eine Subjektstellung haben und auf allen kirchlichen Ebenen ein Zusammenwirken (cooperatio)“ (Riedel-Spangenberger, 665) der Gläubigen gefordert ist. Das Vat II handelt v…

Personalitätsprinzip

(557 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Personalitätsprinzip - Katholisch 1. Das P. ist in der geltenden Rechtsordnung das grundlegende Strukturierungsprinzip der Gesamtkirche sowie der einzelnen Teilkirchen u. relativiert das bis zum Vat II beinahe ausschließlich geltende Territorialprinzip, wonach die einzelnen Diözesen wie auch die Pfarreien als territoriale Gebiete bzw. als Teile ders. definiert waren (can. 216 §§ 1 u. 3); die Errichtung od. Veränderung von Personalpfarreien war demgegenüber als absolute Ausnahme bestimmt u. an ein bes. Apost. Indult gebunden (can. 216 § 4). 2. Das Vat II hat die Kirche…

Pornographie

(598 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Pornographie - Katholisch 1. Die P. als solche ist kein Straftatbestand kirchl. Rechts. Gem. SST/2010 Art. 6 § 1, 2° gehört zu den Delicta graviora „der Erwerb, die Aufbewahrung und Verbreitung pornographischer Bilder von Minderjährigen unter vierzehn Jahren in jedweder Form und mit jedwedem Mittel durch einen Kleriker in übler Absicht.“ Dieser für das KR neue Straftatbestand stellt wohl eine Annäherung an weltliches Recht dar (Rees, 2013, 495), was dann auch für das Verständnis der P. etwa i. S. v. § 184 StGB gelten würde. 2. Strafttäter können nur Kleriker sein, d. h. Männe…

Ordensprofess

(1,177 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Ordensprofess - Katholisch Die O. wird insb. in den cc. 654-658 des Art. 2 des 3. Kap. über die Zulassung der Kandidaten u. die Ausbildung der Mitglieder des Titels II Ordensinstitute innerhalb der Sekt. I Inst. des geweihten Lebens des Teils III des kirchl. Verfassungsrechts (Buch II CIC) normiert. Sie wird als „professio“ (z. B. cc. 573 § 1, 655-658) od. als „professio religiosa“ (c. 654) bez. u. als „professio temporaria“ (z. B. cc. 655, 656, 657 § 2) bzw. „professio perpetua“ (z. B. cc. 657 §§ …

Hausgeistlicher

(289 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Hausgeistlicher - Katholisch Der H. gehört zur Gruppe der cappellani (cc. 564-572) u. ist ein Priester, dem auf Dauer die Hirtensorge für eine Gemeinschaft od. einen bestimmten Kreis von Gläubigen wenigstens z. T. anvertraut ist. Der Dienst des H. ist auf ein bestimmtes Haus bezogen, z. B. die Niederlassung eines laikalen Ordensinstituts, ein Altenheim, ein Krankenhaus, ein Bildungshaus o. Ä. Der H. übt seinen Dienst stabili modo, d. h. regelmäßig u. für eine gewisse Zeit aus. Er ist Inhaber eines KA gem. c. 145 § 1. Die vom H. konkret auszuübende Seelsorge richtet sich nac…

Sollicitatio

(362 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Sollicitatio - Katholisch Die S. gehört gem. SST/2010 Art. 4 § 1, 4° (Sacramentorum Sanctitatis Tutela) zu den der Kongregation für die Glaubenslehre vorbehaltenen Delicta graviora gegen die Heiligkeit des Bußsakraments. Sie besteht gem. c. 1387 u. c. 1458 CCEO im Missbrauch der Beichte durch einen Priester, der einen Pönitenten zu einer Sünde gegen das sechste Gebot anstiftet, die alleine od. m. dem Beichtvater od. m. einer dritten Person verwirklicht wird. Möglicher Straftäter kann nur ein Priest…

Pastor animarum

(686 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Pastor animarum - Katholisch 1. Die Bez. P. a. findet sich ausschließlich in Buch III (Verkündigungsdienst) u. Buch IV (Heiligungsdienst) des CIC/1983. So besteht ein sachlicher Zusammenhang m. c. 213, dem gem. die Gläubigen das Recht haben, aus den geistl. Gütern der Kirche, insb. aus der Verkündigung des Wortes Gottes u. aus dem Empfang der Sakramente Hilfe von den geistl. Hirten zu empfangen. P. a. ist also ein relationaler Begriff, insofern er die dienende Beziehung zwischen bestimmten Klerikern…

Versprechen

(674 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Versprechen - Katholisch Der Begriff V. (promissio) kommt in den kirchl. Gesetzbüchern in versch. Zusammenhängen vor; er muss von ähnlichen Begriffen wie Gelübde (votum, professio) u. Eid (iusiurandum) unterschieden werden. Zwar verweist das Sachverzeichnis des CIC/1983 lat./dt. unter dem Lemma V. auf Gelübde, dennoch müssen beide Sachverhalte unterschieden werden, wie aus c. 1191 § 1 u. c. 889 § 1 CCEO ersichtlich wird. Ein Gelübde (votum) ist demnach ein menschliches V., das Gott gegeben wird u. …

Weihebandverteidiger

(354 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Weihebandverteidiger - Katholisch Bei Verfahren zur Feststellung der Weihenichtigkeit gem. c. 1710 u. c. 1386 § 2 CCEO kommt aufgrund der dortigen allg. Verweisung auf die Normen über das Gerichtswesen im Allgemeinen sowie über das ordentliche Streitverfahren dem W. eine unverzichtbare Rolle zu. Gem. c. 1432 u. c. 1096 CCEO ist bei solchen Verfahren die Mitwirkung des W. zwingend gefordert, der all das vorzutragen hat, was vernünftigerweise gegen die Nichtigkeit der hl. Weihe (Ordination, Weihe) sp…

Laientheologie

(961 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Laientheologie - Katholisch Mit dem kirchenrechtlich unspezifischen Begriff L. kann 1. die theol. Reflexion über die Laien bez. werden wie 2. die Theologie für Laien als auch 3. die von Laien betriebene wiss. Theologie. 1. Das Vat II hat m. LG 30-31 die in can. 107 kodifizierte grundsätzliche Trennung zwischen den Klerikern als Rechtssubjekten u. den Laien als Rechtsobjekten theol. u. rechtlich überwunden. Laien sind demnach vollberechtigte Glieder der Kirche u. Träger einer eigenständigen Sendung, d. h. Gläubige, „die, durch d…

Pastor proprius

(727 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Pastor proprius - Katholisch 1. Der Begriff P. p. steht in einer rechtsgeschichtlichen Tradition, die einen engen Zusammenhang m. der Herausbildung des Pfarrzwangs aufweist. In der Const. 21 des 4. Laterankonzils (1215) Omnis utriusque sexus (CoD3 245), die einen jurisdiktionellen Pfarrzwang betont, wird der Begriff sacerdos proprius verwendet, der noch die terminologischen Unsicherheiten bzgl. der Bez. des Pfarrseelsorgers spiegelt. Das Adjektiv proprius weist auf das bes. rechtliche Beziehungsverhältnis zwischen dem Pfarrer u.…

Kirchlicher Verein

(722 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Kirchlicher Verein - Katholisch Der Begriff des K. hat m. Inkrafttreten des CIC gegenüber seiner hist. Bedeutung eine entscheidende Veränderung erfahren, die in der durch das Vat II erneuerten Ekklesiologie begr. ist. Daraus erwachsen auch Folgen für den religionsrechtlichen Bereich. 1. Der K. war gem. cann. 684-686 dadurch bestimmt, dass er von der kirchl. Autorität errichtet od. approbiert war u. dass er kan. Zwecken diente, d. h. a) der Förderung eines vollkommeneren chr. Lebens unter den Mitgliedern od. b) der Ausübung eines Werk…

Berufung, geistliche

(744 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Berufung, geistliche - Katholisch Die B. ist zu verstehen als ein Zusammenwirken zwischen der Liebe Gottes, der den Menschen ruft, u. der Freiheit des Menschen, der Gott antwortet, allerdings nicht als ein rein individuelles Geschehen, sondern als ein Vorgang, an dem die Gemeinschaft der Kirche wesentlich beteiligt ist (PDV 35, 36 u. 38). Jede einzelne B. ist sakramental im Empfang der Taufe grundgelegt u. zielt auf die Verwirklichung der Sendung der Kirche: „Die christliche Berufung ist in jeder ihrer Formen ein Geschenk, bestimmt zum Aufbau der Kirche“ (PDV 35). 1. B. ist in ei…

Unkenntnis

(383 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Unkenntnis - Katholisch Die U., bei der Kenntnis u. Beurteilung eines Sachverhaltes fehlen, unterscheidet sich vom Irrtum, bei dem ein objektiv falsches Urteil vorliegt, das subjektiv aber für richtig gehalten wird. U. kann m. Nichtwissen bzw. Unwissenheit gleichgesetzt werden. Der CIC kennt m. c. 1325 aber auch die grobe U. (ignorantia crassa), die grob fahrlässig od. absichtlich sein kann. Eine U. des Rechts (ignorantia iuris) kann also auch die wissentliche U. umfassen, die geltendes Recht bewus…

Kanonische Eignung

(823 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Kanonische Eignung - Katholisch 1. Als K. (idoneitas, idoneus) wird entspr. c. 149 § 1 (c. 940 § 1 CCEO) das Vorliegen bestimmter, vom allg. od. vom partikularen Recht in allg. od. in bes. Weise geforderter Eigenschaften einer physischen Person bez., die zur Vornahme von Rechtsakten, zur Ausübung von Diensten, Vollmachten u. Befugnissen, zur Übernahme von Ämtern, zum Empfang der Weihen (Weiheempfang) od. zur Eingliederung in die Inst. des geweihten od. die Gesellschaften des apostolischen Lebens bef…

Generalsekretariat der Bischofskonferenz

(596 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Generalsekretariat der Bischofskonferenz - Katholisch 1. Gem. c. 451 müssen im eigenen Statut jeder Bischofskonferenz u. a. ein G. sowie weitere für die Arbeit der BK notwendige Ämter u. Kommissionen vorgesehen werden. d. h., dass das G. m. der Rechtswirksamkeit des betr. Statuts errichtet wird. Die Struktur u. personelle Besetzung des G. bleibt, m. Ausnahme des obligatorischen Generalsekretärs der Bischofskonferenz (c. 452 § 1), den Erfordernissen u. dem Ermessen der jeweiligen Konferenz überlassen.…

Pfarrexamen

(669 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Pfarrexamen - Katholisch 1. Das P., auch als Pfarrkonkurs bez., ist eine Prüfung in theoretischen u. praktischen theol. Disziplinen, m. der die Geistlichen ihre allg. od. ihre bes. kanonische Eignung für die Übernahme des Amtes eines Pfarrers in einer vakanten Pfarrei nachweisen. 2. Das Konzil von Trient (1545-1563), XXIV, de ref. XVIII (CoD3 770, 19-772, 9), hatte das bes. P. eingeführt, m. dem ein Bewerber seine spezifische Eignung für eine vakante Pfarrei nachweisen musste. So sollte der Bischof od. sein Generalvikar gemeinsam m. mind. drei so…

Klerikervereinigung

(411 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Klerikervereinigung - Katholisch 1. Vereinigung von Klerikern: Die Kleriker haben Teil an der Koalitionsfreiheit aller Gläubigen (cc. 215-216; 298 § 1). Dieses Recht wird für Weltkleriker in c. 278 § 1 eigens betont (Klerikerrechte), es gilt auch für Kleriker, die einer Ordensgemeinschaft angehören (c. 307 § 3). Dieses Grundrecht wird modifiziert durch die bes. Standespflichten der Kleriker (Klerikerpflichten). So sollen sie von der Gründung u. Mitgliedschaft in solchen Vereinen absehen, die ihren …

Gemeinde anderer Sprache und Herkunft

(740 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Gemeinde anderer Sprache und Herkunft - Katholisch Die G. sind Strukturen der Migrantenpastoral innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der DBK in unterschiedlicher rechtlicher Ausprägung. Deutschsprachige Gde. im Ausland werden i. d. R. als Auslandsgemeinden bez. 1. Die Rechtsordnung des CIC/1917 ging strikt vom Territorialprinzip aus u. stand der Errichtung von National- u. Sprachpfarreien ablehnend gegenüber. So bestimmte can. 216 § 4, dass Sprach- od. Nationalpfarreien o. ausdrückliches apost. Indult nicht errichtet werden d…

Diözesanbischof

(976 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Diözesanbischof - Katholisch 1. Vat II bestimmt in CD 11, 2 den D. als pastor proprius, ordinarius et immediatus der ihm anvertrauten Teilkirche, der in ihr u. für sie den Hirtendienst in den drei Aufgabenbereichen der Verkündigung, der Heiligung u. der Leitung ausübt. Im Zusammenwirken m. dem Presbyterium führt er die ihm anvertrauten Gläubigen durch Wort u. Sakrament, d. h. durch Verkündigungs- u. Heiligungsdienst, im Hl. Geist zu einer Teilkirche zusammen, in der die eine hl. kath. u. apost. Kir…

Designation

(224 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Designation - Katholisch Innerhalb des mehrstufigen Verfahrens einer Amtsübertragung bez. D. den ersten Schritt, d. h. die Auswahl der Person, der das in Frage kommende Amt übertragen werden soll. Bei der freien Amtsverleihung kommt die D. der für die Verleihung zuständigen Autorität zu. Bei der gebundenen Verleihung haben Einzelpersonen od. Kollegien das Recht der D., die durch Präsentation, Wahl od. Wahlbitte erfolgt. Zur Rechtmäßigkeit der D., die von der für die Amtsverleihung zuständigen Autor…

Versammlung

(256 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Versammlung - Katholisch Eine V. (conventus) ist eine zeitweilige Zusammenkunft von Personen, die damit bestimmte Ziele gemeinsam verfolgen. Mit der Vereinigung (Vereinigung von Gläubigen) hat die V. gemeinsam, dass sie ein Instrument zur gemeinsamen Ausübung des eigenen Apostolats der Gläubigen ist. Die V. unterscheidet sich von der Vereinigung dadurch, dass sie ein zeitlich befristetes Ereignis darstellt u. nicht auf Dauer angelegt ist. Weil die V. immer ereignishaft bleibt u. sich nicht institut…

Entlohnung

(448 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Entlohnung - Katholisch Der Anspruch auf E. erwächst aus einem kirchl. Dienstverhältnis auf Dauer od. auf Zeit (cc. 231 §§ 1 u. 2; 281 § 1) od. aus einem Arbeitsvertrag (c. 1286, 2°) u. unterscheidet sich damit vom Lebensunterhalt (sustentatio) der Kleriker, der als Rechtsanspruch aus der Inkardination erwächst. Die Übertragung eines KA (officium) od. eines kirchl. Dienstes (munus) (Amtseinkommen) an Kleriker od. Laien führt zum Anspruch auf E., die Übertragung der liturgischen Dienste (ministeria)…

Weihespendung

(1,130 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Weihespendung - Katholisch Die W. soll gem. c. 1010 i. d. R. innerhalb der Eucharistiefeier an einem Sonntag od. an einem gebotenen Feiertag erfolgen; aus seelsorglichen Gründen kann sie aber auch an jedem anderen Tag stattfinden. C. 773 CCEO empfiehlt die W. an einem Sonn- od. Feiertag, lässt aus einem gerechten Grund (Grund, gerechter) aber auch die W. an anderen Tagen zu. Der Ort der W. ist gem. c. 1011 die Bischofskirche des eigenen Bischofs (vgl. c. 1016) od. der eigenen Diözese, für die ein B…

Consociatio

(408 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Consociatio - Katholisch 1. Der Begriff C. wird im CIC versch. verwendet: als Synonym für die persona iuridica, d. h. eine Personengesamtheit m. bestimmter Zielsetzung, auf Dauer angelegter Ordnung u. freier Mitgliedschaft (c. 120 § 1); für den Anschluss eines Nonnenklosters an ein Ordensinstitut von Männern (c. 614); für die Zusammenarbeit zwischen Diözesen zur Versorgung des Klerus (c. 1274 § 4); zur Bez. einer Vereinigung, die Machenschaften gegen die Kirche betreibt u. deshalb keine kirchl. Ver…

Generalsekretär der Bischofskonferenz

(825 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Generalsekretär der Bischofskonferenz - Katholisch 1. Der G. wird lediglich in c. 452 § 1 als eines der obligatorischen Organe der Bischofskonferenz neben deren Vorsitzenden u. dessen Stellvertreter erwähnt. Der G. ist also weder Vorsitzender der Bischofskonferenz noch dessen Stellvertreter. Der G. hat auch nicht eine dem Generalvikar vergleichbare Stelle, denn im Unterschied zu diesem weist ihm der CIC keine potestas exsecutiva od. irgendeine andere vergleichbare Vollmacht zu (vgl. cc. 475 § 1 u. 47…

Errichtung

(390 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Errichtung - Katholisch Als E. (lat. erectio od. const.) wird das Handeln einer kirchl. Autorität bez., das ein Rechtssubjekt öff. Rechts in der Kirche begr., das im Namen der Kirche tätig werden kann. Die Strukturen u. Ämter der KirchVerf. sind iure divino gegeben od. entstehen durch E. Die ihnen unmittelbar zugeordneten Einrichtungen, Vereinigungen (Vereinigung von Gläubigen) u. Einrichtungen, die die chr. Lehre im Namen der Kirche vermitteln, den amtl. Gottesdienst fördern od. andere ihrer Natur…

Beratung

(864 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Beratung - Katholisch 1. Das Phänomen der B. ist kennzeichnend für die Kirche, die sich gem. Vat II (vgl. v. a. LG 4) als Communio versteht. Ausgehend von LG Kap. 3 entwirft v. a. CD 27 das Bild eines Bf., der in seinem Hirtendienst von Organen der B. u. von Personen unterstützt wird, die ihm B. leisten. Das DirH leitet aus der Communio-Struktur der Kirche die Verpflichtung des Bf. ab, die in der Rechtsordnung verankerten Organe der Mitwirkung u. B. wertzuschätzen, denn diese „prägen der Leitung de…

Handelsgeschäfte, Kleriker

(336 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Handelsgeschäfte, Kleriker - Katholisch Kleriker sind durch die Weihe (Ordination, Weihe) zu Verwaltern der Geheimnisse Gottes u. zum selbstlosen Dienst an seinem Volk bestimmt u. verpflichtet, ein dem entspr. Leben zu führen (cc. 276; 285). Bei der Ausübung ihres Dienstes müssen sie jeden Anschein von Geschäft od. Handel gänzlich fernhalten (c. 947; vgl. auch cc. 282 § 2; 848). Das Amtseinkommen bzw. der m. der Inkardination verbundene Lebensunterhalt bieten die erforderliche materielle Sicherheit. H. u. Ausübung von Gewerbe sind Klerikern u. Ordensleuten grds. ve…

Amtsantritt

(734 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Amtsantritt - Katholisch Der sich in mehreren Schritten vollziehende Akt der Amtsverleihung (provisio canonica), der die Designation (designatio personae) u. die Amtsübertragung (provisio officii) in einer der kanonischen Formen (collatio libera, praesentatio, electio, postulatio) umfasst, wird v. a. bei den Ämtern des Bf. u. des Pfarrers erst durch den kan. Akt des A. od. der Besitzergreifung zum Abschluss u. zur vollen rechtlichen Wirksamkeit gebracht (Investitur). 1. Der ernannte od. gewählte u. vom P. bestätigte (c. 377 § 1) Diözesanbischof muss, wenn er…

Seelsorgeeinheit

(368 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Seelsorgeeinheit - Katholisch Die S. gehört ebenso zu den Neologismen diözesaner Umstrukturierungen im Bereich der DBK wie die Bez. Pastoraler Raum, Pfarreiengemeinschaft, Pfarreienverbund u. Pfarrverband. S. ist weder Rechts- noch Strukturbegriff, sondern ein allg. Hilfsbegriff für versch. Strukturen der pfarrlichen Hirtensorge, denen gemeinsam ist, dass sie aus mehreren bislang selbständigen Pfarreien zusammengefügt werden. Die Vermutung, dass c. 374 § 2 die Bildung von S. vorsehe (Sekretariat de…

Taufzeuge

(424 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Taufzeuge - Katholisch Der CIC verwendet den Begriff T. 1. in c. 874 § 2 i. S. eines abgestuften Patendienstes u. 2. in den cc. 875 u. 876 (cc. 688 u. 689 § 1 CCEO) i. S. eines Beweiszeugen. 1. Gem. c. 874 § 1, 3° muss der Pate kath. sein u. die volle sakramentale Initiation durchlaufen haben. Nichtkatholische Christen u. Nichtgetaufte (Ungetaufte) können demnach nicht Paten sein. C. 874 § 2 berücksichtigt, dass nichtkatholische Christen nicht außerhalb der Communio der katholischen Kirche stehen, sondern diese gem. cc. 204 § 1 u.…

Klerikerrechte

(521 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Klerikerrechte - Katholisch Die bes. K. treten ergänzend zu den Rechten aller christifideles hinzu, die im Gemeinstatut für alle Gläubigen in den cc. 208-223 (cc. 7-26 CCEO) zusammengefasst sind (Grundrechte und Grundpflichten der Christen). Sie sind nicht i. S. früherer Privilegien des Klerikerstandes zu verstehen sondern als Rechte, die auf den geistl. Dienst der Kleriker u. dessen Ausübung bezogen sind. Gem. cc. 273-289 (cc. 367-393 CCEO) haben die Kleriker die folgenden bes. Rechte, die von entspr. Klerikerpflichten, Empfehlungen u. Verboten erg. werden: 1. Übernahme von…

Weihenichtigkeitserklärung

(774 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Weihenichtigkeitserklärung - Katholisch Eine W. als Feststellung der Ungültigkeit einer gem. c. 124 § 2 u. c. 931 § 2 CCEO dem äußeren Anschein nach gültig empfangenen hl. Weihe (Weiheempfang) kann gem. c. 290 n. 1 u. c. 394 n. 1 CCEO nur in Form eines richterlichen Urteils od. eines Verwaltungsdekrets erfolgen. Dies setzt stets die Anfechtung der Gültigkeit der betr. hl. Weihe sowie die Durchführung eines Weihenichtigkeitsverfahrens voraus, das als eine der bes. Arten von Verfahren in cc. 1708-171…

Institutio

(702 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Institutio - Katholisch Entspr. der bereits für das klassische Latein bezeugten Bedeutungsvielfalt des Begriffs I. bzw. der Verbform instituere bez. dieser Begriff auch in der kan. Rechtssprache versch. Sachverhalte. Im CIC/1917 bez. I. als terminus technicus die gebundene Verleihung von KA nach vorgängiger Präsentation, aber auch die Amtsverleihung allg. (z. B. cann. 148 § 1; 320; 332; 455; 456; 1448-1471), die religiöse od. katechet. Unterweisung (z. B. cann. 1333 § 1; 1372; 1373), die Ausbildung…

Priestermangel

(362 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Priestermangel - Katholisch 1. Der P. ist der rechtfertigende Grund dafür, dass der Diözesanbischof i. S. v. c. 517 § 2 Nichtpriester an der Ausübung der Hirtensorge einer vakanten Pfarrei beteiligen kann. P. bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der zuständige Bf. keinen gem. c. 521 § 2 geeigneten Priester für das Amt des Pfarrers in der vakanten Pfarrei zur Verfügung hat. Weil es nicht um das absolute Fehlen von Priestern, sondern um das Fehlen solcher Priester geht, die für den Dienst als Pfr. i…

Kategorialseelsorge

(307 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Kategorialseelsorge - Katholisch 1. Pastoraltheologie u. kirchl. Praxis fassen m. K. eine an Lebensabschnitten u. -situationen orientierte spezifische Seelsorge, die lebensnahe Lern- u. Erfahrungsorte des Christseins anbietet. Um der Bildung pastoraler Inseln zu wehren, wird angemahnt, den Gesamtzusammenhang der Ortskirche zu wahren. Einige dt. Diözesen planen aktuell, die K. personell, finanziell u. strukturell stärker in die Pfarrseelsorge zu integrieren. HbkathKR3 fasst unter K. die Seelsorge am Menschen unterwegs, Schulseelsorge u. Hochschulseelsorg…

Verjährung

(248 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Verjährung - Katholisch Die V. (praescriptio exstinctiva seu liberativa) führt nach einer gewissen Zeit zum Verlust von subjektiven Rechten od. zur Befreiung von Verpflichtungen. Sie wird gemeinsam m. der Ersitzung (praescriptio acquisitiva) unter den kan. Begriff „praescriptio“ (vgl. cc. 197-199; cc. 1540-1542 CCEO) gefasst. Die V. hat zur Folge, dass nicht ausgeübte Rechte u. nicht eingeforderte Pflichten nach Ablauf der gesetzlichen Frist erlöschen u. gem. c. 1492 § 1 bzw. c. 1150 CCEO m. Ausnahme von Personenstandsklagen (Personenstan…

Christus Dominus

(646 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Christus Dominus - Katholisch 1. Die Ankündigung des Vat II als Pastoralkonzil durch Johannes XXIII. zielte u. a. darauf ab, den Dualismus zwischen doctrina u. disciplina zu überwinden. So sollte der neue Codex des KR, den Johannes XXIII. sich als eine Frucht u. als Krönung des Konzils erhoffte, die konziliare Ekklesiologie in die kan. Sprache übers. u. operationalisierbar machen (Konzil und Codex). Die theol. Lehre sollte folglich das Urbild u. die kanonische Norm das Abbild sein. Auch CD 44, 1 läs…

Eheschließungsversuch

(311 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Eheschließungsversuch - Katholisch Wer trotz kirchenrechtlicher Eheunfähigkeit mind. einer der beteiligten Personen versucht hat, eine kirchl. od. zivile Ehe zu schließen, die aufgrund bestehender Ehehindernisse immer ungültig bleibt, hat einen E. (matrimonium attentatum) unternommen, der bzgl. der Weihe (Ordination, Weihe) wie auch der Gelübde zu entspr. Rechtsfolgen führt. Die für einen E. relevante Eheunfähigkeit kann im bestehenden Eheband, im gültigen Empfang einer Weihe od. im öff. ewigen Gel…

Voruntersuchung, kanonische

(485 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Voruntersuchung, kanonische - Katholisch Eine k. V. ist gem. c. 1717 § 1 u. c. 1468 § 1 CCEO i. d. R. immer dann vorgesehen, wenn der Ordinarius eine wenigstens wahrscheinliche Kenntnis davon erhält, dass eine kan. Straftat begangen worden ist. Vorausgesetzt wird für die V. eine Plausibilitätsprüfung der Anzeige. Zuständig für die V. ist gem. cc. 1408, 1409 u. 1412 (cc. 1074, 1075 u. 1078 CCEO) der Ordinarius des Wohnsitzes, des Aufenthaltsortes (Aufenthalt) od. des Tatortes. Die Leitlinien der DBK …

Kirchenrektor

(351 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Kirchenrektor - Katholisch 1. K. i. S. des c. 556 (cc. 304-310 CCEO) ist ein Priester, dem die Verantwortung für eine Kirche übertragen ist, die nicht Pfarr-, Kapitels- od. Ordenskirche ist (Kirchengebäude). Der K. ist für eine Kirche i. S. des c. 1214, nicht für Kapellen od. Privatkapellen (cc. 1223 u. 1226) vorgesehen. Der Pfarrer ist K. für die Pfarrkirche, für eine Kapitelskirche der Vorsteher des Kapitels u. für eine Kirche, die einem Orden dient, der Ordensobere. K. einer Seminar- od. Kollegskirche ist der Rektor des Seminars od. Kollegs (c. 557 § 3). 2. Ein K. wird i. d. R.…

Katholischer Verein

(664 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Katholischer Verein - Historisch 1. Seit Mitte des 19. Jh. waren in Deutschland unter Nutzung der bürgerlichen Koalitionsfreiheit Vereinigungen von Katholiken entstanden, die im öff. Leben kath. Interessen vertraten. Die K. stellten für die kirchl. Autorität eine zusätzliche Möglichkeit dar, in der nachrevolutionären Epoche ihre Sendung in der Welt wahrnehmen zu können, denn die K. suchten in der Gesellschaft Ziele zu verwirklichen, deren Erreichung den Bf. alleine nicht mehr möglich war. Der K. Deu…

Moderator

(955 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Moderator - Katholisch 1. Allg. bez. M. eine Vielfalt von bes. Funktionen, denen bei aller Unterschiedlichkeit gemeinsam ist, dass der M. eine koordinierende Verantwortung bzgl. einer Aufgabe ausübt, die einer kirchl. Einrichtung bzw. einer physischen Person od. jur. Person (Juristische Person, kirchliche) übertragen ist u. die o. ein geordnetes Zusammenwirken m. anderen nicht erfüllt werden kann. Der M. trägt eine bes. Verantwortung für das Zusammenwirken der Einrichtungen od. Personen, unbeschade…

Gesamtkirche

(708 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Gesamtkirche - Katholisch Der Begriff G. (Ecclesia universa od. universalis) wird sowohl in Texten des Vat II als auch in den beiden kirchl. Gesetzbüchern CIC/1983 für die lateinische Kirche u. CCEO für die kath. Ostkirchen verwendet, o. dabei legal definiert zu werden. Daher ist der Bedeutungsgehalt des Begriffs G. nicht immer eindeutig. Unabhängig davon ist er ein zentraler Begriff des kirchl. Verfassungsrechts. 1. Der Begriff G. in Texten des Vat II: Wird G. in der Liturgiekonstitution SC verwendet, ist, wie der sachliche Zusammenhang zeigt, meist die …

Weihenichtigkeit

(364 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Weihenichtigkeit - Katholisch Gem. c. 290 u. c. 394 CCEO wird die einmal gültig empfangene Weihe (Ordination, Weihe) niemals ungültig, allerdings kann durch richterliches Urteil od. Verwaltungsdekret die Ungültigkeit der Weihe, die auch als W. bez. wird, festgestellt werden. Die W. berührt das Zentrum des sakramentalen Handelns der Kirche, weil alle trotz W. gesetzten, zu ihrer Gültigkeit auf dem Weihesakrament beruhenden sakramentalen Akte ex tunc ungültig sind. Die W. berührt damit nicht nur den …

Öffentlicher Verein

(769 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Öffentlicher Verein - Katholisch Die Bestimmungen über den Ö. V. finden sich in cc. 312-320, zu denen ergänzend die allg. Normen des kirchl. Vereinsrechts in den cc. 298-311 hinzutreten. Der CCEO normiert die Ö. V. in Titel XIII (cc. 573-583 CCEO). 1. Das wesentliche Merkmal eines Ö. V. ist gem. c. 301 (c. 573 § 1 CCEO) dessen Errichtung durch die kirchl. Autorität, die in c. 312 (c. 575 § 1 CCEO) näher bestimmt wird. Die kirchl. Autorität kann nur einen Ö. V., nicht aber einen Privaten Verein od. einen Freien Zusammenschluss errichte…

Ordenskapitel

(819 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Ordenskapitel - Katholisch Die O. (capitula) werden im CIC innerhalb der Rechtsbestimmungen über die Ordensinstitute im Kap. 2 über die Leitung der Inst. als Art. 2 in den cc. 631-633 normiert. Die O. gehören folglich zu den Leitungsorganen der Inst. bzw. zu den Organen, welche die Autonomie des Inst. (c. 586 § 1) wahrnehmen. Weitere Organe der Leitung sind die Oberen (Ordensoberer) m. ihren Räten (cc. 617-630). Die O. sind von den Räten als beispruchsberechtigten Organen (Beispruchsrecht) zu unter…

Investitur

(341 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Investitur - Katholisch 1. Im germanischen Recht bez. die I. (investitura = Einkleidung, Bekleidung) die förmliche Besitzeinweisung einer Person in das Eigentum an einem Grundstück durch den bisherigen Eigentümer, später auch die Einweisung des Lehensmannes in das Lehen, die von der Überreichung bestimmter Symbole begleitet wurde. Im Zusammenhang m. dem Eigenkirchenwesen wurde die Übertragung einer niederen Kirche durch den Eigenkirchenherren an einen Priester ebenfalls als I. bez.; dabei wurden al…

Ordinarius

(641 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Ordinarius - Katholisch Der Begriff O. wird in c. 134 § 1, d. h. innerhalb des Titels VIII De potestate regiminis des Buches I des CIC definiert. Der Zusammenhang zwischen der potestas regiminis od. iurisdictio (vgl. c. 129 § 1), der Leitungsvollmacht, u. dem Begriff O. ist schon aufgrund der systematischen Einordnung des c. 134 evident. Gem. c. 134 § 1 ist O. ein Rechtsbegriff, der in der dt. Rechtssprache auch m. Oberhirte wiedergegeben wird. Er bez. die Träger ordentlicher Leitungsvollmacht i. S. v. c. 131 § 1. Die O. sind demnach Inhaber…

Katholikenrat

(674 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Katholikenrat - Katholisch 1. Die Entstehung von K. auf den versch. Verfassungsebenen der kath. Kirche in Deutschland ist m. der sog. Katholischen Aktion verbunden. Das als erster K. auf nationaler Ebene i. J. 1868 gegr. Zentralkomitee sollte alle kath. Kräfte u. Initiativen des Laienapostolats damaligen Verständnisses zusammenfassen u. die jährlichen Generalversammlungen des Katholischen Vereins für Deutschland durchführen. Dieser erste K. trug vereinsrechtlichen Charakter. Die nach dem Zusammenbr…

Konzelebration

(644 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Konzelebration - Katholisch 1. Die von Lothar von Segni, später P. Innozenz III. (1198-1216) formulierte Sentenz De missarum mysteriis, dass die eucharistische Konsekration nur durch einen einzigen Priester erfolgen könne, hatte bis zum Vat II allg. Geltung. Von der Einzelzelebration gab es gesch. bedingte Ausnahmen (z. B. Gründonnerstag, Synoden). Gem. can. 803 war die K. verboten m. Ausnahme der Messen bei der Priesterweihe u. der Bischofsweihe. P. Pius XII. hat in der Enz. Mediator Dei die falsc…

Klerikerstand

(743 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Klerikerstand - Katholisch 1. Gesch.: Ein eigener K. ist der Kirche der ersten drei Jhh. noch unbekannt. Er entsteht erst m. der Konstantinischen Wende u. in deren Folge m. dem strikten Ausbau einer hierarchischen kirchl. Organisation u. der Bindung geistl. Autorität an das kirchl. Amt. Erstmals wurde im Codex Theodosianus das Privileg der Steuerfreiheit (privilegium muneris) für Kleriker kodifiziert (Codex Theodosianus 16, 2, 2). Als rechtlich abgesicherte Privilegien des K. entwickelten sich im h…

Vollmacht

(1,361 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Vollmacht - Katholisch 1. Als V. (potestas) wird die von Jesus Chr. der Kirche anvertraute apost. Ermächtigung bez., die der universalen Heilssendung der Kirche in der Welt die erforderliche Autorität, Legitimität u. Verbindlichkeit verleiht. Die den Aposteln übertragene V., alle Völker zu Jüngern Christi zu machen, sie zu heiligen u. zu leiten u. so die Kirche auf der ganzen Erde auszubreiten (vgl. Mt 28, 16-20; Mk 16, 15; Lk 24, 45-48; Joh 20, 21-23) ist Teilhabe an der V. u. Sendung Jesu Christi…

Gemeindereferent(in)

(974 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Gemeindereferent(in) - Katholisch 1. Seit der Gemeinsamen Synode bez. G. im Bereich der DBK einen pastoralen Beruf in der Kirche, der von Frauen u. Männern ausgeübt werden kann. Der Beruf G. gründet theol. in der Lehre des Vat II über die aus Taufe u. Firmung erwachsende Berufung (Berufung, geistliche) der Laien zur Beteiligung an der Ausübung der Sendung der Kirche (LG 30-38; AA 2-3) sowie der daraus resultierenden Möglichkeit, dass Laien sowohl zur Mitarbeit am Apostolat der Hierarchie als auch z…

Abwesenheit

(348 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Abwesenheit - Katholisch 1. Die Verwirklichung der Hirtensorge wird durch die Residenzpflicht geschützt, die in den Normen zur A. eine zeitliche Ausprägung erfährt. Der Diözesanbischof darf nicht mehr als einen Monat vom Bistum abwesend sein. Ausnahmen gelten für die Teilnahme an Ad-limina-Besuch, Konzil, Bischofssynode u. BK sowie z. B. für Exerzitien u. Ferien. Bes. Beschränkungen bzgl. der A. gelten für die kirchl. Hochfeste. Dem Bistum darf durch die A. des Bf. kein Schaden entstehen. Bei unrec…

Aufhebung

(287 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Aufhebung - Katholisch 1. Der Begriff A. wird in der dt. Übers. des CIC i. d. R. für die lat. Verben rescindere u. revocare verwendet. Die Übers. von supprimere od. suppressio m. A. ist inadäquat, weil es um den Tatbestand der Auflösung geht (z. B. cc. 584, 733 § 1 u. 616 §§ 1 u. 2). Die Trennung von Ehegatten (Ehetrennung) bei bleibendem Eheband (cc. 1151-1155) wird in der wiss. Lit. auch als A. der ehelichen Gemeinschaft bez. 2. In cc. 3, 4, 28 u. 73 wird die teilweise od. vollständige A. von Konk., wohlerworbenen Rechten u. Privilegien, Gewohnheitsrecht u. Res…

Vorbeugende Maßnahmen

(615 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Vorbeugende Maßnahmen - Katholisch 1. Das kirchl. Prozessrecht sieht m. c. 1722 (c. 1473 CCEO) die Möglichkeit vor, dass der zuständige Ordinarius, nicht der Richter, gegen einen Angeklagten V. M. verhängt. Damit sind Maßnahmen gemeint, die helfen, Ärgernisse bei den Gläubigen zu vermeiden, die Freiheit von Zeugen zu schützen od. den ordnungsgemäßen Prozesslauf zu sichern; V. M. sind keine Strafen. Als mögliche V. M. werden genannt: Verbot der Ausübung des geistl. Dienstes od. eines kirchl. Amtes od…

Hirtendienst

(922 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Hirtendienst - Katholisch 1. Aus dem archetypischen Bild des Hirten hat sich schon in vorbiblischer Zeit die Vorstellung entwickelt, dass Götter u. Könige H. für die Menschen leisten. M. dem H. verbinden sich Aspekte der Fürsorge, des Schutzes, der Beheimatung u. der Verlässlichkeit des Hirten sowie der Slg. der ihm Anvertrauten in sicherer Gemeinschaft. AT u. NT beziehen den Hirtentitel auf Gott u. auf Jesus Chr. Den Leitern frühchristlicher Gde. wird der H. als kennzeichnende Aufgabe zugeschriebe…

Vorsitzender der Bischofskonferenz

(610 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Vorsitzender der Bischofskonferenz - Katholisch 1. Gem. c. 452 muss jede Bischofskonferenz entspr. ihrer eigenen Statuten einen V. wählen, der bei Verhinderung vom stellvertretenden V. vertreten wird. Der Generalsekretär der Bischofskonferenz ist nicht Stellvertreter des V., sondern eine Art Geschäftsführer u. Leiter des Generalsekretariats der Bischofskonferenz. Der V. steht der BK vor, d. h., dass er die Vollversammlungen u. den Ständigen Rat der Bischofskonferenz leitet u. die Konferenz nach außen…

Pastoraler Raum

(846 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Pastoraler Raum - Katholisch 1. Die Bez. P. R. gehört zu den Neologismen diözesaner Umstrukturierungen u. der sog. Gemeindeentwicklung u. ist kein Rechtsbegriff. Im Unterschied zu anderen in solchen Zusammenhängen verwendeten Bez. wie Pfarreiengemeinschaft od. Pfarreienverbund abstrahiert die Bez. P. R. sogar von der Rechtsform der Pfarrei, den damit von Rechts wegen verbundenen Aufgabenbereichen der pfarrlichen Hirtensorge (cura pastoralis) u. dem zugehörigen Amt des Pfarrers u. lässt insofern sowo…

Priesterteam

(635 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Priesterteam - Katholisch 1. Die Leitung einer od. mehrerer Pfarreien durch ein P. gehört zu den Neuerungen des geltenden CIC u. wird in cc. 517 § 1 i. V. m. 542-544 normiert. Gem. c. 287 § 2 CCEO kann trotz des Grundsatzes, dass es in jeder Pfarrei nur einen Pfarrer geben darf, nach Maßgabe des Partikularrechts eine Pfarrei auch mehreren Priestern anvertraut werden; in diesem Fall muss das Partikularrecht genau bestimmen, welche Pflichten u. Rechte der Leiter hat, der jedenfalls die Zusammenarbeit…

Homilie

(495 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Homilie - Katholisch 1. Die H. wurde in can. 1344 § 1 als Verpflichtung des Pfarrers bez., ein rechtlich klares Bild der H. gab es nicht. Eine Predigt unterbrach die hl. Messe od. sie fand vorher od. nachher statt. Beliebt waren Predigtreihen zur Glaubensunterweisung. SC 52 hat die H. als Teil der Liturgie selbst in die Feier der Eucharistie integriert. Gem. SC 56 bilden Wortgottesdienst u. Eucharistiefeier einen einzigen zusammenhängenden Kultakt. Der c. 767 (inhaltlich entspr.: c. 614 §§ 1-2, 4 C…

Satzungsautonomie

(380 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Satzungsautonomie - Katholisch 1. Der Begriff S. bez. die Freiheit u. das Recht einer Vereinigung (Vereinigung von Gläubigen), sich selbst u. o. Mitwirkungsrechte Dritter eine Satzung zu geben, m. der die Struktur, das Leben u. das Handeln der Vereinigung geregelt wird. Die S. ist an die Vorgaben des Rechts gebunden. Dies gilt ggf. auch bzgl. des staatl. Vereinsrechts, wenn die Vereinigung neben der kirchl. auch eine staatl. Rechtsform annehmen will. 2. Das kirchl. Vereinsrecht unterscheidet zwischen Statuten (statuta) u. Satzungen (normae peculiares) u. schreibt …

Ecclesiae Sanctae

(812 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Ecclesiae Sanctae - Katholisch 1. Das Zweite Vatikanische Konzil war von seiner Ankündigung durch P. Johannes XXIII. am 25.01.1959 an untrennbar m. der Revision des CIC/1917 verbunden. Grundentscheidungen u. einzelne Rechtssätze des Vat II haben, wie z. B. Christus Dominus zeigt, die allg. weiter geltende Rechtsordnung abgeändert, oft o. im Einzelfall anzugeben, welche Normen abgeändert od. aufgehoben wurden. P. Paul VI. hat m. MP Finis Concilio an den von P. Johannes XXIII. eingesetzten u. bereits …

Inkardination

(798 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Inkardination - Katholisch 1. Das Vat II hat in PO 10, 2 gefordert, dass das alte Rechtsinstitut der I. beibehalten u. zugl. den aktuellen pastoralen Bedürfnissen besser angepasst werden solle. Damit wurde implizit auf den in CD 6 u. PO 10, 1 geäußerten Wunsch Bezug genommen, dass Priester aus der eigenen Diözese in Missionsgebiete od. in Diözesen m. Priestermangel wechseln sollten. P. Paul VI. hat dem entspr. m. dem MP ES vom 06.08.1966, I, 2-3 Normen zur besseren Verteilung des Klerus erlassen, a…

Großpfarrei

(388 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Großpfarrei - Katholisch 1. Der Begriff G. wird von Kritikern einer Neuordnung der pfarrlichen Hirtensorge manchmal verwendet, um entspr. Veränderungen zu diskreditieren u. um den status quo zu erhalten. Unstrittig ist, dass der Diözesanbischof gem. c. 515 § 2 (vgl. c. 280 § 2 CCEO) nicht nur das Recht, sondern gem. Nr. 214 des DirH auch die Pflicht hat, zu kleine Pfarreien rechtlich aufzulösen u. zu neuen, größeren Pfarreien zu vereinigen. Der rechtliche Maßstab hierfür ist gem. c. 374 die Verwirklichung der umfassenden Hirtensorge. 2. Nach der Einrichtung v. a. von sog. …

Freier Zusammenschluss

(672 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Freier Zusammenschluss - Katholisch 1. Das Vereinsrecht des CIC/1917 bez. nur solche Vereine als kirchl., die von der kirchl. Autorität entweder errichtet od. wenigstens approbiert waren (can. 686), d. h. sie hingen hinsichtlich ihrer rechtlichen Existenz in allem von der kirchl. Autorität ab. Vereine, die zwar kirchl. Zielsetzungen verfolgten, aber von Gläubigen frei gegr. wurden, galten demnach als nichtkirchliche od. außerkirchliche Vereine. Die Konzilskongregation hat m. Entscheid Corrienten vom…

AKAST

(533 words)

Author(s): Heribert Hallermann
AKAST - Katholisch M. der im Rahmen des Bologna-Prozesses in der BRD verpflichtend eingeführten Akkreditierung für alle wiss. Studiengänge stand die kath. Kirche vor der Aufgabe, ein Instrument zur Qualitätssicherung der kan. Studiengänge zu schaffen (Akkreditierung theologischer Studiengänge), das sowohl den Anforderungen des staatl. wie auch denen des kirchl. Hochschulrechts gerecht werden konnte. Am 16.09.2008 wurde AKAST, die Agentur für Qualitätssicherung u. Akkr. kan. Studiengänge in Deutschland e. V. in Frankfurt/Sankt Georgen gegr. Sie ist…

Pfarrverband

(763 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Pfarrverband - Katholisch 1. Gem. dem Bemühen, den Lebensraum der Menschen als Handlungsraum der Kirche zu bestimmen, in Anlehnung an Konzepte der staatl. u. kommunalen Raumordnung u. beeinflusst durch die damalige Diskussion zum Gemeindebegriff hat die Gemeinsame Synode der Bistümer in der BRD die Konzeption eines P. entwickelt. Im Sb Pastoralstrukturen wird der P. definiert als „ein Zusammenschluss rechtlich selbständig bleibender Pfarrgemeinden. Ihm werden durch Statut Aufgaben der Pfarrgemeinde…

Instruktion

(769 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Instruktion - Katholisch 1. Die I. i. S. des c. 34 war dem CIC/1917 unbekannt. Dort wurde die Bez. I. verwendet für Gesetzesvorschrift, Anweisung, Prozessvorbereitung, Unterricht u. Unterweisung. In der Rechtspraxis hingegen hatten die I. als eine Form der allg. Normsetzung durch kirchl. Verwaltungsbehörden eine große Bedeutung. P. Benedikt XV. hatte im MP Cum iuris canonici vom 15.09.1917 die I. bestimmt als die von Gesetzen zu unterscheidenden Erlasse der röm. Kongr. (Kongregationen, römische) „q…

Weihespender

(727 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Weihespender - Katholisch Rechtlich u. sakramental befähigt zur Spendung des Weihesakraments ist gem. c. 1012 bzw. c. 744 CCEO ausschließlich der geweihte Bischof, der m. der Bischofsweihe die Fülle des Weihesakraments empfangen hat. Neben der rechtlichen u. sakramentalen Befähigung des W. muss dieser auch die rechte Intention besitzen u. den in den liturgischen Büchern vorgeschriebenen Ritus beachten (vgl. cc. 846 u. 1009 § 2; cc. 674 u. 744 CCEO). Entgegen dem can. 953 ist die Weihe eines Bf. nicht mehr ein dem Papst vorbehaltenes Recht, sondern wird rechtmä…

Privater Verein

(727 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Privater Verein - Katholisch Die Normen über den P. V. werden im Wesentlichen in den cc. 321-326 zusammengefasst, zu denen ergänzend die allg. Bestimmungen des kirchl. Vereinsrechts in den cc. 298-311 hinzutreten (vgl. cc. 573-583 CCEO). 1. Der P. V. wird in freier Initiative von Gläubigen gegr., um die kan. Zielsetzungen i. S. v. c. 298 § 1 im eigenen Namen gemeinschaftlich zu verwirklichen; er bedarf der Anerkennung (agnitio) durch die zuständige kirchl. Autorität, was die Überprüfung (recognitio) der Statuten voraussetzt (c. 2…

Auflösung

(719 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Auflösung - Katholisch 1. Als A. (lat. suppressio) wird allg. das hoheitliche Handeln der zuständigen kirchl. Autorität bez., das zur Tilgung eines bisher bestehenden Rechtsträgers aus der Rechtsordnung der Kirche führt; die A. i. S. der suppressio muss daher unterschieden werden von der A. des Ehebandes (dissolutio vinculi), wie auch von der Eheauflösung in favorem fidei. Das Recht der A. korrespondiert m. dem Recht der Errichtung, u. zwar sowohl der Sache nach als auch hinsichtlich der Kompetenz:…

Vereinigung von Gläubigen

(312 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Vereinigung von Gläubigen - Katholisch 1. Die V. wurde im CIC/1917 m. dem Gattungsbegriff associatio bez. (vgl. cann. 700 u. 701). Sie war eine Personengesamtheit, unterschied sich aber von anderen Gemeinschaften von Gläubigen wie den Orden u. Kongr., die m. diesem Begriff nicht erfasst wurden (vgl. can. 685). V. konnten als kirchl. V. nur durch Errichtung od. wenigstens durch approbatio seitens der zuständigen kirchl. Autorität entstehen (can. 686 § 1). 2. Seit Mitte des 19. Jh. waren in Deutschland sog. katholische Vereine entstanden, die ihre Rechtsgrundlage i…

Klerikerpflichten

(1,610 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Klerikerpflichten - Katholisch Da die Kleriker christifideles sind u. bleiben, gelten auch für sie grundlegend die Pflichten, die im Gemeinstatut für alle Gläubigen in den cc. 208-223 (Grundrechte und Grundpflichten der Christen) zusammengefasst sind. Zu diesen treten die bes. K. ergänzend hinzu, die nicht i. S. früherer Privilegien des Klerikerstandes zu verstehen sind, sondern auf den geistl. Dienst der Kleriker u. dessen Ausübung ausgerichtet sind. Gem. cc. 273-289 haben die Kleriker die folgend…

Mitarbeitender Priester

(303 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Mitarbeitender Priester - Katholisch Der Begriff M. P. ist kirchenrechtlich nicht definiert. Er taucht auf v. a. in Konzepten zur Neugliederung der pfarrlichen Hirtensorge u. weist auf die Tatsache hin, dass es in den Großpfarreien, Pfarreiengemeinschaften u. ähnlichen Formen neben Pfarrer u. Pfarrvikar, Kirchenrektor u. Cappellanus noch weitere Priester geben kann, die bei der Verwirklichung der Hirtensorge mitarbeiten (c. 519). Häufig handelt es sich bei M. P. um Ruhestandsgeistliche od. um Priest…

Erkrankung

(353 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Erkrankung - Katholisch Die E. (infirmitas) umfasst jede Art physischer od. psychischer Schwäche, die den Betr. zumindest weitgehend unfähig macht, den Amtspflichten zu entsprechen od. Voraussetzungen zu erfüllen, die zum erlaubten od. gültigen Vollzug eines Rechtsaktes gefordert sind. Eine E. kann rechtmäßige Ausnahmetatbestände begründen. 1. Bei den Ämtern des Bf. u. des Pfr. kann eine E. zum vorzeitigen Amtsverzicht od. zur Amtsenthebung führen. Ein Bf., der wegen E. nicht mehr in der Lage ist, seine Amtspflichten zu erfüllen, soll auc…

Personalpfarrei

(643 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Personalpfarrei - Katholisch 1. Im Unterschied zu can. 216 § 4 fällt die Errichtung od. Veränderung einer P. nicht mehr in die Kompetenz des Apostolischen Stuhls, sondern ausschließlich in die Zuständigkeit des jeweiligen Teilkirchenvorstehers. Dieser kann nach seinem Ermessen dort, wo es ihm angezeigt od. erforderlich erscheint, auch Pfarreien errichten, aufheben od. verändern, die anstatt nach territorialen nach personalen Gesichtspunkten umschrieben sind. Als mögliche Kriterien der personalen Zu…

Hirtensorge

(768 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Hirtensorge - Katholisch 1. Die H. od. cura pastoralis (auch munus pastoris od. pastorale: cc. 381 § 1; 383 § 1; 412; 539; 541 § 1; 544; 571) ist ein spezifischer Begriff des KR u. unterscheidet sich von der allg. Bez. Seelsorge zum einen dadurch, dass er m. dem Hirtendienst der pastores u. folglich m. den Verfassungsstrukturen der Kirche verbunden ist, u. zum anderen dadurch, dass er sich stets auf alle drei Aufgabenbereiche (munera) des Verkündigungsdienstes, Heiligungsdienstes u. Leitungsdienste…

Anwalt

(746 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Anwalt - Katholisch 1. Der A. ist rechtssystematisch den Prozessparteien zugeordnet. Auch wenn es bei jedem Gericht v. a. für Ehesachen feste A. geben soll (c. 1490), gehören die A. nicht zum Gerichtspersonal i. S. der cc. 1419-1437. Systematisch zusammengefasste Normen finden sich in cc. 1481-1490; weitere Normen regeln das Anwesenheitsrecht des A. bei der Vernehmung, den Schutz des Anwaltsgeheimnisses u. das Recht auf Akteneinsicht. Der CIC verwendet vier versch. Begriffe: A. (advocatus), Prozess…

Postulation

(525 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Postulation - Katholisch Die P. stellt gem. c. 147 (c. 939 3° CCEO) eine der Formen der kan. Amtsübertragung dar u. wird in der dt. Rechtssprache als Wahlbitte bez. Die P. ist gem. c. 180 § 1 (c. 961 CCEO) möglich, wenn der Wahl einer Person, die von den Wählern wegen ihrer Eignung (Kanonische Eignung) anderen Kandidaten vorgezogen wird, ein kan. Hindernis entgegensteht, von dem Dispens möglich ist u. i. d. R. auch erteilt wird. Das Votum der Wähler, das nach c. 181 § 2 m. der Formulierung „ich erbitte“ o. Ä. zum Ausdruck…

Pfarrei und Gemeinde

(844 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Pfarrei und Gemeinde - Katholisch Stimmen aus der Pastoraltheologie weisen auf den „unsäglich komplexen Zusammenhang von Pfarrei und Gemeinde“ (Steinkamp, 1997, 233) in den praktisch-theol. Theoriediskursen hin u. sehen in der Praxis, von der Pfarrei als Gde. zu sprechen u. beide Begriffe synonym zu verwenden den Versuch, die entspr. Reformimpulse des Vat II zu transportieren. Allerdings ließe sich die Spannung zwischen der erfahrenen Realität von Pfarrei einerseits u. normativen Ansprüchen des Konze…

Umkardination

(518 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Umkardination - Katholisch Als U. wird der dauerhafte Wechsel eines Klerikers aus seinem urspr. in einen anderen geistl. Heimatverband bez. Die U. besteht folglich aus den unmittelbar aufeinander folgenden u. miteinander verbundenen Akten der Exkardination u. der neuen Inkardination (c. 267 § 2; c. 359 CCEO) u. kann, muss aber nicht, eine Phase der Transmigration, d. h. des zeitlich befristeten Wechsels zur Dienstleistung in einem anderen Heimatverband gem. c. 268 § 1 bzw. c. 360 § 1 CCEO umfassen.…

Hochschulpastoral

(816 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Hochschulpastoral - Katholisch 1. Als H. wird die gesamte, von der Kirche wahrzunehmende erzieherische, bildende u. pastorale Aufgabe für die u. m. den Hochschulangehörigen bez. Die H. ist eine bes. u. die umfassende Hirtensorge ergänzende Seelsorge, die v. a. auf die Verbindung von Intellekt u. Spiritualität, Wissenschaft u. Glaube abzielt. Die H. will den Hochschulangehörigen bes. Hilfen geben, damit sie für ihr chr. Leben an den Hochschulen gestärkt werden u. in der Lage sind, Studium u. außerak…

Cappellanus

(296 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Cappellanus - Katholisch Der C. wird in c. 564 bestimmt als Priester, dem dauerhaft ein spezieller Kreis von Gläubigen anvertraut ist, für die er zumindest einen Teil der Hirtensorge ausübt. Der C. kann daher sachgerecht als priesterlicher Gruppenseelsorger bez. werden. Der C. ist innerhalb seines Aufgabenbereiches selbständig u. darf nicht m. dem Pfarrvikar (cc. 545-552) verwechselt werden, der oft als Kpl. bez. wird. Die Ernennung eines C. steht dem Ortsordinarius zu, wobei ggf. Wahl- od. Vorschlagsrechte Dritter zu beachten sind: …

Gesundheitszeugnis, kirchliches

(354 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Gesundheitszeugnis, kirchliches - Katholisch 1. Das G. ist ein vom allg. KR vorgeschriebener Bestandteil des Skrutiniums über die Eigenschaften eines Weihebewerbers. Es dient dem positiven Nachweis der kanonischen Eignung in gesundheitlicher Hinsicht (cc. 1051 u. 1052) u. der Urteilsbildung des zuständigen Oberen, die das G. einbeziehen muss, durch dieses aber nicht erübrigt wird. 2. Bei der Aufnahme in das Priesterseminar muss entspr. der Ordnung für die Priesterbildung die physische u. psychische Gesundheit des Kandidaten durch geeignete Urkunde…

Weihesakrament

(1,098 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Weihesakrament - Katholisch Die cc. 1008 u. 1009 u. c. 743 CCEO über das W. schließen eng an die theol. Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils v. a. in LG 21, 28 u. 29 über den ordo an. Demnach beruht das W. auf göttlicher Einsetzung (Ius divinum) u. entfaltet sich in den drei Stufen Episkopat, Presbyterat u. Diakonat. Nur die Bischofsweihe überträgt die Fülle des W., während Priester u. Diakone in mehrfacher Abstufung Anteil am W. haben. Gem. LG 21 werden durch die Bischofsweihe die tria munera d…

Ernennungsschreiben

(250 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Ernennungsschreiben - Katholisch Als E., (lat. litterae apostolicae, litterae nominationis od. litterae apostolicae nominationis) bez. der CIC jene öff. kirchl. Urkunde u. somit jenen rechtsförmlichen Akt (c. 156), m. dem jemand in den Episkopat (Bischof) aufgenommen wird u. diesem ein konkretes bfl. Amt u. die damit verbundenen bzw. dafür erforderlichen Rechte u. Pflichten übertragen werden (cc. 405 § 1 u. 406 § 2). Im Hinblick auf den Aussteller wird das E. auch als Apostolisches Schreiben bez. G…

Predigtverbot

(305 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Predigtverbot - Katholisch 1. Im Unterschied zu can. 1342 § 2, der ein generelles P. für Laien normierte, selbst wenn es sich dabei um Ordensleute handelte, kennen der geltende CIC u. der CCEO kein entspr. P. Vielmehr normieren cc. 763-766 u. cc. 609-612 CCEO, auf welcher rechtlichen Grundlage Bischöfe, Priester, Diakone u. Laien (Laienpredigt) das Wort Gottes predigen können. Dabei kommt den Bf. kraft ihrer Weihe ein ius praedicationis zu, während Priester, Diakone u. Laien aufgrund einer Predigtbefugnis predigen. 2. Die Ausübung des universal geltenden Predigtrechts de…

Sacramentorum sanctitatis tutela

(1,228 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Sacramentorum sanctitatis tutela - Katholisch 1. „Der Schutz der Heiligkeit der Sakramente, besonders der allerheiligsten Eucharistie [Abendmahl, Eucharistie] und der Buße [Beichte], und der Schutz der zur Nachfolge des Herrn Berufenen in der Befolgung des sechsten Gebots des Dekalogs erfordern, dass die Kirche … in ihrer pastoralen Sorge einschreitet, um den Gefahren eines Verstoßes vorzubeugen.“ (SST/2001). Nicht erst seit dem Aufkommen zahlreicher Fälle von sexuellem Missbrauch Jugendlicher durch …

Ernennungsurkunde

(212 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Ernennungsurkunde - Katholisch Als E. wird jene bfl. Urkunde bez., m. der die gemeinrechtlich sehr offen umschriebenen Amtspflichten des Bischofsvikars u. des Pfarrvikars im konkreten Fall näher bestimmt werden. Der Bischofsvikar, der Auxiliarbischof sein kann od. nicht, ist als Stellvertreteramt dem Diözesanbischof unmittelbar zugeordnet. M. der E. muss dem Bischofsvikar ordentliche ausführende Vollmacht übertragen werden, die nach einem od. mehreren Gesichtspunkten näher bestimmt wird, nämlich re…

Voruntersuchungsführer

(403 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Voruntersuchungsführer - Katholisch Der V. wird im Rahmen einer kan. Voruntersuchung (Voruntersuchung, kanonische) im Auftrag u. in Vertretung des zuständigen Ordinarius tätig (c. 1717 § 1 u. c. 1468 § 1 CCEO). Dabei hat er dies. Vollmachten u. Pflichten wie der Vernehmungsrichter gem. c. 1428 § 3 u. c. 1093 § 3 CCEO, d. h., dass der V. entspr. Beweise zu erheben u. bzgl. des Tatbestands, der näheren Umstände u. der strafrechtlichen Zurechenbarkeit ermitteln muss. Dabei ist der V. verpflichtet, sow…

Entlassschreiben

(270 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Entlassschreiben - Katholisch Das E., auch Weiheentlassschreiben (lat. litterae dimissoriae) genannt, ist das förmliche Schreiben des Leiters einer Teilkirche od. eines höheren Ordensoberen an einen Bf., m. dem er einen eigenen Untergebenen überweist m. der Bitte u. Erlaubnis, dem Betr. die Weihe zu spenden (Ordination, Weihe). Gem. dem Grundsatz, dass es keine Kleriker o. Inkardination geben darf u. dass jeder Weihebewerber vom eigenen Bf., d. h. von seinem Inkardinationsbischof geweiht werden sol…

Quasipfarrei

(346 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Quasipfarrei - Katholisch 1. In can. 216 §§ 2 u. 3 war die Q. als territorialer Teil eines Apostolischen Vikariats bzw. einer Apostolischen Präfektur definiert worden, die den Quasipfarrer als eigenen Leiter besaß. Die Q. war demnach eine Einrichtung der Missionskirchenverfassung. Die häufige Bez. von nicht territorial, sondern personal umschriebenen Gemeinschaften wie etwa von Hochschulgemeinden als Q. entspricht nicht dem rechtlichen Gehalt dieses Begriffs u. geht fälschlicherweise davon aus, das…

Veränderung

(286 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Veränderung - Katholisch Die beiden Codices behandeln die V. entweder i. S. eines (absoluten) Veränderungsverbots od. i. S. der Bez. derjenigen Autorität (Autorität, religiöse), die zur V. bestimmter Ämter od. Einrichtungen zuständig u. befugt ist. Rechtssprachlich wird die V. i. d. R. m. dem Verb innovare, einmal m. dem Substantiv innovatio (c. 504), im CCEO auch m. dem Verb immutare (cc. 280 § 2 u. 936 § 3 CCEO) zum Ausdruck gebracht. Veränderungsverbote werden v. a. für die Zeit einer bfl. Vakanz ausgesprochen: So darf während der Vakanz des röm. Bischofsst…

Pfarreiengemeinschaft

(752 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Pfarreiengemeinschaft - Katholisch 1. Die Bildung von P. in einer Vielzahl dt. Diözesen hängt zum einen m. dem bereits von der Gemeinsamen Synode propagierten Grundsatz zusammen, dass die pastoralen Strukturen an den größer gewordenen Lebensraum der Menschen angepasst werden müssen, zum anderen damit, dass aufgrund des Priestermangels längst nicht mehr in jeder Pfarrei das Amt des Pfarrers besetzt werden kann. Hinzu kommen die abnehmende Zahl von Katholiken, abnehmende Finanzmittel u. auf Seiten de…

Leitung

(1,027 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Leitung - Katholisch 1. Dem dt. Begriff der L., der kirchenrechtlich allg. als Dienst für den Aufbau, die Bewahrung u. Stärkung kirchl. Gemeinschaft u. für das Erreichen ihrer kirchl. Ziele umschrieben werden kann, entsprechen im CIC/1983 unterschiedliche Begriffe bzw. Wortfamilien, die versch. Sachverhalte zum Ausdruck bringen u. etwa bzgl. der möglichen Träger der L., der Reichweite der L. od. deren evtl. Verbindung m. einer je unterschiedlich begr. Vollmacht (potestas regiminis, potestas consociativa, potestas dominativa, potestas domestica) stark differieren: 2. Moder…

Deutsche Bischofskonferenz

(648 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Deutsche Bischofskonferenz - Katholisch 1. Erstmals traten am 22.10.1848 in Würzburg die dt. Bf. zusammen, um bei P. Pius IX. die Einberufung eines dt. Nationalkonzils zu beantragen, was wegen der Befürchtung nationalkirchlicher Tendenzen abgelehnt wurde. Nach regionalen Treffen der bayer. Bf. (seit 1888 regelmäßig in Freising) u. der Bf. der Kölner Kirchenprovinz trafen sich die dt. Bf. seit 1867 regelmäßig als Fuldaer Bischofskonferenz. Diese war ein effizientes Instrument zur Abwehr staatl. Überg…
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