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Strafverteidigung
(858 words)
1. Begriff und PersonalDer Begriff Verteidigung (= V.; lat.
defensio) fand erst im 18. Jh. im Strafprozess-Recht Verwendung. Das röm. Recht verstand unter
defensio zum einen das materielle Recht, sich gegen einen Angriff zur Wehr zu setzen, und zum anderen das prozessuale Recht, sich gegen einen Anklagevorwurf zu verteidigen. Unter Berufung auf das röm. Recht sahen Juristen der Frühen Nz. (insbes. Benedikt Carpzov; vgl. Strafrechtswissenschaft) die V. als natürliches Recht an [2. 112 f.]. Die
Constitutio Criminalis Carolina (=
CCC) regelte die S. 1532 nur fragmentarisch.…
Source:
Enzyklopädie der Neuzeit Online
Date:
2019-11-19
Diebstahl
(851 words)
Beim D. handelt es sich um die mit Abstand am häufigsten belegte Straftat der Nz. Das moderne Recht versteht darunter die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in der Absicht, sich dieselbe anzueignen. Im frühnzl. Recht standen sich jedoch zwei Auffassungen gegenüber. Die ital. Gemeinrechtswissenschaft (Gemeines Recht) ging in Anlehnung an das Röm. Recht von einem äußerst weiten D.-Begriff (lat.
furtum) aus und subsumierte darunter Sach-, Gebrauchs- und Besitzentwendung. Demgegenüber umfasste der dt.-rechtliche D.-Begriff nur die Sachentziehung. Im U…
Source:
Enzyklopädie der Neuzeit Online
Date:
2019-11-19