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Your search for 'dc_creator:( "Nikolaus Schöch" ) OR dc_contributor:( "Nikolaus Schöch" )' returned 18 results. Modify search

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Gerichtsaufsicht, kirchliche

(1,159 words)

Author(s): Nikolaus Schöch
Gerichtsaufsicht, kirchliche - Katholisch Auf lokaler Ebene wird die G., d. h. die Aufsicht über die ordnungsgemäße Rechtspflege, durch den Diözesanbischof u. ihm gleichgestellte Vorsteher von Teilkirchen (vgl. cc. 368 u. 381 § 2) od. bei Interdiözesangerichten durch die beteiligten Bischöfe gemeinsam od. durch einen von diesen bestimmten Bf. (vgl. c. 1423 § 1) ausgeübt. Bei den kath. Ostkirchen kommt gem. CCEO die G. über alle innerhalb des Patriarchats (vgl. c. 1062 § 5) bzw. der Großerzbischöflichen Kirche (vgl. c. 152) gelegenen Gerichte ein…

Tametsi

(1,110 words)

Author(s): Nikolaus Schöch
Tametsi - Historisch Vom 29.04. bis zum 07.05.1547 diskutierte die Versammlung der Theologen über die Lehre prot. Theologen, welche die Sakramentalität der Ehe (Ehesakrament), die Gültigkeit der klandestin geschlossenen Ehe leugneten (Ehegültigkeit) u. zudem den Eltern das Recht gewährten, o. ihre Einwilligung von den Kindern geschlossene Ehen aufzulösen (Eheauflösung). Die Ergebnisse dieser Beratungen wurden den Konzilsvätern nicht vorgelegt. Erst am 11.03.1562 wurde bei der Generalversammlung des Konzils eine Liste von zwölf Reformkapiteln präsentier…

Apostolische Signatur

(774 words)

Author(s): Nikolaus Schöch
Apostolische Signatur - Katholisch Seit dem dreizehnten Jh. bereiteten Berichterstatter (referendarii) Gnadengesuche u. Zuweisungen von Rechtsstreitigkeiten an die Auditoren für die Unterschrift (signatura) durch den P. vor. P. Eugen IV. (1431-1447) übertrug ihnen die Vollmacht, die Entscheidungen im Namen des Papstes, d. h. m. der signatura apostolica, zu unterschreiben.…

Klageschrift

(938 words)

Author(s): Nikolaus Schöch
Klageschrift - Katholisch Die Erhebung der Klage erfolgt durch die Vorla…

Klagerecht

(1,014 words)

Author(s): Nikolaus Schöch
Klagerecht - Katholisch Zum K. gehört die Aktivlegitimation, auch Sachbefugnis genannt, als die rechtlich geschützte Beziehung der klagenden Person zum Gegenstand des Prozesses. Das K. hängt in seiner Kraft von materiellrechtlichen Umständen sowie vom Rechtsschutzanspruch ab. Es ist von der Prozessführungsbefugnis, m. der es eng verbunden ist, zu unterscheiden, welche von der Erfüllung gesetzlich festgelegter Prozessvoraussetzungen abhängt u. v. a. in der Beziehung zwischen dem Kläger, der die Klag…

Ehevollzug

(997 words)

Author(s): Nikolaus Schöch
Ehevollzug - Katholisch Voraussetzung für den E. ist zunächst das Bestehen einer gültigen Ehe zwischen zwei Getauften (matrimonium ratum), die nicht unbedingt kath. sein müssen. Nach der in c. 1061 § 1 gegebenen gesetzlichen Definition besteht der E. in einem ehelichen Akt (actus coniugalis), der zumindest von seiner grds. Bestimmung her zur Zeugung von Nachkommen geeignet sein muss. Im Gegensatz zu can. 1015 § 1 legt c. 1061 § 1 den Akzent auf die aktive Mitwirkung der Ehepartner, welche den E. he…

Arglistige Täuschung

(998 words)

Author(s): Nikolaus Schöch
Arglistige Täuschung - Katholisch Die A. T. besteht in einem Verhalten, welches in einem anderen vorsätzlich eine irrige Vorstellung hervorruft od. bekräftigt, um diesen zur Abgabe einer bestimmten Willenserklärung zu veranlassen. Sie verursacht einen Willensmangel, der nicht durch den Willensakt selbst, sondern durch äußere Umstände verursacht wurde (Ehekonsensmängel). Während sich der von außen zugefügte Zwang, dem niemand widerstehen kann, sowie die schwere widerrechtlich eingeflößte Furcht (Furcht und Zwang) unmittelbar gegen den Willen des Handelnden richten, wirkt die A. T. direkt auf das Wissen u. nu…

Kläger

(863 words)

Author(s): Nikolaus Schöch
Kläger - Katholisch Als K. kann jede natürliche od. jur. Person (Juristische Person, kirchliche) (cc. 1476 u. 1480; cc. 1134 u. 1138 CCEO) auftreten, die ein durch die kan. Rechtsordnung geschütztes Recht geltend machen kann u. der richterlichen Entscheidung zu seiner Durchsetzung od. Verteidigung bedarf, d. h. über ein Rechtsschutzbedürfnis verfügt. Der K. wendet sich durch Einreichen einer Klageschrift an ein Gericht (Gerichte, kirchliche), welches nach Feststellung der Zuständigkeit das Gerichts…

Annuario Pontificio

(763 words)

Author(s): Nikolaus Schöch
Annuario Pontificio - Katholisch Bereits i. J. 1716, während des Pontifikats P. Klemens XI., begann der Drucker Giovan Francesco Cracas in Rom m. der Herausgabe eines Jb. u. d. T. Notizie per l’anno 1716. Es enthielt den Kalender m. gebotenen Feiertagen u. die Ferienzeiten der Römischen Kurie, die Geburtsdaten von Fürsten, die Namen der Kard. u. Angaben zum päpstlichen Hof. Aufgrund der politischen Umwälzungen im Gefolge der franz. Revolution ersch. die Notizie per l’anno zwischen 1798 u. 1817 nur u…

Datarie

(487 words)

Author(s): Nikolaus Schöch
Datarie - Katholisch Die apost. D., Dataria apostolica, die aus der Päpstlichen …

Nichtvollzug

(993 words)

Author(s): Nikolaus Schöch
Nichtvollzug - Katholisch Von N., lat. inconsummatio, kann nur so lange gesprochen werden, als es nicht zu einem ehelichen Akt gekommen ist, der aus sich heraus zur Zeugung von Nachkommenschaft geeignet ist (vgl. c. 1061 § 1): …

Privilegium Paulinum

(974 words)

Author(s): Nikolaus Schöch
Privilegium Paulinum - Katholisch Das P. P., m paulinisches Privileg in Dt. übersetzt, ermöglicht die Auflösung (Eheauflösung) der zwischen zwei Ungetauften rechtmäßig geschlossenen Ehe nach der Taufe eines der Partner, sofern der andere die Bekehrung od. zumindest die eheliche Lebensgemeinschaft o. Schmähung des Schöpfers (contumelia creatoris) ablehnt. Damit ist gemeint, dass der Ungetaufte die Religionsausübung des Getauften behindert od. ihn zum Abfall vom Glauben od. zur Erziehung der Kinder (K…

Geisteskrankheit

(360 words)

Author(s): Nikolaus Schöch
Geisteskrankheit - Katholisch Der Begriff G. wird in den cann. 1089 § 3 u. 1982 sowie in den cc. 689 § 3; 1041, 1° u. 1044 § 2, 2° m. „amentia“ bzw. „amens“, im c. 1678 § 3 des MP Mitis Iudex Dominus Iesus m. „mentis morbus“ widergegeben. Er umfasst sämtliche geistigen Störungen, welche einen vollständigen u. dauerhaften Mangel des Vernunftgebrauchs bewirken. Dieser führt zur Unfähigkeit, einen actus humanus, d. h. eine von der geistig-seelischen Verantwortung getragene Entscheidung zu setzen. Geis…

Interdiözesangericht

(510 words)

Author(s): Nikolaus Schöch
Interdiözesangericht - Katholisch Die gesetzliche Grundlage für die Errichtung von I. findet sich in den cc. 1423 u. 1439, welche die Gewährung des nihil obstat vor der Verabschiedung des Errichtungsdekrets durch die beteiligten Bischöfe u. die darauf folgende Approbation durch die Apostolische Signatur vorsehen. Dies gilt ebenso für I. zweiter Instanz (vgl. c. 1439). Seit dem MP Mitis Iudex Dominus Iesus ist es den Bf. einer Kirchenprovinz freigestellt, ein I. m. Berufung an das Metropolitangericht als zweite Instanz für Ehesachen zu errichten. Es …

Kassation

(367 words)

Author(s): Nikolaus Schöch
Kassation - Historisch K. nennt man die gerichtliche Aufhebung eines Urteils od. eines Verwaltungsakts auf Antrag. Ebenso wie die Revision ist die Kassationsbeschwerde ein Rechtsmittel, das nur m. der Verletzung von Gesetzen begr. werden kann. Im Gegensatz zur Berufung (Berufung im Prozess) eröffnet sie keine neue Tatsacheninstanz. Das Kassationsgericht entscheidet nicht in der Sache selbst, sondern verweist diese an das zuständige Gericht (Gerichte, kirchliche) zurück. Der Kassationsbeschwerde kommt in den meisten Rechtsordnungen aufschiebende Wirkung zu. Weder der CI…

Furcht und Zwang

(378 words)

Author(s): Nikolaus Schöch
Furcht und Zwang - Katholisch Als F. (lat. metus) wird bereits im römischen Recht das Zittern des Geistes vor einer bevorstehenden Gefahr genannt (Ulpian, D 4, 2, 1: „Metus est instantis vel futuri periculi causa mentis trepidatio“). F. kann von außen durch Drohung einer frei handelnden Person eingeflößt werden od. von innen kommen, d. h. einem psychischen Zustand entspringen. F. ist absolut, …

Klage

(951 words)

Author(s): Nikolaus Schöch
Klage - Katholisch Agere bedeutet im römischen Recht u. den Dekretalen die Möglichkeit, die jemand besitzt, sein Recht im Prozess durchzusetzen. Im röm. Recht meinte das lat. Substantiv für K., actio, jegliche Rechtshandlung, die während eines Gerichtsprozesses erfolgte. Weder im Legisaktionenprozess noch im Formularprozess gab es eine Trennung zwischen dem materiell-rechtlichen Anspruch u. der Möglichkeit zu seiner Durchsetzung in einem gerichtlichen Prozess. Es galt der Grundsatz: nulla actio sin…