Search

Your search for 'dc_creator:( "Oestmann, Peter" ) OR dc_contributor:( "Oestmann, Peter" )' returned 13 results. Modify search

Sort Results by Relevance | Newest titles first | Oldest titles first

Kameralprozess

(669 words)

Author(s): Oestmann, Peter
Unter K. versteht man das Gerichtsverfahren vor dem 1495 gegründeten Reichskammergericht. Es handelt sich um eine besondere Form des gemeinen ordentlichen Zivilprozesses, wie er in der ma. ital. Rechtswissenschaft v. a. im Speculum iudiciale (1271–1291; »Gerichtsspiegel«) von Guilelmus Durantis geprägt wurde. Anders als das gelehrte Recht hielt der K. jedoch an der im dt. MA üblichen Trennung von Richter und Urteiler fest. Bereits das Königliche Kammergericht des 15. Jh.s war stark vom röm.-kanonischen Prozess geprägt (Rezeption des römisch-kanonischen Rechts). Die Kammer…
Date: 2019-11-19

Aktenversendung

(683 words)

Author(s): Oestmann, Peter
Die A. ist eine Besonderheit der frühnzl. Rechtspflege. Häufig entschieden Gerichte die bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten nicht selbst, sondern schickten die Akten mit der Bitte um Rechtsbelehrung an ein Spruchkollegium, zumeist an Juristenfakultäten. Deren Entscheidung verkündete das anfragende Gericht schließlich den Parteien gegenüber als eigenes Urteil. Die A. hat ihre Wurzeln sowohl im ma. ital. als auch dt. Recht. Funktional ersetzte sie den aus dem dt. SpätMA bekannten Oberhofzug [1. 84]. Im Zuge der Rezeption des röm. Rechts ging das überlegene Rec…
Date: 2019-11-19

Begnadigung

(823 words)

Author(s): Oestmann, Peter
Die B. ist ein Akt der Staatsgewalt, durch den eine nach dem Gesetz strafbare Person aus Gründen der höheren Gerechtigkeit von den Rechtsfolgen ihrer Tat ganz oder teilweise entbunden wird [4. 763]. Im Gegensatz zur ma. Gegenüberstellung von Gnade und Recht und dem Richten nach Gnade, bei dem ein Gericht aufgrund von Billigkeitserwägungen ein Urteil fällen oder ändern konnte, knüpft die nzl. B. an die Ausdifferenzierung der Staatsgewalt an (Staat). Für die Verurteilung eines Straftäters war die Justiz zuständig, die B. wurde dagegen zu einem Reservatrecht des Landes…
Date: 2019-11-19

Constitutio Criminalis Carolina

(734 words)

Author(s): Oestmann, Peter
Die Peinliche Gerichtsordnung Kaiser Karls V. von 1532 (C. C. C.) ist die wichtigste Rechtssetzung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation auf dem Gebiet des Strafrechts und Strafprozesses und das wohl bedeutendste Gesetz des Alten Reiches überhaupt. Sie rezipierte die strafrechtlichen und -prozessualen Lehren der ital. Rechtswissenschaft in Deutschland und prägte das dt. und europ. Strafrecht bis ins 19. Jh.Auf Anregung des Reichskammergerichts beschloss der Reichstag 1498, eine reichsweite Ordnung zu erlassen, wie man in Strafsachen verfahr…
Date: 2019-11-19

Justizminister

(729 words)

Author(s): Oestmann, Peter
Der J. zählt neben dem Innen-, Außen-, Finanz- und Kriegsminister zu den fünf klassischen Ministern der europ. verfassungsgeschichtlichen Tradition. Hinsichtlich ihrer Verfassung so unterschiedliche Länder wie Polen (1791), Frankreich (1791) und Preußen (1808) führten dieses System am Übergang vom Ancien Régime zum 19. Jh. ein. Minister im modernen Sinn, also vom Staatsoberhaupt eingesetzte Leiter eines einzelnen Regierungsbereichs mit Verantwortlichkeit vor der Volksvertretung (Ministerverantwortlichkeit) [2. 276], waren in der Frühen Nz. unbekannt.So war in Englan…
Date: 2019-11-19

Gerichtsvollzieher

(702 words)

Author(s): Oestmann, Peter
Ein G. ist ein Vollstreckungsbeamter, dessen Aufgabe es ist, Gerichts-Entscheidungen und andere Vollstreckungstitel durchzusetzen. Die Existenz des Amtes beruht auf zwei Grundentscheidungen der Rechtsordnung. Das Amt eines G. ist zum einen Ausdruck des staatlichen Gewaltmonopols. Privatpersonen, insbes. Sieger in Gerichtsverhandlungen, dürfen ihr Recht nicht selbst durchsetzen; nur die öffentliche Gewalt – personifiziert u. a. im G. – ist hierfür zuständig. Zum anderen steht der G. für die prinzipielle Unterscheidung von Erkenntnis- und Volls…
Date: 2019-11-19

Lotharische Legende

(760 words)

Author(s): Oestmann, Peter
Die L. L. ist eine frühnzl. Theorie, welche die Geltung des Röm. Rechts (Gemeines Recht) in Deutschland erklärt. Sie besagt, Kaiser Lothar III. von Supplinburg habe 1137 durch ein Gesetz dessen Anwendung im Hl. Röm. Reich angeordnet.Hintergrund der L. L. sind Überlegungen spätma. und frühnzl. Juristen, weshalb das unter der Herrschaft des oström. Kaisers Justinian im 6. Jh. erstellte Corpus Iuris Civilis, die große Kodifikation des (spät-)antiken Röm. Rechts, viele Jahrhunderte nach dem Untergang des Röm. Reiches in weiten Teilen Europas als weiterhin …
Date: 2019-11-19

Nulla poena sine lege

(709 words)

Author(s): Oestmann, Peter
Der Grundsatz »Keine Strafe ohne Gesetz« umfasst mehrere Ausprägungen des rechtsstaatlichen Strafrechts: Er verbietet die rückwirkende Anwendung von Strafgesetzen, die Anwendung strafbegründenden oder strafschärfenden Gewohnheitsrechts sowie die Analogie zu Lasten des Täters und verlangt die sprachlich-juristische Bestimmtheit von Strafgesetzen. Die lat. Formulierung N. P. S. L. stammt erst von P. J. A. Feuerbach (1801) [2. § 20], hat v. a. mit dem Rückwirkungsverbot aber weit zurückreichende Wurzeln [6. 17–25]. Im frühnzl. Strafrecht spielte der Grundsat…
Date: 2019-11-19

Kabinettsjustiz

(862 words)

Author(s): Oestmann, Peter
K. bedeutet die landesherrliche Entscheidung einer Rechtssache oder sonstige Eingriffe des Landesherrn in die Rechtspflege, bezogen jeweils auf den Einzelfall (Landesherrschaft). Der Begriff entstammt dem 18. Jh. und war seitdem lange negativ besetzt, kennzeichnete er doch einen Verstoß gegen die Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit der Justiz. Diese nachträgliche Wertung wird dem frühnzl. Befund aber nur bedingt gerecht.Seit der Bildung der europ. Staatenwelt zählte die oberste Gerichtsbarkeit zu den wesentlichen Elementen von Herrschaft. Die Vereinigung …
Date: 2019-11-19

Beweis

(2,038 words)

Author(s): Oestmann, Peter
1. Juristisch 1.1. GrundlegungIm Gerichtsverfahren streiten die Parteien in erster Linie um Tatsachenbehauptungen. Das Gericht von der Wahrheit dieser Behauptungen zu überzeugen, trägt entscheidend zum Ausgang des Prozesses bei. Das Verfahren, diese Überzeugung des Gerichts zu erreichen, nennt man ebenso wie das Ergebnis B. Im ma. Prozess hing der Ausgang offener Fragen oftmals von einem Leumundseid einer Partei ab, die hierbei von Eideshelfern unterstützt wurde (Eid). Gegenstand dieses Verfahrens war nicht die Ermittlung der faktischen Wahrheit, so…
Date: 2019-11-19

Diebstahl

(851 words)

Author(s): Oestmann, Peter | Kahl, Karoline
Beim D. handelt es sich um die mit Abstand am häufigsten belegte Straftat der Nz. Das moderne Recht versteht darunter die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in der Absicht, sich dieselbe anzueignen. Im frühnzl. Recht standen sich jedoch zwei Auffassungen gegenüber. Die ital. Gemeinrechtswissenschaft (Gemeines Recht) ging in Anlehnung an das Röm. Recht von einem äußerst weiten D.-Begriff (lat. furtum) aus und subsumierte darunter Sach-, Gebrauchs- und Besitzentwendung. Demgegenüber umfasste der dt.-rechtliche D.-Begriff nur die Sachentziehung. Im U…
Date: 2019-11-19

Buße

(796 words)

Author(s): Oestmann, Peter | Berg, Sebastian
Der Begriff »B.« wurde im MA und in der Nz. im rechtlichen Bereich nicht eindeutig verwendet (zum kirchlichen Bereich vgl. Kirchenbuße; Kirchenzucht); er konnte sowohl die öffentliche Geldstrafe als auch den privatrechtlichen Schadensersatz bedeuten. In beiden Fällen war die B. eine Geldzahlung für ein geringes Vergehen (Straftat), das nicht körperlich oder mit Gefängnis bestraft wurde (Strafe). Die öffentliche B.-Zahlung verdrängte nach und nach die private Zahlung und verlor damit ihren Charakter als reine Schadensersatzleistung. Andererseits war …
Date: 2019-11-19

Brandstiftung

(778 words)

Author(s): Oestmann, Peter | Nordloh, Philipp
Unter B. verstand das ma. und frühnzl. Strafrecht das vorsätzliche oder fahrlässige Anzünden von Gebäuden, v. a. von Wohnhäusern. Wegen der engen Bebauung in Städten, leicht brennbarer Baumaterialien (Holz und Stroh) und unzureichender Löschmöglichkeiten (Feuerwehr) war die Brandgefahr eine ständige Bedrohung. Zahlreiche Städte Europas erließen deswegen im 16. und 17. Jh. Polizeiordnungen, die genaueste Anordnungen zur Verhinderung von Bränden aufstellten. Die B. war damit einer der schwersten Verstöße gegen das friedliche Zusammenleben.Im Einklang mit der spätma…
Date: 2019-11-19