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Volk Gottes

(549 words)

Author(s): Gertz, Jan Christian
[English Version] . I. V. JHWHs bez. in vorexil. Zeit das Staatsvolk Israel (Volk/Volkstum: II.). In der mit dem Untergang Samarias 722 v.Chr. einsetzenden Krise der altisraelit. JHWH-Rel. gewinnt der Begriff eine neue, die polit. und territorialen Gegebenheiten transzendierende Bedeutung. Voraussetzung hierfür ist die Negation des bis dahin selbstverständlichen und daher kaum reflektierten Verhältnisses des Staats- und Dynastiegottes JHWH zu seinem Staatsvolk Israel (Am 7,8; 8,2; vgl. Hos 1,9). Daran anschließend entwirft die nach dem Untergang des Nordreichs ausformulierte Exoduserzählung (Exodus, Exodusüberlieferung) das Bild eines allochthonen Israel, das seine ethnische und kulturelle Identität losgelöst vom Land und seiner Gesch. dadurch gewinnt, daß sich JHWH seiner in der Befreiung aus Ägypten erfolgreich angenommen hat. Auf den Begriff gebracht wird diese Verhältnisbestimmung von Gott und V. in der sog. Bundesformel »JHWH der Gott Israels, Israel das V. JHWHs«, die den Bund (: II.) als eine asymmetrische, gleichwohl gegenseitige Verpflichtung zw. JHWH und V. JHWHs an die Stelle jedes naturgewachsenen Gottesverhältnisses setzt. Zwar wird das V. bis weit in die nachexil. Zeit als umfassende verwandtschaftliche Einheit verstanden (Blum), doch führt die mit der göttlichen Selbstbindung an Israel dem V. auferlegte Pflicht zu einer ethischen Ausrichtung des Gottesverhältnisses und damit auch des Verständnisses vom V.G. Profiliert begegnet diese Konzeption im Deuteronomium, und hier v.a. in seiner Bruderethik (Geschwisterethik), in der die Verbindlichkeit innerfamiliärer Solidarität auf das Volksganze übertragen wird und die im einzelnen »Du« angeredete Gemeinschaft zugleich an die in Ägypten erfahrenen Heilstaten JHWHs erinnert wird (Dtn 15,12–18 u. ö.). Die Verbindung von V. JHWHs mit der Israel von JHWH gegebenen Sozialordnung, der Tora, entwirft Israel zunehmend als Kontrastgesellschaft zur übrigen Völkerwelt und als hl. V. (Ex 19,4–6; Dtn 7; Lev 17–26). Zugleich führt sie in der prophetischen wie der weisheitlichen Lit. zu der Einschätzung, daß V. JHWHs und der vorfindliche Sozialverband »Israel« nicht notwendig deckungsgleiche Größen sind (Ps 1,6; Sach 13,7–9). Dies schlägt sich auch in der Erwartung der endzeitlichen Resti…

Toleranz/Intoleranz

(5,239 words)

Author(s): Dehn, Ulrich | Gertz, Jan Christian | Wischmeyer, Oda | Ohst, Martin | Kronauer, Ulrich | Et al.
[English Version] I. Religionswissenschaftlich T./I. müssen im Gegenüber zu u.a. Respekt, Koexistenz, Indifferenz, Akzeptanz und Vorurteil profiliert werden und korrespondieren im öfftl. Raum mit dem Vorhandensein bzw. Nichtvorhandensein der Religionsfreiheit. Sie entspringen dem Anspruch exklusiver rel. Wahrheit bzw. kollidieren mit ihm. T. bedarf der Einsicht in die Irrtumsfähigkeit und Grenze menschlicher (Glaubens-)Erkenntnis, I. verweigert diese Einsicht. Unterschieden werden können (nach Gerl…

Witter

(250 words)

Author(s): Gertz, Jan Christian
[English Version] , Henning Bernhard (7.4.1683 Hildesheim – 8.5.1715 ebd.). Nach kurzer Lehrtätigkeit in Helmstedt wirkte W. seit 1707 als Pfarrer in Hildesheim. Eine Studienreise nach Holland brachte den von J. Spencer, H.v.d. Hardt und J. Clericus beeinflußten W. mit der frühaufklärerischen Bibelkritik (Bibelwissenschaft: I.,4.) in Berührung. Das unvollendete Hauptwerk »Iura Israelitarum in Palaestinam terram Chananaeam Commentatione in Genesin perpetua sic demonstrata u.s.w.« (1711) ist auf die Untersuchung des …

Ritus/Ritual

(5,464 words)

Author(s): Hutter, Manfred | Stausberg, Michael | Schwemer, Daniel | Gertz, Jan Christian | Hollender, Elisabeth | Et al.
[English Version] I. Religionswissenschaftlich 1.?  Zum Begriff Ritus (R.) bzw. Riten und Ritual (Rl.) werden sowohl in der Alltagssprache als auch in religionswiss. …

Volk/Volkstum

(2,516 words)

Author(s): Junginger, Horst | Gertz, Jan Christian | Graf, Friedrich Wilhelm | Grethlein, Christian | Ustorf, Werner
[English Version] I. ReligionswissenschaftlichVolk (V.) und Volkstum sind polit. Funktionsbegriffe, die dazu dienen, eine kollektive Einheit abzugrenzen und in einen bestimmten Sinnzusammenhang einzufügen (s.u. III.). Von einem dt. V. als Subjekt seiner Gesch. kann man erst ab dem 18.Jh. sprechen. V.a. die Kirchenspaltung und die darauf folgenden Religionskriege des 16. und 17.Jh. verhinderten die Ausbildung einer übergreifenden polit. oder rel. Identität auf lange Zeit. Ein nationales Zusammenwachsen war auf der Grundlage des nachreformatorischen Territorialkirchentums (Territorialkirchengeschichte) kaum möglich. Je länger der dt. Nationalstaat aber ausblieb, desto stärker wurde der Volksbegriff ideologisch aufgeladen und ins Mythische überhöht. Trug die Berufung auf das V. während der antinapoleonischen Befreiungskriege noch demokratische Züge, wurde die Idee eines spezifisch dt. Wesens zunehmend von antiliberalen und antirepublikanischen Elementen überlagert. Als »fremdvölkisch« galten bes. solche Eigenschaften, die man für typisch franz. oder jüd. hielt. Die enge Verbindung von Deutschtum und Christentum machte aus dem dt. V. fast schon ein Objekt der rel. Heilsgesch., an dem die ganze Welt genesen solle. Doch weil sich im Kaiserreich sehr viele Menschen, v.a. in der Arbeiterschaft, von der Kirche abwandten, mußte die Bedeutung der Rel. als Bestimmungsfaktor der Volkszugehörigkeit zurücktreten. In Anknüpfung an ältere Vorstellungen einer Abstammungsgemeinschaft (man kann sich sein V. nicht aussuchen, man wird in es hineingeboren) wurde das Blut als vermeintlich wiss. Distinktionskriterium umso wichtiger. Die Behandlung der Juden als Fremdkörper im dt. V. erfuhr auf diese Weise eine neue Rechtfertigung. Erst die Weimarer Reichsverfassung schuf die Voraussetzung dafür, daß die Idee der Volkssouveränität und der rechtlichen Gleichstellung aller Staatsbürger wirklich Fuß fassen konnte. Im demokratischen Verfassungsstaat geht alle Macht vom V. aus. Bar jeder rel. Transzendierung versteht man deshalb unter V. heute i…