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Your search for 'dc_creator:( "Heinrichs, Johannes" ) OR dc_contributor:( "Heinrichs, Johannes" )' returned 3 results. Modify search

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Peculium

(462 words)

Author(s): Heinrichs, Johannes (Bonn)
[English version] Der Begriff p. (von lat. pecu, “Vieh”, als Vermögenswert; vgl. Ulp. Dig. 15,1,5,3) bezeichnet das Sondervermögen einer Person, die nach röm. Recht fremder Gewalt unterworfen war: meist eines Haussohns in der patria potestas oder eines Sklaven im Besitz des dominus . Da rechtlich abhängige Personen nicht vermögensfähig waren, fiel das p. zivilrechtlich in das Hausvermögen des Gewaltinhabers, stand nach Trad. und sozialer Norm gleichwohl dem Gewaltunterworfenen zu. Diese rechtliche Ambivalenz begegnet bereits in den XII Tafeln ( tabulae duodecim

Freigelassene

(2,392 words)

Author(s): Cartledge, Paul A. (Cambridge) | Heinrichs, Johannes (Bonn)
[English version] I. Griechenland Für den F. sind zwei Begriffe belegt: ἀπελεύθερος ( apeleútheros) und ἐξελεύθερος ( exeleútheros); nach Harpokration (p.31 Bk) war letzterer der nicht als Sklave, sondern als Freier geborene Sohn des ersteren. In seiner Auflistung der gesamten in Zusammenhang mit der Sklaverei verwendeten Terminologie erwähnt Pollux die von Demosthenes gebrauchten Begriffe nómoi exeleútheroi und nómoi apeleútheroi. Damit kann als gesichert gelten, daß die zwei Begriffe sich auf Gruppen mit verschiedenem Rechtsstatus bezogen. Außerdem w…

Sklaverei

(4,703 words)

Author(s): Neumann, Hans | Müller-Wollermann, Renate | Gehrke, Hans-Joachim | Heinrichs, Johannes | Prinzing, Günther | Et al.
[English version] I. Alter Orient Im alten Vorderasien ist die S. seit dem frühen 3. Jt. v. Chr. durch mesopot. Keilschrifttexte bezeugt [1]. Zu keiner Zeit jedoch waren Sklaven (=Sk.) die entscheidenden Produzenten im Rahmen der Gesamtökonomie [2]. Vom 3.-1. Jt. v. Chr. erfolgte der Einsatz von Sk. in erster Linie in privaten Hauswirtschaften, in geringerem Maße im Bereich der institutionellen Haushalte (Palast, Tempel). Die Hauptquellen entstammen daher v. a. der Privatrechtssphäre und der staatlic…