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Raub

(971 words)

Author(s): Hengstl, Joachim (Marburg/Lahn) | Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] I. Allgemein R. ist die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache mit Gewalt gegen einen Menschen oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben in der Absicht, sich die Sache rechtswidrig zuzueignen (§ 249 StGB). Rechtlich ist R. eine Kombination von Diebstahl und Nötigung, im allgemeinen Empfinden wird R. h. als das gegenüber der einfachen Wegnahme schwerere Delikt aufgefaßt, in den ant. Rechtsordnungen und bis ins MA dagegen der (heimliche) Diebstahl für schlimmer als die (offene, gewalttätige) Wegnahme. Hengstl, Joachim (M…

Rechtskodifikation

(1,046 words)

Author(s): Hengstl, Joachim (Marburg/Lahn) | Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] I. Alter Orient R. im Sinne der zusammenfassenden und abschließenden Regelung eines größeren, mehr oder minder geschlossenen Sachgebiets ist für die vor- und außerröm. Kulturen ungeachtet aller antiken Nachrichten (Ägypten: Diod. 1,95,4 f.; Griechenland: Aristot. Ath. pol. 2,1273a 35 - 1274b 25) oder mod. Diskussionen (“Gesetz des Ḫammurapi”: [11; 13]; Achämenidenreich: [4; 14; 16]) auszuschließen (s. die Beiträge in [5]; ferner [6; 13]). Das Sammeln, Systematisieren oder Vereinheit…

Personenrecht

(2,968 words)

Author(s): Hengstl, Joachim (Marburg/Lahn) | Witthuhn, Orell (Marburg) | Schiemann, Gottfried (Tübingen)
I. Alter Orient [English version] A. Allgemeines Der dem röm. Recht entstammende Begriff P. umfaßt die Rechtsstellung der Einzelperson im Rechtsverkehr, gegenüber der Familie und gegenüber der Ges.; je nach Definition sind Familien- und Erbrecht Bestandteile des P. Für die Keilschriftrechte als - im Gegensatz zum entwickelten röm. Recht - vorwiss. Rechtsordnungen handelt es sich um der Übung entspringende Rechtsinstitute; die hier verwendeten modernen Kategorien sind anachronistisch. Quellen und Vorarb…

Keilschriftrechte

(1,042 words)

Author(s): Hengstl, Joachim (Marburg/Lahn)
[English version] A. Allgemeines K. - benannt nach der gegen E. des 4. Jt.v.Chr. in Mesopot. geschaffenen, im ganzen Vorderen Orient verbreiteten Keilschrift, mit der in diesem Raum rechtlich relevante Vorgänge schriftlich festgehalten wurden. Wie die lat. Schrift sagt die Keilschrift unmittelbar nichts über die kulturelle und rechtliche Zugehörigkeit des Geschriebenen aus. Der Plural “K.” ist daher sachgerecht. Nur in Mesopot. selbst umfassen Schriftzeugnisse die gesamte Zeitspanne von der Erfindun…

Prozeßrecht

(2,960 words)

Author(s): Hengstl, Joachim (Marburg/Lahn) | Witthuhn, Orell (Marburg) | Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] I. Alter Orient Eine Epoche, in der sich fast nur der Stärkere sein Recht zu nehmen vermochte, ist selbst in den bis in die Mitte des 3. Jt. zurückführenden Keilschriftrechten nicht festzustellen [7]. Allerdings ist v. a. den altbabylonischen Briefen und einigen Regelungen des Codex Ḫammurapi zu entnehmen, daß die Selbsthilfe eine wichtige, rechtlich anerkannte Rolle spielte [8]; ferner wird für das hethitische Recht kontrollierte Selbsthilfe vermutet [5]. Die Verbreitung des Wortes “Richter” (DI.KU5/ dajjānum) seit der altakkadischen Zeit (24./22. Jh…